EQS-Stimmrechte: Ströer SE & Co. KGaA (deutsch)
Ströer SE & Co. KGaA: Veröffentlichung gemäß § 40 Abs. 1 WpHG mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung
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EQS Stimmrechtsmitteilung: Ströer SE & Co. KGaA
Ströer SE & Co. KGaA: Veröffentlichung gemäß § 40 Abs. 1 WpHG mit dem Ziel
der europaweiten Verbreitung
12.06.2024 / 10:53 CET/CEST
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Im Zusammenhang mit ihrer Mitteilung gemäß § 33 Abs. 1 WpHG vom 31. Mai 2024
teilt die APMC II-Familienstiftung gemäß § 43 Abs. 1 WPHG mit, dass der von
ihr gehaltene Stimmrechtsanteil an der Ströer SE & Co. KGaA mit Sitz in der
Ströer Allee 1, 50999 Köln, die Schwelle von 10%, 15%, 20%, 25% und 30%
überschritten hat und mit nunmehr insgesamt 24.533.450 Stimmrechten einem
Stimmrechtsanteil von 43,93% entspricht.
Vor diesem Hintergrund teilt die APMC II-Familienstiftung gemäß § 43 Abs. 1
WpHG ergänzend folgendes mit:
1. Mit dem Erwerb verfolgte Ziele
a) Der Erwerb von Stimmrechten an der Ströer SE & Co. KGaA erfolgte durch
die Beteiligung der APMC II-Familienstiftung an einem Poolvertrag. Die im
Poolvertrag gebündelten Stimmrechte an der Ströer SE & Co. KGaA, die von
Herrn Dirk Ströer, der APM Media GmbH & Co. KG, der LION Media GmbH & Co. KG
und der Delphi Beteiligungsgesellschaft mbH gehalten werden, werden der APMC
II-Familienstiftung nach § 34 Abs. 2 WpHG zugerechnet. Die APMC
II-Familienstiftung verfolgt keine strategischen Ziele und die Beteiligung
dient auch nicht der Erzielung von Handelsgewinnen.
b) Es besteht keine Absicht seitens der APMC II-Familienstiftung, innerhalb
der nächsten zwölf Monate weitere Stimmrechte der Ströer SE & Co. KGaA durch
Erwerb oder auf sonsige Weise zu erlangen.
c) Die APMC II-Familienstiftung strebt keine Einflussnahme auf die Besetzung
von Verwaltungs-, Leitungs- und Aufsichtsorganen der Ströer SE & Co. KGaA
an.
d) Die APMC II-Familienstiftung strebt keine wesentlich Änderung der
Kapitalstruktur der Ströer SE & Co. KGaA, insbesondere im Hinblick auf das
Verhältnis von Eigen- und Fremfinanzierung sowie die Dividendenpolitik, an.
2. Herkunft der für den Erwerb verwendeten Mittel
Der Erwerb von Stimmrechten an der Ströer SE & Co. KGaA erfolgte durch
Zurechnung der Stimmrechtsanteile der Mitglieder des Poolvertrags gemäß § 34
Abs. 2 WpHG. Hinsichtlich des Erwerbs von Stimmrechten der Ströer SE & Co.
KGaA wurden von der APMC II-Familienstiftung weder Fremd- noch Eigenmittel
aufgewendet.
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12.06.2024 CET/CEST Die EQS Distributionsservices umfassen gesetzliche
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Sprache: Deutsch
Unternehmen: Ströer SE & Co. KGaA
Ströer Allee 1
50999 Köln
Deutschland
Internet: www.stroeer.com
Ende der Mitteilung EQS News-Service
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