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EQS-Adhoc: SoftwareOne wird ausserordentliche und ordentliche Generalversammlung kombiniert durchführen (deutsch)

12.02.2024
um 07:01 Uhr

SoftwareOne wird ausserordentliche und ordentliche Generalversammlung kombiniert durchführen

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SoftwareONE Holding AG / Schlagwort(e): Sonstiges/Sonstiges
SoftwareOne wird ausserordentliche und ordentliche Generalversammlung
kombiniert durchführen

12.02.2024 / 07:00 CET/CEST
Veröffentlichung einer Ad-hoc-Mitteilung gemäss Art. 53 KR
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich.

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Medienmitteilung - Ad-hoc-Mitteilung gemäss Art. 53 KR

SoftwareOne wird ausserordentliche und ordentliche Generalversammlung
kombiniert durchführen

Stans, Schweiz I 12. Februar 2024 - SoftwareOne Holding AG, ein führender
globaler Anbieter von Software- und Cloud-Lösungen, gibt heute bekannt, dass
der Verwaltungsrat beschlossen hat, die von der Aktionärsgruppe Daniel von
Stockar, B. Curti Holding AG und René Gilli beantragte ausserordentliche
Generalversammlung mit der kommenden ordentlichen Generalversammlung zu
kombinieren. Aus Effizienzgründen beabsichtigt der Verwaltungsrat, die
beiden Versammlungen zusammenzulegen und auf den 18. April 2024 einzuberufen
(die ordentliche Generalversammlung war ursprünglich für den 2. Mai 2024
geplant). Die Einladung zur ausserordentlichen Generalversammlung,
einschliesslich des Antrags der oben genannten Aktionärsgruppe, wird
spätestens am 6. März 2024 veröffentlicht.

Der Antrag der Aktionärsgruppe verlangt die vollständige Auswechslung des
bestehenden Verwaltungsrats mit Ausnahme von Daniel von Stockar, mit dem
Ziel, die durch die Bietergruppe bestehend aus Daniel von Stockar und den
anderen Gründungsaktionären sowie Bain Capital erwogene Übernahme von
SoftwareOne weiterzuverfolgen. Zur Gewährleistung einer angemessenen
Corporate Governance Überprüfung wird der Nominierungsausschuss die von der
Aktionärsgruppe vorgeschlagenen neuen Kandidaten zu Interviews einladen.
Gestützt darauf wird der Verwaltungsrat den SoftwareOne-Aktionären seine
eigene Empfehlung für die Stimmabgabe an der Generalversammlung
unterbreiten.

Der Verwaltungsrat bekräftigt, dass im Rahmen der strategischen Überprüfung
verschiedene Optionen zur Wertsteigerung geprüft wurden, darunter auch ein
Verkauf von SoftwareOne. Nach einem umfassenden Due-Diligence-Prozess
erhielt der Verwaltungsrat von Bain Capital lediglich eine unverbindliche
Indikation, die einen potenziellen Wert von CHF 18.80 pro Aktie enthielt.
Der Verwaltungsrat kam nach eingehender Prüfung und auf der Grundlage seiner
eigenen Fair-Value-Bewertung und der Unterstützung durch Experten,
einschliesslich einer unabhängigen Fairness Opinion, zum Schluss, dass die
unverbindliche Indikation nicht den fundamentalen Wert von SoftwareOne
widerspiegelt. Vielmehr lag der Richtwert deutlich unter der Fairness
Opinion des unabhängigen Experten und den eigenen Bewertungen des
Verwaltungsrats. Überdies war es nicht plausibel, dass ein allfälliges
Angebot auf dem vorgeschlagenen Preisniveau bei einem öffentlichen Angebot
letztlich eine Mindestannahmeschwelle von zwei Dritteln der ausgegebenen
Aktien erreichen würde.

Der Verwaltungsrat berücksichtigte auch die ungleiche Situation und die
widersprüchlichen Interessen der Gründungsaktionäre als Mitbieter. Diese
hätten das Recht, investiert zu bleiben und somit von einem niedrigen
Angebotspreis und der künftigen Wertschöpfung zu profitieren, während die
anderen Aktionäre von diesen und weiteren Vorteilen nicht profitieren
könnten im Falle einer Übernahme mit anschliessender Dekotierung.

Der Verwaltungsrat kam zum Schluss, dass ein solches Angebot nicht im besten
Interesse der Gesellschaft und der Mehrheit der Aktionäre wäre. Darüber
hinaus war es angesichts des unverbindlichen und bedingten Charakters der
Indikation sowie der mangelnden Visibilität in Bezug auf die Finanzierung
und andere Kernelemente der Transaktion höchst fraglich, ob Bain Capital
überhaupt eine Transaktion anstrebt.

Auch heute ist der Verwaltungsrat der Ansicht, dass ein zukünftiges Angebot
von Bain Capital nicht wahrscheinlich ist. Dies gilt unabhängig davon, wie
sich der Verwaltungsrat in Zukunft zusammensetzen wird. Würde tatsächlich
ein Angebot unterbreitet, hätte der Verwaltungsrat nicht die Absicht, ein
den Aktionären direkt unterbreitetes Angebot aktiv zurückzuweisen. Er
behielte sich aber den Entscheid vor, ob er ein solches Angebot im besten
Interesse der Gesellschaft und aller Aktionäre und anderer Anspruchsgruppen
unterstützen würde oder nicht.

Der Verwaltungsrat vertraut auf die Stellung von SoftwareOne in einem
grossen und schnell wachsenden Markt, der durch eine starke Wachstumsdynamik
geprägt ist. Darüber hinaus verfügt das Unternehmen jetzt über das richtige
Führungsteam, das sich auf die disziplinierte Umsetzung der vereinbarten
Strategie konzentriert, um seine Ziele zu erreichen. Der Verwaltungsrat ist
zudem überzeugt, dass SoftwareOne gut positioniert ist, um als unabhängiges
börsenkotiertes Unternehmen Wert für alle Aktionäre und Anspruchsgruppen zu
schaffen.

SoftwareOne wird am 15. Februar 2024 anlässlich der Veröffentlichung des
Jahresergebnisses 2023 einen «Capital Markets Day» veranstalten, an dem CEO
Brian Duffy und CFO Rodolfo Savitzky sowie weitere Mitglieder des
Managements einen vertieften Einblick in die finanzielle Performance und die
Strategie des Unternehmens zur Wertsteigerung geben werden sowie einen
Ausblick auf das Geschäftsjahr 2024 und die mittelfristigen Erwartungen. An
dieser Veranstaltung werden keine Themen zur bevorstehenden
Generalversammlung zur Sprache kommen.

KONTAKT

Anna Engvall, Investor Relations

Tel. +41 44 832 41 37, anna.engvall@softwareone.com

FGS Global, Media Relations

Tel. +41 44 562 14 99, press.softwareone@fgsglobal.com

ÜBER SOFTWAREONE

SoftwareOne ist ein führender globaler Anbieter von Software- und
Cloud-Lösungen, der die Art und Weise, wie Unternehmen alles in der Cloud
erstellen, kaufen und betreiben, neu definiert. SoftwareOne unterstützt
seine Kunden bei der Migration und Aktualisierung ihrer Arbeitsabläufe und
Anwendungen und optimiert gleichzeitig ihre Software- und Cloud-Umgebungen,
damit sie den Mehrwert der Technologie voll ausschöpfen können. Die 9'250
Mitarbeiter des Unternehmens sind bestrebt, ein Portfolio von 7'500
Softwaremarken mit Vertriebs- und Lieferkapazitäten in 90 Ländern
anzubieten. SoftwareOne hat seinen Hauptsitz in der Schweiz und ist an der
SIX Swiss Exchange unter dem Tickersymbol SWON kotiert. Besuchen Sie uns auf
www.softwareone.com

SoftwareOne Holding AG, Riedenmatt 4, CH-6370 Stans

HINWEIS BEZÜGLICH ZUKUNFTSGERICHTETER AUSSAGEN

Diese Pressemitteilung kann bestimmte "zukunftsgerichtete Aussagen" in Bezug
auf das Geschäft, die Entwicklung und die wirtschaftliche Leistung der
Gruppe enthalten. Diese Aussagen können einer Reihe von Risiken,
Unsicherheiten und anderen wichtigen Faktoren unterliegen, wie zum Beispiel
höhere Gewalt, Wettbewerbsentwicklung, gesetzgeberische sowie regulatorische
Entwicklungen, globale, makroökonomische und politische Trends, die
Fähigkeit, Mitarbeiter anzuwerben und zu halten, Wechselkursschwankungen und
allgemeine Finanzmarktbedingungen, Änderungen des Rechnungsstandards oder
der Rechnungsrichtlinien, Verzögerung/ Verhinderung, Genehmigungen von
Behörden einzuholen, technische Entwicklungen, Rechtsstreitigkeiten oder
nachteilige Berichterstattung. All diese Punkte können dazu führen, dass die
tatsächliche Entwicklung und die Ergebnisse erheblich von den Aussagen
dieser Pressemitteilung abweichen. SoftwareOne übernimmt keine
Verpflichtung, zukunftsgerichtete Aussagen aufgrund neuer Informationen,
zukünftiger Ereignisse oder aus anderen Gründen zu aktualisieren oder zu
ändern.

Zusatzmaterial zur Meldung:

Datei:
https://eqs-cockpit.com/c/fncls.ssp?u=81f8ba9ea853c6d58efd730f0ecb8d18
Dateibeschreibung: SoftwareOne_EGM 2_DE

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Ende der Adhoc-Mitteilung

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Sprache: Deutsch
Unternehmen: SoftwareONE Holding AG
Riedenmatt 4
6370 Stans
Schweiz
Telefon: +41 44 832 41 69
E-Mail: info.ch@softwareone.com
Internet: www.softwareone.com
ISIN: CH0496451508
Valorennummer: A2PTSZ
Börsen: SIX Swiss Exchange
EQS News ID: 1834749

Ende der Mitteilung EQS News-Service
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1834749 12.02.2024 CET/CEST

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