Angebot zum Erwerb / Zielgesellschaft: InVision Aktiengesellschaft; Bieter: Acme 42 GmbH
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EQS-WpÜG: Acme 42 GmbH / Angebot zum Erwerb
Angebot zum Erwerb / Zielgesellschaft: InVision Aktiengesellschaft; Bieter:
Acme 42 GmbH
07.12.2023 / 11:25 CET/CEST
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Service der EQS Group AG.
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Bieter verantwortlich.
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DIE IN DIESEM DOKUMENT ENTHALTENEN INFORMATIONEN SIND NICHT ZUR
VOLLSTÄNDIGEN ODER TEILWEISEN VERÖFFENTLICHUNG, VERBREITUNG ODER WEITERGABE
IN, INNERHALB ODER AUS LÄNDERN BESTIMMT, WO EINE SOLCHE VERÖFFENTLICHUNG,
VERBREITUNG ODER WEITERGABE EINE VERLETZUNG DER RELEVANTEN RECHTLICHEN
BESTIMMUNGEN DIESER LÄNDER DARSTELLEN WÜRDE.
VERÖFFENTLICHUNG GEMÄSS § 10 ABS. 1 UND ABS. 3 DES WERTPAPIERERWERBS- UND
ÜBERNAHMEGESETZES (WPÜG) IN VERBINDUNG MIT § 39 ABS. 2 S. 3 NR. 1 DES
BÖRSENGESETZES (BÖRSG)
Bieterin:
Acme 42 GmbH
Leo-Statz-Str. 27
40474 Düsseldorf
Deutschland
eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Düsseldorf unter HRB 102347
Zielgesellschaft:
InVision Aktiengesellschaft
Speditionstraße 5
40221 Düsseldorf
Deutschland
eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Düsseldorf unter HRB 44338
ISIN: DE0005859698
Die Veröffentlichung der Angebotsunterlage im Internet wird nach der
Gestattung durch die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht
erfolgen unter:
https://www.acme-42.de/offer
Die Acme 42 GmbH (die "Bieterin") mit Sitz in Düsseldorf, Deutschland, hat
heute, am 7. Dezember 2023, entschieden, ein öffentliches
Delisting-Erwerbsangebot (das "Delisting-Angebot") gemäß § 39 Abs. 2 Satz 3
Nr. 1 BörsG in Form eines Barangebots an die Aktionäre der InVision
Aktiengesellschaft (die "Gesellschaft") mit Sitz in Düsseldorf, Deutschland,
zum Erwerb sämtlicher nicht bereits von der Bieterin gehaltenen auf den
Inhaber lautenden Stückaktien der Gesellschaft mit einem rechnerischen
Anteil am Grundkapital von je EUR 1,00 (ISIN DE0005859698) (die
"InVision-Aktien")
zum gesetzlichen Mindestpreis abzugeben.
Das Angebot wird keine Vollzugsbedingungen enthalten.
Das Delisting-Angebot wird im Übrigen zu den in der Angebotsunterlage
festgelegten Bestimmungen erfolgen. Die Bieterin behält sich vor, in den
endgültigen Konditionen des Angebots, soweit rechtlich zulässig, von den
hier dargestellten Eckdaten abzuweichen.
Die Bieterin ist derzeit mit ca. 57,72 % am Grundkapital der InVision
Aktiengesellschaft beteiligt. Die Gesellschaft hat sich gegenüber der
Bieterin verpflichtet, vor Ablauf der Annahmefrist des Delisting-Angebots
den Antrag auf Widerruf der Zulassung der InVision-Aktien zum Handel im
Regulierten Markt der Frankfurter Wertpapierbörse (sog. Delisting) zu
stellen.
Wichtige Hinweise:
Diese Bekanntmachung dient ausschließlich Informationszwecken und stellt
weder eine Aufforderung zum Verkauf noch ein Angebot zum Kauf von
Wertpapieren der Gesellschaft dar. Die endgültigen Bedingungen und weitere
das öffentliche Delisting-Erwerbsangebot betreffende Bestimmungen werden
nach Gestattung der Veröffentlichung durch die Bundesanstalt für
Finanzdienstleistungsaufsicht in der Angebotsunterlage mitgeteilt. Die
Bieterin behält sich vor, in den endgültigen Bestimmungen und Bedingungen
des öffentlichen Delisting-Erwerbsangebots, soweit rechtlich zulässig, von
den hier dargestellten Eckdaten abzuweichen. Investoren und Inhabern von
Wertpapieren der Gesellschaft wird dringend empfohlen, die Angebotsunterlage
sowie alle sonstigen im Zusammenhang mit dem öffentlichen
Delisting-Erwerbsangebot stehenden Bekanntmachungen zu lesen, sobald diese
bekannt gemacht worden sind, da sie wichtige Informationen enthalten oder
enthalten werden.
Das Angebot wird ausschließlich auf Basis der anwendbaren Bestimmungen des
deutschen Rechts, insbesondere des Wertpapiererwerbs- und Übernahmegesetzes
(WpÜG), dem Börsengesetz (BörsG) und bestimmten wertpapierrechtlichen
Bestimmungen der Vereinigten Staaten von Amerika zu grenzüberschreitenden
Erwerbsangeboten mit beschränktem Kreis von Aktionären, die ihren Wohnort,
Sitz oder gewöhnlichen Aufenthalt in den Vereinigten Staaten von Amerika
haben, durchgeführt. Das Angebot wird nicht nach den rechtlichen Vorgaben
anderer Rechtsordnungen als der Bundesrepublik Deutschland oder der
Vereinigten Staaten von Amerika (soweit anwendbar) durchgeführt werden.
Dementsprechend wurden keine Bekanntmachungen, Anmeldungen, Zulassungen oder
Genehmigungen für das Angebot außerhalb der Bundesrepublik Deutschland
eingereicht, veranlasst oder gewährt. Investoren und Inhaber von
Wertpapieren der Gesellschaft können nicht darauf vertrauen, durch die
Anlegerschutzvorschriften irgendeiner anderen Rechtsordnung als der
Bundesrepublik Deutschland oder der Vereinigten Staaten von Amerika (soweit
anwendbar), geschützt zu werden. Vorbehaltlich der in der Angebotsunterlage
beschriebenen Ausnahmen sowie gegebenenfalls von den jeweiligen
Aufsichtsbehörden zu erteilenden Ausnahmegenehmigungen wird weder mittelbar
noch unmittelbar ein öffentliches Erwerbsangebot in jenen Rechtsordnungen
unterbreitet werden, in der dies einen Verstoß gegen das jeweilige nationale
Recht darstellen würde.
Die Bieterin behält sich das Recht vor, soweit gesetzlich zulässig,
unmittelbar oder mittelbar weitere Aktien der Gesellschaft außerhalb des
Angebots börslich oder außerbörslich zu erwerben. Finden solche Erwerbe
statt, werden Angaben über diese Erwerbe unter Mitteilung der Anzahl der
erworbenen oder zu erwerbenden Aktien der Gesellschaft und der gezahlten
oder vereinbarten Gegenleistung unverzüglich veröffentlicht, wenn und soweit
dies nach dem Recht der Bundesrepublik Deutschland oder einer anderen
einschlägigen Rechtsordnung erforderlich ist.
Soweit in diesem Dokument in die Zukunft gerichtete Aussagen enthalten sind,
stellen diese keine Tatsachen dar und sind durch die Worte "erwarten",
"glauben", "schätzen", "beabsichtigen", "anstreben", "davon ausgehen" und
ähnliche Wendungen gekennzeichnet. Diese Aussagen bringen Absichten,
Ansichten oder gegenwärtige Erwartungen und Annahmen der Bieterin und der
mit ihr gemeinsam handelnden Personen zum Ausdruck. Die in die Zukunft
gerichteten Aussagen beruhen auf gegenwärtigen Planungen, Schätzungen und
Prognosen, die die Bieterin und die mit ihr gemeinsam handelnden Personen
nach bestem Wissen vorgenommen haben, treffen aber keine Aussage über ihre
zukünftige Richtigkeit. Zukunftsgerichtete Aussagen unterliegen Risiken und
Ungewissheiten, die meist nur schwer vorherzusagen sind und gewöhnlich nicht
im Einflussbereich der Bieterin oder der mit ihr gemeinsam handelnden
Personen liegen. Diese Erwartungen und in die Zukunft gerichteten Aussagen
könnten sich als unzutreffend erweisen und die tatsächlichen Entwicklungen
können erheblich von in die Zukunft gerichteten Aussagen abweichen. Die
Bieterin und die mit ihr gemeinsam handelnden Personen übernehmen keine
Pflicht, die in die Zukunft gerichteten Aussagen hinsichtlich tatsächlicher
Entwicklungen oder Ereignisse, Rahmenbedingungen, Annahmen oder sonstiger
Faktoren zu aktualisieren.
Düsseldorf, den 7. Dezember 2023
Acme 42 GmbH
Ende der WpÜG-Mitteilung
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