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EQS-News: Verwaltungsrat nimmt zu Anträgen von zCapital Stellung (deutsch)

26.03.2024
um 07:01 Uhr

Verwaltungsrat nimmt zu Anträgen von zCapital Stellung

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Baloise Holding AG / Schlagwort(e): Sonstiges
Verwaltungsrat nimmt zu Anträgen von zCapital Stellung

26.03.2024 / 07:01 CET/CEST

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Basel, 26. März 2024. Die zCapital AG, Zug, beantragt der Generalversammlung
vom 26. April 2024 die Aufhebung der Eintragungs- und
Stimmrechtsbeschränkungen der Baloise Holding AG. Der Verwaltungsrat von
Baloise ermutigt die Aktionäre, abzustimmen, und empfiehlt, die Anträge von
zCapital zur Ablehnung. Er stellt eine Änderung der entsprechenden
Statutenbestimmungen auf die Generalversammlung 2025 in Aussicht.

Der Vermögensverwalter zCapital hat am 21. Februar 2024 dem Verwaltungsrat
Anträge zuhanden der Generalversammlung zugestellt, wonach die Eintragungs-
und Stimmrechtsbeschränkung in den Statuten aufzuheben sei.
Die Eintragungs- und Stimmrechtsbeschränkung wurde von den Aktionären der
Baloise eingeführt, um eine möglichst breite Aktionärszustimmung bei
wichtigen Beschlüssen sicherzustellen, die Rechte und Interessen der kleinen
und mittelgrossen Aktionäre zu schützen und Baloise einen eigenständigen
unternehmerischen Weg zu ermöglichen.

In Vorbereitung einer Stellungnahme hat der Verwaltungsrat das Gespräch mit
Aktionären und weiteren Anspruchsgruppen aufgenommen. Die Breite der
erhaltenen Rückmeldungen widerspiegelt die unterschiedlichen Meinungen zu
diesem Thema.

Unter Abwägung der Interessen der verschiedenen Anspruchsgruppen und der
bislang erhaltenen Rückmeldungen ist der Verwaltungsrat der Ansicht, dass
die von zCapital vorgeschlagene vollständige und ersatzlose Aufhebung der
Eintragungs- und Stimmrechtsbeschränkung nicht im langfristigen Interesse
von Baloise und der Mehrheit ihrer Aktionäre ist:

* Die langfristige Perspektive der Baloise und das Wohl ihrer
Anspruchsgruppen wie Kunden oder Mitarbeitenden ist dem Verwaltungsrat
wichtig. In der Versicherungsbranche und ganz besonders in der
Lebensversicherung ist ein Ausgleich von kurzfristigen und langfristigen
Interessen für den Erfolg des Unternehmens sowie für dessen
Wertschöpfung entscheidend. Die Eintragungs- und Stimmrechtsbeschränkung
trägt zu diesem Ausgleich bei.

* Die Eintragungs- und Stimmrechtsbeschränkung verhindert, dass einige
wenige Aktionäre die Generalversammlung dominieren. Damit wird das
Risiko vermindert, dass Eigeninteressen, insbesondere solche von
kurzfristig orientierten Investoren, langfristige Wertschöpfungs- und
Unternehmensinteressen verdrängen. Die Eintragungs- und
Stimmrechtsbeschränkung trägt somit dazu bei, dass die Beschlussfassung
der Aktionärsbasis möglichst breit abgestützt ist und schützt somit die
Rechte und Interessen der kleinen und mittelgrossen Aktionäre.

* Eintragungs- und Stimmrechtsbeschränkungen sind in der Schweiz weithin
verbreitet und anerkannt. Ein Drittel der Unternehmen im SMI Expanded,
zu dem auch die Baloise zählt, verfügt über eine Eintragungs- und
Stimmrechtsbeschränkung oder verwandte Bestimmungen. Insbesondere kennen
auch andere Schweizer Versicherungsunternehmen ähnliche Bestimmungen.

Der Verwaltungsrat ermutigt die Aktionäre, an der Generalversammlung vom 26.
April 2024 abzustimmen, und empfiehlt aus den genannten Gründen, die Anträge
der zCapital AG an der Generalversammlung vom 26. April 2024 abzulehnen.

Der Verwaltungsrat wird die Rückmeldungen und konstruktiven Vorschläge
unserer Aktionäre und weiterer Anspruchsgruppen zu diesem Thema im Detail
und im Dialog mit unseren Aktionären evaluieren. Dies wird ihm erlauben, an
der nächstjährigen Generalversammlung vom 25. April 2025 den Aktionären
einen für die Baloise geeigneten Vorschlag zur Anpassung der Eintragungs-
und Stimmrechtsbeschränkung zu unterbreiten, welcher sowohl die
Rückmeldungen und Vorschläge als auch das Stimmverhalten der verschiedenen
Aktionärsgruppen an der kommenden Generalversammlung berücksichtigen wird.

Hier finden Sie die Anträge der zCapital AG sowie die ausführliche
Empfehlung des Verwaltungsrats für die Generalversammlung 2024 der Baloise
Holding AG.

Organisatorische Hinweise

Am 3. April 2024 werden die Unterlagen zur Generalversammlung der Baloise
Holding AG versendet. Aktionärinnen und Aktionäre können bis am 23. April
2024, 08.00 Uhr, via Internet eine Zutrittskarte bestellen oder dem
unabhängigen Stimmrechtsvertreter Vollmacht und Weisung erteilen. Ab dem 4.
April 2024 steht Ihnen hierzu das Online-Portal «GVMANAGER» auf der Webseite
www.baloise.com/generalversammlung zur Verfügung. Dort verwenden Sie bitte
Ihren persönlichen Zugangscode beziehungsweise QR Code auf dem Formular
«Anmeldung / Vollmacht / Weisungen».

Weitere Informationen

* Medieninformation auf www.baloise.com

* Download-Link der GV-Unterlagen

Kontakt Baloise
Baloise, Aeschengraben 21, CH-4002 Basel
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Aktie der Baloise Holding AG (BALN) ist an der SIX Swiss Exchange kotiert.

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