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EQS-Adhoc: VIB Vermögen AG beschließt Durchführung eines verschmelzungsrechtlichen Squeeze-outs der Minderheitsaktionäre der BBI Bürgerliches Brauhaus Immobilien Aktiengesellschaft (deutsch)

22.05.2024
um 12:28 Uhr

VIB Vermögen AG beschließt Durchführung eines verschmelzungsrechtlichen Squeeze-outs der Minderheitsaktionäre der BBI Bürgerliches Brauhaus Immobilien Aktiengesellschaft

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EQS-Ad-hoc: VIB Vermögen AG / Schlagwort(e): Squeeze-Out
VIB Vermögen AG beschließt Durchführung eines verschmelzungsrechtlichen
Squeeze-outs der Minderheitsaktionäre der BBI Bürgerliches Brauhaus
Immobilien Aktiengesellschaft

22.05.2024 / 12:28 CET/CEST
Veröffentlichung einer Insiderinformation nach Artikel 17 der Verordnung
(EU) Nr. 596/2014, übermittelt durch EQS News - ein Service der EQS Group
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Veröffentlichung einer Insiderinformation gemäß Art 17 der Verordnung (EU)
Nr. 596/2014 (Marktmissbrauchsverordnung)

VIB Vermögen AG beschließt Durchführung eines verschmelzungsrechtlichen
Squeeze-outs der Minderheitsaktionäre der BBI Bürgerliches Brauhaus
Immobilien Aktiengesellschaft

VIB Vermögen AG, Tilly-Park 1, 86633 Neuburg/Donau, 22. Mai 2024

Der Vorstand der VIB Vermögen AG, Neuburg an der Donau, ISIN DE000A2YPDD0,
("VIB") beabsichtigt, die BBI Bürgerliches Brauhaus Immobilien
Aktiengesellschaft, Ingolstadt, ISIN DE0005280002, ("BBI") (als übertragende
Gesellschaft) auf die VIB (als übernehmende Gesellschaft) zu verschmelzen,
um die Konzernstruktur zu optimieren.

Im Zusammenhang mit der Verschmelzung der BBI auf die VIB beabsichtigt die
VIB, das Verfahren zur Übertragung der Aktien der Minderheitsaktionäre der
BBI auf die VIB gegen Gewährung einer angemessenen Barabfindung
durchzuführen (verschmelzungsrechtlicher Squeeze-out gemäß § 62 Abs. 5 UmwG
i.V.m. § 327a Abs. 1 AktG). Der Vorstand der VIB hat heute mit Zustimmung
des Aufsichtsrats der VIB die entsprechenden Beschlüsse gefasst.

Der Vorstand der VIB hat heute des Weiteren gemäß § 62 Abs. 5 UmwG i.V.m. §
327a Abs. 1 AktG dem Vorstand der BBI den Vorschlag zur Aufnahme von
Verhandlungen über einen Verschmelzungsvertrag sowie das förmliche Verlangen
übermittelt, das Verfahren zur Durchführung eines verschmelzungsrechtlichen
Squeeze-outs einzuleiten.

Die VIB hält derzeit rund 94,88 % des Grundkapitals der BBI und ist damit
die Hauptaktionärin der BBI im Sinne von § 62 Abs. 5 UmwG i.V.m. § 327a Abs.
1 AktG. Die Höhe der angemessenen Barabfindung, die die VIB als
Hauptaktionärin den Minderheitsaktionären der BBI für die Übertragung der
Aktien gewähren wird, steht derzeit noch nicht fest.

Der Vorstand der VIB Vermögen AG

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Investor Relations:
Tilly-Park 1
86633 Neuburg/Donau
Tel.: + 49 (0)8431 9077-961
Fax: + 49 (0)8431 9077-1961
E-Mail: anja.landes-schell@vib-ag.de

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oder Entwicklungen anzupassen.

Ende der Insiderinformation

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Deutschland
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Fax: +49 (0)8431 / 9077 1961
E-Mail: anja.landes-schell@vib-ag.de
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WKN: A2YPDD
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