PARIS (dpa-AFX) - Frankreichs nationale Datenschutzbehörde (CNIL) hat gegen Amazon
Die CNIL hielt es außerdem für übertrieben, alle durch das System gesammelten Daten und erstellte Statistiken für alle Arbeitnehmer 31 Tage lang aufzubewahren. Dabei stellte die Behörde nicht infrage, dass die Geschäftstätigkeit von Amazon sowie die hohen Leistungsziele ein Scanner-System grundsätzlich rechtfertigen können. Beanstandet wurde von der Datenschutzbehörde außerdem, dass Beschäftigte und Besucher unzureichend über die Videoüberwachung in den Lagern informiert wurden.
Amazon selber bezeichnete die Schlussfolgerungen der CNIL als sachlich falsch und behielt sich das Recht vor, Berufung einzulegen, wie ein Sprecher sagte. Lagerverwaltungssysteme gehörten zum Industriestandard und seien notwendig, um die Sicherheit, Qualität und Effizienz der Abläufe zu gewährleisten und die Lagerung der Bestände und die Verarbeitung der Pakete rechtzeitig und entsprechend den Kundenerwartungen zu verfolgen. Bemängelt wurde, dass die Behörde sich trotz Einladung die Abläufe nicht vor Ort angeguckt habe./evs/DP/jha