BERLIN (dpa-AFX) - Der Verbraucherzentrale Bundesverband (VZBV) will rechtlich gegen den Amazon
Zuvor hatte Amazon angekündigt, ab dem 5. Februar "in begrenztem Umfang" Filme und Serien mit Werbung anzubieten. Aus Sicht der Verbraucherschützer ist das nicht ausreichend, damit die Änderung wirksam werden kann. Der Anbieter müsse sich die Zustimmung seiner Nutzerinnen und Nutzer einholen, da es sich nach Einschätzung des Verbands um eine wesentliche Vertragsänderung handelt. Der Verband hat die Amazon Digital Germany GmbH zunächst abgemahnt und wird nun gegen das einseitige Vorgehen klagen.
"Amazon darf seine Prime-Video-Kund:innen nicht einfach vor vollendete Tatsachen stellen", sagte Verbandschefin Ramona Pop. "Das ist eine Missachtung von Verbraucherrecht." Nutzerinnen und Nutzer müssten zustimmen, wenn sie wie in diesem Fall von erheblichen Vertragsänderungen betroffen seien. Mit der Klage geht der Verband gegen die einseitige Änderung des Anbieters vor. Prime-Video-User haben nach Ansicht des VZBV weiterhin Anspruch auf die werbefreie Option für den bisher vertraglich vereinbarten Betrag.
Amazon wies die Vorwürfe zurück. Man habe alle gesetzlichen Verpflichtungen erfüllt, sagte Amazon-Sprecher Michael Ostermeier dem Fachportal "Meedia": "Prime Video Kunden wurden Anfang des Jahres transparent und im Einklang mit rechtlichen Bestimmungen per E-Mail informiert, dabei wurde auch der Preis der werbefreien Option mit 2,99 Euro angekündigt." Die Kundinnen und Kunden hätten "alle Optionen und können ihre Prime-Mitgliedschaft mit eingeschränkter Werbung weiter wie bisher nutzen, zu einer werbefreien Version wechseln oder ihre Mitgliedschaft jederzeit beenden"./chd/DP/stk