ERFURT (dpa-AFX) - Arbeitnehmer in Teilzeit können in diesem Jahr mit einer Grundsatzentscheidung des Bundesarbeitsgerichts zu ihrem Anspruch auf Überstundenzuschläge rechnen. Bei dem Verfahren, das voraussichtlich Ende April aufgerufen wird, gehe es um die Frage der Gleichbehandlung von Arbeitnehmern in Teil- und Vollzeit bei Mehrarbeitszuschlägen, sagte die Präsidentin des Bundesarbeitsgerichts, Inken Gallnern, am Mittwoch in Erfurt bei der Vorlage des Jahresberichts. "Das betrifft sehr, sehr viele Tarifverträge", sagte Gallner. In Deutschland arbeiten nach Zahlen des Statistischen Bundesamt mehr als zwölf Millionen Menschen in Teilzeit - besonders hoch ist der Anteil bei Frauen.
In vielen Tarifverträgen ist geregelt, dass Teilzeitjobber erst dann Mehrarbeitszuschläge bekommen, wenn sie mit der Zahl der erbrachten Überstunden die Arbeitszeit von Vollzeitbeschäftigten überschritten haben - die sogenannte Vollzeitquote. Verhandelt wird beim Bundesarbeitsgericht ein Fall von Lufthansa
Beim Bundesarbeitsgericht waren im vergangenen Jahr insgesamt 1391 Revisionen, Rechtsbeschwerden und Nichtzulassungsbeschwerden eingegangen. Das seien 125 mehr gewesen als 2022. Der seit einigen Jahren anhaltende rückläufige Trend sei damit nicht grundlegend unterbrochen worden, sagte Gallner./rot/DP/jha