EQS-Adhoc: ESPG AG fordert Anleihegläubiger der Anleihe 2018/2026 vorsorglich zur Beschlussfassung über Aussetzung des Gesamt-LTV-Covenants auf (deutsch)
ESPG AG fordert Anleihegläubiger der Anleihe 2018/2026 vorsorglich zur Beschlussfassung über Aussetzung des Gesamt-LTV-Covenants auf
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EQS-Ad-hoc: ESPG AG / Schlagwort(e): Anleihe
ESPG AG fordert Anleihegläubiger der Anleihe 2018/2026 vorsorglich zur
Beschlussfassung über Aussetzung des Gesamt-LTV-Covenants auf
16.02.2024 / 20:45 CET/CEST
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ESPG AG fordert Anleihegläubiger der Anleihe 2018/2026 vorsorglich zur
Beschlussfassung über Aussetzung des Gesamt-LTV-Covenants auf
Köln, 16. Februar 2024. Der Vorstand der ESPG AG ("ESPG" oder "Gesellschaft")
hat heute beschlossen, die Gläubiger der Anleihe 2018/2026 zur Stimmabgabe
im Rahmen einer Abstimmung ohne Versammlung der Anleihegläubiger
aufzufordern. Hintergrund ist ein möglicher Verstoß der Gesellschaft gegen
die Verpflichtung aus § 11(1) der Anleihebedingungen, wonach die
Gesellschaft sicherzustellen hat, dass an keinem Berichtsstichtag der
Gesamt-LTV der ESPG-Gruppe auf konsolidierter Basis den Relevanten
Vergleichswert im Sinne der Anleihebedingungen übersteigt
("Gesamt-LTV-Covenant").
Der Relevante Vergleichswert ist in § 11(1) der Anleihebedingungen dabei zum
31. Dezember 2023 auf 75 %, zum 31. Dezember 2024 auf 70 % und zum 31.
Dezember 2025 auf 65 % festgelegt.
Nach den gegenwärtig vorliegenden, aber noch vorläufigen Bewertungs- und
Berechnungsgrundlagen geht der Vorstand davon aus, dass der Gesamt-LTV zum
31. Dezember 2023 bei 74,3 % lag und der Gesamt-LTV-Covenant damit
eingehalten wurde. Da dieser vorläufige Wert jedoch nur knapp unter dem
Relevanten Vergleichswert liegt und es im Rahmen der Abschlussprüfung noch
zu Änderungen bzw. Anpassungen der Bewertungs- und Berechnungsgrundlagen
kommen kann, ist nicht auszuschließen, dass letztlich doch noch ein
Überschreiten des einzuhaltenden Vergleichswertes von 75 % zum 31. Dezember
2023 festgestellt wird. Daher hat der Vorstand entschieden, die Gläubiger
der Anleihe 2018/2026 vorsorglich um Zustimmungserteilung zur Aussetzung des
Gesamt-LTV-Covenants zum Berichtsstichtag 31. Dezember 2023 zu ersuchen. Die
Abstimmung ohne Versammlung wird im Zeitraum vom 18. bis 20. März 2024
stattfinden; eine entsprechende Aufforderung der Anleihegläubiger zur
Stimmabgabe wird voraussichtlich am 19. Februar 2024 auf der Internetseite
der Gesellschaft und am 20. Februar 2024 im Bundesanzeiger veröffentlicht
werden.
Neben der Aussetzung des Gesamt-LTV-Covenants zum 31. Dezember 2023 schlägt
die Gesellschaft den Anleihegläubigern vor, dem gemeinsamen Vertreter der
Anleihegläubiger die Befugnis einzuräumen, bei Bedarf auch für 2024 und 2025
einer (erneuten) Aussetzung des Gesamt-LTV-Covenants gegenüber der
Emittentin zuzustimmen.
Darüber hinaus soll - rein vorsorglich - einer möglichen Aufstockung des
Volumens der Anleihe 2018/2026 um 20 % des derzeit ausstehenden
Gesamtnennbetrages zu einem Kurs von mindestens 95 % des Nennbetrages gemäß
§ 11(5)(c) der Anleihebedingungen zugestimmt werden, um der Gesellschaft
finanzielle Flexibilität zu verschaffen.
Die Aufforderung zur Stimmabgabe wird ferner Vorschläge der Emittentin zu
weiteren Änderungen der Anleihebedingungen enthalten.
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