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EQS-News: ams-OSRAM AG: Einberufung der ordentlichen Hauptversammlung 2024 (deutsch)

17.05.2024
um 14:42 Uhr

ams-OSRAM AG: Einberufung der ordentlichen Hauptversammlung 2024

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EQS-News: ams-OSRAM AG / Schlagwort(e): Hauptversammlung
ams-OSRAM AG: Einberufung der ordentlichen Hauptversammlung 2024

17.05.2024 / 14:41 CET/CEST
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich.

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ams-OSRAM AG

Premstätten, FN 34109 k

ISIN AT0000A18XM4

("Gesellschaft")

Einberufung

der ordentlichen Hauptversammlung

Wir laden hiermit unsere Aktionärinnen und Aktionäre ein zur

ordentlichen Hauptversammlung der ams-OSRAM AG

am Freitag, den 14. Juni 2024, um 10:00 Uhr,

in 8141 Premstätten, Tobelbader Straße 30, in den Räumen der Gesellschaft.

I. Tagesordnung

1. Vorlage des Jahresabschlusses samt Lagebericht und
Corporate-Governance-Bericht, des Konzernabschlusses samt
Konzernlagebericht, des Ergebnisverwendungsbeschlusses und des vom
Aufsichtsrat erstatteten Berichts für das Geschäftsjahr 2023

2. Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Vorstands für
das Geschäftsjahr 2023

3. Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats
für das Geschäftsjahr 2023

4. Wahl des Abschlussprüfers und Konzernabschlussprüfers für das
Geschäftsjahr 2024

5. Beschlussfassung über den Vergütungsbericht

6. Wahlen in den Aufsichtsrat

7. Beschlussfassung über die Neueinteilung des Grundkapitals der
Gesellschaft durch Aktienzusammenlegung (Reverse Share Split) im
Verhältnis 10 : 1 (zehn Aktien zu einer Aktie), sodass jeweils 10 (zehn)
bestehende Stückaktien der Gesellschaft zu 1 (einer) Stückaktie
zusammengelegt werden

8. Beschlussfassung über die Ermächtigung des Vorstands, Finanzinstrumente
im Sinne von § 174 AktG, insbesondere Wandelschuldverschreibungen oder
Gewinnschuldverschreibungen, die den Bezug auf und/oder den Umtausch in
Aktien der Gesellschaft vorsehen können, auszugeben, samt Ausschluss des
Bezugsrechts der Aktionäre auf diese Finanzinstrumente, unter Widerruf
der bestehenden Ermächtigung vom 23. Juni 2023

9. Beschlussfassung über die bedingte Erhöhung des Grundkapitals der
Gesellschaft gemäß
§ 159 Abs 2 Z 1 AktG zur Ausgabe an Gläubiger von Finanzinstrumenten,
unter Widerruf der
bestehenden bedingten Erhöhung des Grundkapitals vom 23. Juni 2023
[Bedingtes Kapital 2024 für Finanzinstrumente]

10. Beschlussfassung über die Änderung der Satzung in § 25
"Veröffentlichungen"

II. UNTERLAGEN ZUR HAUPTVERSAMMLUNG; BEREITSTELLUNG VON INFORMATIONEN AUF
DER INTERNETSEITE

Insbesondere die folgenden Unterlagen sind gemäß § 108 Abs 3 und 4 AktG
spätestens ab 24. Mai 2024 auf der Internetseite der Gesellschaft unter
ams-osram.com/de/about-us/investor-relations/general-meeting zugänglich:

* Jahresabschluss mit Lagebericht,

* Corporate-Governance-Bericht,

* Konzernabschluss mit Konzernlagebericht,

* Vergütungsbericht,

* Bericht des Aufsichtsrats,

jeweils für das Geschäftsjahr 2023;

* Erklärungen der Kandidaten für die Wahl in den Aufsichtsrat zu
Tagesordnungspunkt 6 gemäß § 87 Abs 2 AktG samt Lebenslauf;

* Bericht des Vorstands gemäß §§ 174 Abs 4 iVm 153 Abs 4 Satz 2 AktG zu
den
Tagesordnungspunkten 8 und 9;

* Beschlussvorschläge zu den Tagesordnungspunkten 2 bis 10;

* Formulare für die Erteilung einer Vollmacht;

* Formular für den Widerruf einer Vollmacht; und

* vollständiger Text dieser Einberufung.

III. NACHWEISSTICHTAG UND VORAUSSETZUNGEN FÜR DIE TEILNAHME AN DER
HAUPTVERSAMMLUNG

Die Berechtigung zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des
Stimmrechts und der übrigen Aktionärsrechte, die im Rahmen der
Hauptversammlung geltend zu machen sind, richtet sich nach dem Anteilsbesitz
am Ende des 4. Juni 2024 (24:00 Uhr, Wiener Zeit) ("Nachweisstichtag").

Zur Teilnahme an der Hauptversammlung ist nur berechtigt, wer an diesem
Stichtag Aktionär ist und dies der Gesellschaft nachweist.

Für den Nachweis des Anteilsbesitzes am Nachweisstichtag ist eine
Depotbestätigung gemäß § 10a AktG vorzulegen, die der Gesellschaft
spätestens am 11. Juni 2024 (24:00 Uhr, Wiener Zeit) ausschließlich auf
einem der folgenden Kommunikationswege und Adressen zugehen muss:

i. für die Übermittlung der Depotbestätigung in Schriftform

Per Post oder Boten: ams-OSRAM AG

c/o HV-Veranstaltungsservice GmbH

Köppel 60

8242 St. Lorenzen/Wechsel

Per SWIFT: GIBAATWGGMS

(Message Type MT598 oder MT599, unbedingt ISIN AT0000A18XM4 im Text angeben)

ii. für die Übermittlung der Depotbestätigung in Textform, die die Satzung
gemäß § 17 Abs 3 genügen lässt

Per E-Mail: anmeldung.ams-osram@hauptversammlung.at

(Depotbestätigungen im Format PDF)

Per Telefax: +43 (0)1 8900 500 50

Die Aktionäre werden gebeten, sich an ihr depotführendes Kreditinstitut zu
wenden und die Ausstellung und Übermittlung einer Depotbestätigung zu
veranlassen.

Der Nachweisstichtag hat keine Auswirkungen auf die Veräußerbarkeit der
Aktien und hat keine Bedeutung für die Dividendenberechtigung.

Depotbestätigung gemäß § 10a AktG

Die Depotbestätigung ist vom depotführenden Kreditinstitut mit Sitz in einem
Mitgliedstaat des Europäischen Wirtschaftsraums oder in einem
Vollmitgliedstaat der OECD auszustellen und hat folgende Angaben zu
enthalten (§ 10a Abs 2 AktG):

* Angaben über den Aussteller: Name/Firma und Anschrift oder eines im
Verkehr zwischen Kreditinstituten gebräuchlichen Codes (SWIFT-Code),

* Angaben über den Aktionär: Name/Firma, Anschrift, Geburtsdatum bei
natürlichen Personen, gegebenenfalls Register und Registernummer bei
juristischen Personen,

* Angaben über die Aktien: Anzahl der Aktien des Aktionärs, ISIN
AT0000A18XM4 (international gebräuchliche Wertpapierkennnummer),

* Depotnummer, Wertpapierkontonummer bzw. eine sonstige Bezeichnung, und

* Zeitpunkt oder Zeitraum, auf den sich die Depotbestätigung bezieht.

Darüber hinaus werden Depotbestätigungen von SIX SegaInterSettle AG, Olten,
Schweiz, akzeptiert.

Die Depotbestätigung als Nachweis des Anteilsbesitzes zur Teilnahme an der
Hauptversammlung muss sich auf das Ende des Nachweisstichtages 4. Juni 2024
(24:00 Uhr, Wiener Zeit) beziehen.

Die Depotbestätigung wird in deutscher oder englischer Sprache
entgegengenommen.

Identitätsnachweis

Die ams-OSRAM AG behält sich das Recht vor, die Identität der zur
Versammlung erscheinenden Personen festzustellen. Sollte eine
Identitätsfeststellung nicht möglich sein, kann der Einlass verweigert
werden.

Die Aktionäre und deren Bevollmächtigte werden daher ersucht, zur
Identifikation bei der Registrierung einen gültigen amtlichen
Lichtbildausweis bereit zu halten.

Wenn Sie als Bevollmächtigter zur Hauptversammlung kommen, nehmen Sie
zusätzlich zum amtlichen Lichtbildausweis bitte die Vollmacht mit. Falls das
Original der Vollmacht schon an die Gesellschaft übersandt worden ist,
erleichtern Sie den Zutritt, wenn Sie eine Kopie der Vollmacht vorweisen.

IV. MÖGLICHKEIT ZUR BESTELLUNG EINES VERTRETERS UND DAS DABEI EINZUHALTENDE
VERFAHREN

Jeder Aktionär, der zur Teilnahme an der Hauptversammlung berechtigt ist und
dies der Gesellschaft gemäß den Festlegungen in dieser Einberufung Punkt
III. nachgewiesen hat, hat das Recht einen Vertreter zu bestellen, der im
Namen des Aktionärs an der Hauptversammlung teilnimmt und dieselben Rechte
wie der Aktionär hat, den er vertritt.

Die Vollmacht muss einer bestimmten Person (einer natürlichen oder einer
juristischen Person) in Textform (§ 13 Abs 2 AktG) erteilt werden, wobei
auch mehrere Personen bevollmächtigt werden können.

Die Erteilung einer Vollmacht ist sowohl vor als auch während der
Hauptversammlung möglich.

Für die Übermittlung von Vollmachten bieten wir folgende Kommunikationswege
und Adressen an:

Per Post oder per Boten: ams-OSRAM AG

c/o HV-Veranstaltungsservice GmbH

Köppel 60

8242 St. Lorenzen/Wechsel

Per E-Mail: anmeldung.ams-osram@hauptversammlung.at, wobei die Vollmacht in
Textform als PDF dem E-Mail anzuschließen ist

Per SWIFT: GIBAATWGGMS - Message Type MT598 oder MT599; unbedingt ISIN
AT0000A18XM4 im Text angeben

Per Telefax: +43 (0)1 8900 500 50

Am Tag der Hauptversammlung selbst ausschließlich:

Persönlich: bei Registrierung zur Hauptversammlung am Versammlungsort.

Die Vollmachten müssen spätestens bis 13. Juni 2024 (16:00 Uhr, Wiener Zeit)
bei einer der zuvor genannten Adressen eingehen, sofern sie nicht am Tag der
Hauptversammlung bei der Registrierung zur Hauptversammlung übergeben
werden.

Ein Vollmachtsformular und ein Formular für den Widerruf der Vollmacht sind
spätestens ab 24. Mai 2024 auf der Internetseite der Gesellschaft unter
ams-osram.com/de/about-us/investor-relations/general-meeting abrufbar. Wir
bitten im Interesse einer reibungslosen Abwicklung stets die
bereitgestellten Formulare zu verwenden.

Einzelheiten zur Bevollmächtigung, insbesondere zur Textform und zum Inhalt
der Vollmacht, ergeben sich aus dem den Aktionären zur Verfügung gestellten
Vollmachtsformular.

Hat der Aktionär seinem depotführenden Kreditinstitut (§ 10a AktG) Vollmacht
erteilt, so genügt es, wenn dieses Institut zusätzlich zur Depotbestätigung,
auf dem für dessen Übermittlung an die Gesellschaft vorgesehenen Weg, die
Erklärung abgibt, dass ihm Vollmacht erteilt wurde.

Aktionäre können auch nach Vollmachtserteilung die Rechte in der
Hauptversammlung persönlich wahrnehmen. Persönliches Erscheinen gilt als
Widerruf einer vorher erteilten Vollmacht.

Die vorstehenden Vorschriften über die Erteilung der Vollmacht gelten
sinngemäß ebenso für den Widerruf der Vollmacht.

Unabhängiger Stimmrechtsvertreter

Als besonderer Service steht den Aktionären ein unabhängiger
Stimmrechtsvertreter für die weisungsgebundene Stimmrechtsausübung in der
Hauptversammlung zur Verfügung; nämlich Mag. Stephan Plankensteiner als
Substitut des öffentlichen Notars Dr. Walter Pisk, 8010 Graz, Raubergasse
20, E-Mail: pisk.ams-osram@hauptversammlung.at; hierfür ist auf der
Internetseite der Gesellschaft unter
ams-osram.com/de/about-us/investor-relations/general-meeting ein spezielles
Vollmachtsformular abrufbar.

V. HINWEISE AUF DIE RECHTE DER AKTIONÄRE NACH DEN §§ 109, 110, 118 UND 119
AKTG

1. Ergänzung der Tagesordnung durch Aktionäre nach § 109 AktG

Aktionäre, deren Anteile einzeln oder zusammen 5 % des Grundkapitals
erreichen und die seit mindestens drei Monaten vor Antragstellung Inhaber
dieser Aktien sind, können schriftlich verlangen, dass zusätzliche Punkte
auf die Tagesordnung dieser Hauptversammlung gesetzt und bekannt gemacht
werden, wenn dieses Verlangen in Schriftform per Post oder Boten spätestens
am 24. Mai 2024 (24:00 Uhr, Wiener Zeit) der Gesellschaft ausschließlich an
die Adresse ams-OSRAM AG,
zH Dr. Franz Fazekas / Rechtsabteilung, Tobelbader Straße 30, 8141
Premstätten, oder wenn per E-Mail mit qualifizierter elektronischer Signatur
an die E-Mail-Adresse agm@ams-osram.com oder per SWIFT an die Adresse
GIBAATWGGMS zugeht. "Schriftlich" bedeutet eigenhändige Unterfertigung oder
firmenmäßige Zeichnung durch jeden Antragsteller oder, wenn per E-Mail, mit
qualifizierter elektronischer Signatur oder, bei Übermittlung per SWIFT, mit
Message Type MT598 oder Type MT599, wobei unbedingt ISIN AT0000A18XM4 im
Text anzugeben ist.

Jedem so beantragten Tagesordnungspunkt muss ein Beschlussvorschlag samt
Begründung beiliegen. Der Tagesordnungspunkt und der Beschlussvorschlag,
nicht aber dessen Begründung, muss jedenfalls auch in deutscher Sprache
abgefasst sein. Die Aktionärseigenschaft ist durch die Vorlage einer
Depotbestätigung gemäß § 10a AktG nachzuweisen, in der bestätigt wird, dass
die antragstellenden Aktionäre seit mindestens drei Monaten vor
Antragstellung durchgehend Inhaber der Aktien sind. Die Depotbestätigung
darf zum Zeitpunkt der Vorlage bei der Gesellschaft nicht älter als sieben
Tage sein darf. Mehrere Depotbestätigungen über Aktien, die nur zusammen das
Beteiligungsausmaß von 5 % vermitteln, müssen sich auf denselben Zeitpunkt
(Tag, Uhrzeit) beziehen.

Hinsichtlich der übrigen Anforderungen an die Depotbestätigung wird auf die
Ausführungen zur Teilnahmeberechtigung (Punkt III. dieser Einberufung)
verwiesen.

2. Beschlussvorschläge von Aktionären zur Tagesordnung nach § 110 AktG

Aktionäre, deren Anteile zusammen 1 % des Grundkapitals erreichen, können zu
jedem Punkt der Tagesordnung in Textform Vorschläge zur Beschlussfassung
samt Begründung übermitteln und verlangen, dass diese Vorschläge zusammen
mit den Namen der betreffenden Aktionäre, der anzuschließenden Begründung
und einer allfälligen Stellungnahme des Vorstands oder des Aufsichtsrats auf
der im Firmenbuch eingetragenen Internetseite der Gesellschaft zugänglich
gemacht werden, wenn dieses Verlangen in Textform spätestens am 5. Juni 2024
(24:00 Uhr, Wiener Zeit) der Gesellschaft entweder an ams-OSRAM AG, zH Dr.
Franz Fazekas / Rechtsabteilung, Tobelbader Straße 30, 8141 Premstätten,
oder per E-Mail an die E-Mail-Adresse agm@ams-osram.com, wobei das Verlangen
in Textform, beispielsweise als PDF, dem E-Mail anzuschließen ist, zugeht.
Sofern für Erklärungen die Textform im Sinne des § 13 Abs 2 AktG
vorgeschrieben ist, so muss die Erklärung in einer Urkunde oder auf eine
andere zur dauerhaften Wiedergabe in Schriftzeichen geeignete Weise
abgegeben, die Person des Erklärenden genannt und der Abschluss der
Erklärung durch Nachbildung der Namensunterschrift oder anders erkennbar
gemacht werden. Der Beschlussvorschlag, nicht aber dessen Begründung, muss
jedenfalls auch in deutscher Sprache abgefasst sein.

Die Aktionärseigenschaft ist durch die Vorlage einer Depotbestätigung gemäß
§ 10a AktG, die zum Zeitpunkt der Vorlage bei der Gesellschaft nicht älter
als sieben Tage sein darf, nachzuweisen. Mehrere Depotbestätigungen über
Aktien, die nur zusammen das Beteiligungsausmaß von 1 % vermitteln, müssen
sich auf denselben Zeitpunkt (Tag, Uhrzeit) beziehen.

Für Wahlen in den Aufsichtsrat ist zu beachten, dass Vorschläge von
Aktionären gemäß § 110 Abs 1 AktG zur Wahl von Aufsichtsratsmitgliedern samt
den Erklärungen gemäß § 87 Abs 2 AktG für jede vorgeschlagene Person der
Gesellschaft in Textform spätestens bis 5. Juni 2024 zugehen und von der
Gesellschaft spätestens am zweiten Werktag nach Zugang auf der Internetseite
der Gesellschaft
(ams-osram.com/de/about-us/investor-relations/general-meeting) zugänglich
gemacht werden müssen, widrigenfalls die betreffende Person nicht in die
Abstimmung einbezogen werden darf.

Hinsichtlich der übrigen Anforderungen an die Depotbestätigung wird auf die
Ausführungen zur Teilnahmeberechtigung (Punkt III. dieser Einberufung)
verwiesen.

3. Angaben gemäß § 110 Abs 2 S 2 AktG

Zum Tagesordnungspunkt 6. "Wahlen in den Aufsichtsrat" und der allfälligen
Erstattung eines entsprechenden Wahlvorschlags durch Aktionäre gemäß § 110
AktG macht die Gesellschaft folgende Angaben:

Gemäß § 8 Abs 1 der Satzung der ams-OSRAM AG besteht der Aufsichtsrat aus
mindestens drei und höchstens acht von der Hauptversammlung gewählten
Mitgliedern und den gemäß § 110 Abs 1 Arbeitsverfassungsgesetz entsandten
Mitgliedern.

Auf die ams-OSRAM AG ist § 86 Abs 7 AktG anwendbar.

Mitgeteilt wird, dass ein Widerspruch gemäß § 86 Abs 9 AktG weder von der
Mehrheit der Kapitalvertreter noch von der Mehrheit der
Arbeitnehmervertreter erhoben wurde und es daher nicht zu einer
Getrennterfüllung, sondern zur Gesamterfüllung des Mindestanteilsgebots
gemäß § 86 Abs 7 AktG kommt.

Der Aufsichtsrat der ams-OSRAM AG besteht derzeit aus acht von der
Hauptversammlung gewählten Mitgliedern (Kapitalvertreter) und vier vom
Betriebsrat gemäß § 110 ArbVG entsandten Mitgliedern
(Arbeitnehmervertreter). Die acht Kapitalvertreter setzen sich derzeit aus
vier Frauen und vier Männern zusammen. Die vom Betriebsrat entsandten
Arbeitnehmervertreter sind derzeit eine Frau und drei Männer. Dem
Mindestanteilsgebot gemäß § 86 Abs 7 AktG wird somit bisher entsprochen.

Sollte es zum Tagesordnungspunkt 6. "Wahlen in den Aufsichtsrat" zur
Erstattung eines Wahlvorschlags durch Aktionäre kommen, ist darauf Bedacht
zu nehmen, dass im Falle der Annahme der Wahlvorschläge dem Aufsichtsrat
insgesamt mindestens vier Frauen angehören.

Mit Beendigung der kommenden ordentlichen Hauptversammlung laufen die
Aufsichtsratsmandate von Frau Dr. Margarete Haase und Frau Mag. Brigitte
Ederer aus.

Von zwei Personen wäre mindestens eine Frau vorzuschlagen, um dem
Mindestanteilsgebot gemäß § 86 Abs 7 AktG wieder zu entsprechen.

4. Auskunftsrecht der Aktionäre nach § 118 AktG

Jedem Aktionär ist auf Verlangen in der Hauptversammlung Auskunft über
Angelegenheiten der Gesellschaft zu geben, soweit sie zur sachgemäßen
Beurteilung eines Tagesordnungspunktes erforderlich ist. Die
Auskunftspflicht erstreckt sich auch auf die rechtlichen Beziehungen der
Gesellschaft zu einem verbundenen Unternehmen sowie auf die Lage des
Konzerns und der in den Konzernabschluss einbezogenen Unternehmen.

Die Auskunft darf verweigert werden, soweit sie nach vernünftiger
unternehmerischer Beurteilung geeignet ist, dem Unternehmen oder einem
verbundenen Unternehmen einen erheblichen Nachteil zuzufügen, oder ihre
Erteilung strafbar wäre.

Die Vorsitzende der Hauptversammlung kann gemäß § 19 Abs 2 der Satzung das
Frage- und Rederecht der Aktionäre zeitlich angemessen beschränken. Sie kann
insbesondere zu Beginn, aber auch während der Hauptversammlung, generelle
und individuelle Beschränkungen der Rede- und Fragezeit anordnen.

Auskunftsverlangen sind in der Hauptversammlung grundsätzlich mündlich zu
stellen, gerne aber auch schriftlich.

Fragen, deren Beantwortung einer längeren Vorbereitung bedarf, mögen zur
Wahrung der Sitzungsökonomie zeitgerecht vor der Hauptversammlung in
Textform an den Vorstand übermittelt werden. Diese Fragen können an die
Gesellschaft per E-Mail an agm@ams-osram.com übermittelt werden.

5. Anträge von Aktionären in der Hauptversammlung nach § 119 AktG

Jeder Aktionär ist - unabhängig von einem bestimmten Anteilsbesitz -
berechtigt, in der Hauptversammlung zu jedem Punkt der Tagesordnung Anträge
zu stellen. Liegen zu einem Punkt der Tagesordnung mehrere Anträge vor, so
bestimmt gemäß § 119 Abs 3 AktG die Vorsitzende die Reihenfolge der
Abstimmung.

Ein Aktionärsantrag zum Tagesordnungspunkt 6. "Wahlen in den Aufsichtsrat"
setzt jedoch zwingend die rechtzeitige Übermittlung eines
Beschlussvorschlags gemäß § 110 AktG voraus: Personen zur Wahl in den
Aufsichtsrat können von Aktionären, deren Anteile zusammen 1 % des
Grundkapitals erreichen, vorgeschlagen werden. Solche Wahlvorschläge müssen
spätestens am 5. Juni 2024 in der oben angeführten Weise der Gesellschaft
zugehen. Jedem Wahlvorschlag ist die Erklärung gemäß § 87 Abs 2 AktG der
vorgeschlagenen Person über ihre fachliche Qualifikation, ihre beruflichen
oder vergleichbaren Funktionen sowie über alle Umstände, die die Besorgnis
einer Befangenheit begründen könnten, anzuschließen. Widrigenfalls darf der
Aktionärsantrag auf Wahl eines Aufsichtsratsmitglieds bei der Abstimmung
nicht berücksichtigt werden.

Hinsichtlich der Angaben gemäß § 110 Abs 2 S 2 AktG wird auf Punkt V. Abs 3.
der Einberufung verwiesen.

6. Information für Aktionäre zur Datenverarbeitung

Die ams-OSRAM AG verarbeitet personenbezogene Daten der Aktionäre
(insbesondere jene gemäß § 10a Abs 2 AktG, dies sind Name, Anschrift,
Geburtsdatum, Nummer des Wertpapierdepots, Anzahl der Aktien des Aktionärs,
gegebenenfalls Aktiengattung, Nummer der Stimmkarte sowie gegebenenfalls
Name und Geburtsdatum des oder der Bevollmächtigten) auf Grundlage der
geltenden Datenschutzbestimmungen, insbesondere der Europäischen
Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) sowie des österreichischen
Datenschutzgesetzes, um den Aktionären die Ausübung ihrer Rechte im Rahmen
der Hauptversammlung zu ermöglichen.

Die Verarbeitung der personenbezogenen Daten von Aktionären ist für die
Teilnahme von Aktionären und deren Vertretern an der Hauptversammlung gemäß
dem Aktiengesetz zwingend erforderlich. Rechtsgrundlage für die Verarbeitung
ist somit Art. 6 (1) c) DSGVO.

Für die Verarbeitung ist die ams-OSRAM AG die verantwortliche Stelle. Die
ams-OSRAM AG bedient sich zum Zwecke der Ausrichtung der Hauptversammlung
externer Dienstleistungsunternehmen wie etwa Notaren, Rechtsanwälten, Banken
und IT-Dienstleistern. Diese erhalten von der ams-OSRAM AG nur solche
personenbezogenen Daten, die für die Ausführung der beauftragten
Dienstleistung erforderlich sind, und verarbeiten die Daten ausschließlich
nach Weisung der ams-OSRAM AG. Soweit rechtlich notwendig, hat die ams-OSRAM
AG mit diesen Dienstleistungsunternehmen eine datenschutzrechtliche
Vereinbarung abgeschlossen.

Nimmt ein Aktionär an der Hauptversammlung teil, können alle anwesenden
Aktionäre beziehungsweise deren Vertreter, die Vorstands- und
Aufsichtsratsmitglieder, der Notar und alle anderen Personen mit einem
gesetzlichen Teilnahmerecht in das gesetzlich vorgeschriebene
Teilnehmerverzeichnis (§ 117 AktG) Einsicht nehmen und dadurch auch die
darin genannten personenbezogenen Daten (u. a. Name, Wohnort,
Beteiligungsverhältnis) einsehen. Die ams-OSRAM AG ist zudem gesetzlich
verpflichtet, personenbezogene Aktionärsdaten (insbesondere das
Teilnehmerverzeichnis) als Teil des notariellen Protokolls zum Firmenbuch
einzureichen (§ 120 AktG).

Die Daten der Aktionäre werden anonymisiert beziehungsweise gelöscht, sobald
sie für die Zwecke, für die sie erhoben bzw. verarbeitet wurden, nicht mehr
notwendig sind, und soweit nicht andere Rechtspflichten eine weitere
Speicherung erfordern. Nachweis- und Aufbewahrungspflichten ergeben sich
insbesondere aus dem Unternehmens-, Aktien- und Übernahmerecht, aus dem
Steuer- und Abgabenrecht sowie aus Geldwäschebestimmungen. Sofern rechtliche
Ansprüche von Aktionären gegen die ams-OSRAM AG oder von der ams-OSRAM AG
gegen Aktionäre erhoben werden, dient die Speicherung personenbezogener
Daten der Klärung und Durchsetzung von Ansprüchen in Einzelfällen. Im
Zusammenhang mit Gerichtsverfahren vor Zivilgerichten kann dies zu einer
Speicherung von Daten während der Dauer der Verjährung zuzüglich der Dauer
des Gerichtsverfahrens bis zu dessen rechtskräftiger Beendigung führen.

Jeder Aktionär hat ein jederzeitiges Auskunfts-, Berichtigung-,
Einschränkungs-, Widerspruchs- und Löschungsrecht bezüglich der Verarbeitung
der personenbezogenen Daten sowie ein Recht auf Datenübertragung nach
Kapitel III der DSGVO.

Diese Rechte können Aktionäre gegenüber der ams-OSRAM AG unentgeltlich über
die folgenden Kontaktdaten geltend machen:

ams-OSRAM AG

Datenschutzbeauftragter

Tobelbader Straße 30

8141 Premstätten

E-Mail: dataprotection@ams-osram.com

Zudem steht den Aktionären ein Beschwerderecht der
Datenschutz-Aufsichtsbehörde nach Art 77 DSGVO zu. Weitere Informationen zum
Datenschutz sind in der Datenschutzerklärung auf der Internetseite der
ams-OSRAM AG unter ams-osram.com/privacy-policy zu finden.

VI. WEITERE ANGABEN UND HINWEISE

Gesamtzahl der Aktien und Stimmrechte

Zum Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung beträgt das Grundkapital
der Gesellschaft EUR 998.443.942,00 und ist unterteilt in 998.443.942 auf
Inhaber lautende Stückaktien. Jede Aktie gewährt eine Stimme in der
Hauptversammlung. Die Gesellschaft hielt per 30. April 2024
9.418.456 eigene Aktien. Aus eigenen Aktien stehen der Gesellschaft keine
Rechte zu. Die Gesamtzahl der Stimmrechte betrug demzufolge per Ende April
989.025.486 Stimmrechte. Eine allfällige Veränderung im Bestand eigener
Aktien bis zur Hauptversammlung und damit der Gesamtzahl der Stimmrechte
wird in dieser bekannt gegeben werden. Es besteht nur eine einzige
Aktiengattung.

Premstätten, im Mai 2024

Der Vorstand

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17.05.2024 CET/CEST Veröffentlichung einer Corporate News/Finanznachricht,
übermittelt durch EQS Group AG. www.eqs.com

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Sprache: Deutsch
Unternehmen: ams-OSRAM AG
Tobelbader Straße 30
8141 Premstaetten
Österreich
Telefon: +43 3136 500-0
E-Mail: investor@ams-osram.com
Internet: https://ams-osram.com/
ISIN: AT0000A18XM4
WKN: A118Z8
Börsen: Freiverkehr in Berlin, Düsseldorf, Frankfurt, München,
Stuttgart, Tradegate Exchange; BX, SIX, Wiener Börse
(Vienna MTF)
EQS News ID: 1906103

Ende der Mitteilung EQS News-Service
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1906103 17.05.2024 CET/CEST

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ams-OSRAM AG

WKN A118Z8 ISIN AT0000A18XM4