BIELEFELD (dpa-AFX) - Die Staatsanwaltschaft Bielefeld sichert mehr als zehn Millionen Euro aus dem Vermögen der seit Jahren flüchtigen OneCoin-Betrügerin Ruja Ignatova - für Anleger aus Ostwestfalen-Lippe. Die seit 2017 untergetauchte sogenannte "Krypto-Queen" soll ein Betrugssystem mit der erfundenen Digitalwährung "OneCoin" inszeniert haben und Anleger weltweit um Milliarden Euro betrogen haben. Einen Teil davon will die in Deutschland gegen Ignatova ermittelnde Schwerpunktstaatsanwaltschaft für Wirtschaftskriminalität nun für Anleger aus Ostwestfalen-Lippe zurückbekommen, wie sie am Donnerstag berichtete.
Es geht den Angaben zufolge um zwei Luxusimmobilien in London, die Ignatova für 20 Millionen Euro über Treuhandfirmen gekauft hatte. Rund zehn Millionen Euro sind durch den Verkauf dieser inzwischen etwas verschlissenen Penthouse-Wohnungen erzielt und sichergestellt worden. Das Geld liege auf einem Konto der Royal Bank of Scotland
Damit die deutsche Staatsanwaltschaft aber über das Geld verfügen kann, ist ein aufwendiges Verfahren notwendig. Der erste Schritt dazu ist das sogenannte selbstständige Einziehungsverfahren. Damit hat die Staatsanwaltschaft nun beim Landgericht Bielefeld die Einziehung von 20 Millionen beantragt. Das Gericht wird in den nächsten Wochen prüfen, ob die Voraussetzungen dafür vorliegen. Danach muss die Staatsanwaltschaft in einem Rechtshilfeverfahren beantragen, das Geld nach Deutschland zu überweisen. Erst wenn das klappt, können sich geprellte Anmelder melden. Bis dahin werde es aber noch Monate dauern, hieß es.
Im Oktober 2017 war Ignatova vor dem US-Bezirksgericht für den südlichen Bezirk von New York angeklagt worden. Es wurde ein Bundeshaftbefehl gegen sie erlassen. Die Ermittler gehen davon aus, dass Ignatova möglicherweise einen Hinweis erhalten hat, dass die Behörden gegen sie ermitteln. Sie reiste am 25. Oktober 2017 von Sofia nach Athen und wurde seitdem nicht mehr gesehen. Seither fahnden FBI, Interpol und das BKA nach ihr.
Bislang sind drei Gehilfen von Ruja Ignatova im Januar dieses Jahres vom Landgericht Münster wegen Beihilfe zum gewerbsmäßigen Betrug und Geldwäsche verurteilt worden. Das Gericht verhängte Haftstrafen zwischen knapp drei und fünf Jahren. Die Angeklagten sollen rund 320 Millionen Euro von Anlegern aus ganz Europa eingesammelt haben. Gegen die Urteile ist jeweils Revision beim Bundesgerichtshof eingelegt worden./fld/DP/ngu