GNW-Adhoc: Robex gibt neues Führungsteam, geplante Veräußerung von Vermögenswerten und Verlängerung des Darlehens mit Taurus vorbehaltlich einer Eigenkapitalfinanzierung in Höhe von 55 Mio. CAD bekannt
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VERBREITUNG IN DEN VEREINIGTEN STAATEN
QUEBEC CITY, June 21, 2024 (GLOBE NEWSWIRE) -- Robex Resources Inc. (TSXV: RBX)
(?Robex" oder das ?Unternehmen") hat einen strategischen Plan angekündigt, der
entwickelt wurde, um - vorbehaltlich einer erfolgreichen
Eigenkapitalfinanzierung - das Ziel zu erreichen, ein führender Goldproduzent in
Westafrika zu werden.
Alle Währungsbeträge in dieser Pressemitteilung sind in kanadischen Dollar (CAD)
ausgedrückt, sofern nicht anders angegeben.
1. HIGHLIGHTS
Dieser strategische Plan umfasst Folgendes: (i) eine Eigenkapitalfinanzierung in
Höhe von 55 Mio. CAD auf Basis einer ?Best-Effort"-Vermittlung, einschließlich
einer Mehrzuteilungsoption von 15 %; (ii) eine Verlängerung des
Überbrückungskredits des Unternehmens in Höhe von 35 Mio. USD mit Taurus Mining
Finance Fund No. 2, L.P. (?Taurus") bis zum 22. April 2025; (iii) die
Neubesetzung des Verwaltungsrats von Robex (der ?Verwaltungsrat") mit der
Ernennung von James Askew zum neuen Verwaltungsratsvorsitzenden und der
Ernennung von Matthew Wilcox zum Managing Director und Chief Executive Officer;
(iv) der Verkauf aller Vermögenswerte des Unternehmens in Mali; und (v) die
Absicht, eine Notierung der Stammaktien von Robex an der australischen Börse
(?ASX") zu prüfen.
Alle Elemente des strategischen Plans stehen unter dem Vorbehalt des
erfolgreichen Abschlusses einer Eigenkapitalfinanzierung. Siehe den Abschnitt
?Eigenkapitalfinanzierung in Höhe von 55 Mio. CAD" in dieser Pressemitteilung.
Nach dem erfolgreichen Abschluss der geplanten Eigenkapitalfinanzierung wird
Matthew Wilcox das Unternehmen leiten, um die Erschließung des Kiniero-
Goldprojekts zu beschleunigen, das voraussichtlich im vierten Quartal 2025
erstmals Gold produzieren und damit ein neues Pure-Play-Unternehmen in Guinea
werden wird.
2. STRATEGISCHER PLAN VORBEHALTLICH EINER ERFOLGREICHEN EIGENKAPITALFINANZIERUNG
* Eigenkapitalfinanzierung in Höhe von 55 Mio. CAD.
* Robex hat heute eine geplante Eigenkapitalfinanzierung in Höhe von 55
Mio. CAD auf der Basis einer ?Best Efforts"-Vermittlung, einschließlich
einer Mehrzuteilungsoption von 15 %, bekanntgegeben. Die
Eigenkapitalfinanzierung unterliegt unter anderem der Genehmigung durch
die TSX Venture Exchange (die ?TSXV").
* Das Unternehmen beabsichtigt, den gesamten Nettoerlös aus der
Eigenkapitalfinanzierung für die Entwicklung des Kiniero-Projekts zu
verwenden, einschließlich folgender Tätigkeiten: (i) die
Weiterentwicklung der frühen Arbeitsprogramme und die Beschaffung von
Material mit langer Vorlaufzeit; (ii) eine Teilzahlung an Taurus in Höhe
von 15 Millionen USD im Rahmen der geänderten Überbrückungsfazilität in
Höhe von 35 Mio. USD (siehe unten unter ?Verlängerung der Taurus-
Überbrückungsfazilität bis April 2025"); (iii) die Auffüllung des
Mansounia-Projekts und andere Explorationsausgaben; (iv) die
Finanzierung der aktualisierten Machbarkeitsstudie für Kiniero, die das
Mansounia-Grundstück sowie weitere Gruben- und Prozessoptimierungen
einschließt; und (v) allgemeine und administrative Ausgaben sowie
Betriebskapital.
* Die geplante Eigenkapitalfinanzierung unterliegt der Bedingung, dass die
endgültigen Verträge bezüglich der Verlängerung der
Überbrückungsfazilität (wie unten definiert) vor dem Abschluss der
geplanten Eigenkapitalfinanzierung unterzeichnet werden.
* Weitere Einzelheiten zu den Bedingungen der Eigenkapitalfinanzierung
sind der heutigen Pressemitteilung des Unternehmens zu entnehmen, die im
Profil des Unternehmens auf SEDAR+ unter www.sedarplus.ca
(http://www.sedarplus.ca) und auf der Website des Unternehmens unter
www.robexgold.com (http://www.robexgold.com) abrufbar ist.
* Verlängerung der Taurus-Überbrückungsfazilität.
* Robex und Taurus haben sich grundsätzlich darauf geeinigt, die aktuelle
Überbrückungsfazilität in Höhe von 35 Mio. USD bis zum 22. April 2025 zu
verlängern (die ?Verlängerung der Überbrückungsfazilität"). Die
endgültigen Verträge werden voraussichtlich am oder vor dem 21. Juni
2024 unterzeichnet, wobei die aktuellen Bedingungen noch der Genehmigung
durch die TSXV unterliegen. Die wesentlichen Bedingungen der
Verlängerung werden voraussichtlich sein:
* Fälligkeit: Verlängerung um 10 Monate bis zum 22. April 2025 (vom
21. Juni 2024);
* Betrag der Fazilität: Reduzierung von 35 Mio. USD auf 20 Mio. USD;
* Verlängerungsgebühr von 0,75 %;
* Verzichtsgebühr von 1,00 %;
* Zinssatz von 10 % pro Jahr (unverändert);
* Lizenzgebühr von 0,25 % ohne Obergrenze (von einer Obergrenze von
1,5 Mio. Unzen), einschließlich eines Rückkaufmechanismus, der
bestimmten Bedingungen unterliegt;
* Sicherheiten, Auflagen, zulässige Verschuldung und andere
Bedingungen bleiben unverändert;
* Verlängerung der bestehenden 2,25 Mio. Optionsscheine auf den Erwerb
von Stammaktien mit einer Laufzeit von 4 Jahren ab dem Zeitpunkt der
Verlängerung der Überbrückungsfazilität; und
* Ausgabe von 3,5 Mio. neuen Optionsscheinen auf den Erwerb von
Stammaktien zu Bedingungen, die noch zu besprechen und von der TSXV
zu genehmigen sind.
* Die hier (und in der zweiten Pressemitteilung des Unternehmens mit dem
Datum dieses Dokuments) beschriebene Eigenkapitalfinanzierung wird Robex
mit ausreichender Liquidität ausstatten, um seine kurzfristigen
Verpflichtungen im Rahmen der Verlängerung der Überbrückungsfazilität zu
erfüllen. Es kann nicht zugesichert werden, dass Robex ohne eine weitere
erfolgreiche Finanzierung über ausreichende Mittel verfügen wird, um
Taurus den geschuldeten Betrag vor dem Fälligkeitsdatum der Verlängerung
der Überbrückungsfazilität vollständig zurückzuzahlen.
* Ernennung von Matthew Wilcox zum CEO und Managing Director.
* Ernennung von Matthew Wilcox zum CEO und Managing Director sowie zum
Mitglied des Verwaltungsrats.
* Aurélien Bonneviot tritt als CEO und Verwaltungsratsmitglied zurück,
bleibt aber als General Manager Strategy and Business Development bei
Robex, um den Übergang und die Wachstumsstrategie zu überwachen.
* Der neue Verwaltungsrat wird von James Askew (Vorsitzender) geleitet.
* Der Verwaltungsrat wird auf sechs Mitglieder verkleinert und besteht aus
James Askew (Verwaltungsratsvorsitzender), John Dorward, Howard Golden,
Thomas Lagrée und Gérard de Hert, allesamt nicht-geschäftsführende
Verwaltungsratsmitglieder, sowie Matthew Wilcox, Managing Director
(zusammen die ?neuen Verwaltungsratsmitglieder").
* Die folgenden Verwaltungsratsmitglieder werden mit dem erfolgreichen
Abschluss der Eigenkapitalfinanzierung aus dem Verwaltungsrat
ausscheiden: Richard R. Faucher, Claude Goulet, Aurélien Bonneviot,
Matthew Sharples, Georges Cohen, Benjamin Cohen und Julien Cohen
(zusammen die ?ausscheidenden Verwaltungsratsmitglieder") und die neuen
Verwaltungsratsmitglieder, soweit sie nicht bereits
Verwaltungsratsmitglieder sind, werden mit Wirkung von diesem Datum zu
Verwaltungsratsmitgliedern ernannt.
* Vorbehaltlich des Abschlusses der Eigenkapitalfinanzierung werden sich
die neuen Verwaltungsratsmitglieder darüber hinaus auf der
bevorstehenden Jahreshauptversammlung des Unternehmens am 27. Juni 2024
(die ?Versammlung") zur Wahl stellen, wie im Informationsrundschreiben
der Geschäftsführung des Unternehmens vom 17. Mai 2024 (das
?Rundschreiben") beschrieben. Jedes gewählte Verwaltungsratsmitglied
bleibt bis zur nächsten Jahreshauptversammlung oder bis zur Wahl oder
Ernennung eines Nachfolgers im Amt.
* Desinvestition von Vermögenswerten in Mali.
* Nach einem strategischen Überprüfungsprozess, an dem mehrere Parteien
beteiligt waren, führt Robex Gespräche mit einem privaten
westafrikanischen Unternehmen, das alle Vermögenswerte des Unternehmens
in Mali, einschließlich der Nampala-Mine, erwerben möchte. Bei dem
potenziellen Käufer handelt es sich um ein erfahrenes Unternehmen, das
eine Mine in Mali betreibt, und die geplante Transaktionsstruktur sieht
einen Zahlungsaufschub ab Abschluss vor.
* Die Transaktion unterliegt einer bestätigenden Due-Diligence-Prüfung,
der Genehmigung durch die TSXV und den üblichen Bedingungen für diese
Art von Transaktion, einschließlich des Erhalts aller erforderlichen
Unternehmens-, Aktionärs- und behördlichen Genehmigungen.
* Der Grund für die Transaktion in Mali ist die Konzentration auf die
Entwicklung des Vorzeigeprojekts Kiniero des Unternehmens in Guinea.
* Die Leser werden darauf hingewiesen, dass es keine Gewissheit gibt und
das Unternehmen keine Zusicherung geben kann, dass eine endgültige
Vereinbarung erzielt wird und dass die Bedingungen für den Abschluss des
Verkaufs der Vermögenswerte in Mali erfüllt werden oder, falls sie
erfüllt werden, wann sie erfüllt werden.
* Notierung an der ASX.
* Robex prüft die Möglichkeiten einer Notierung seiner Stammaktien an der
ASX, um Zugang zum australischen Kapitalmarkt zu erhalten und das
langfristige Wachstum zu unterstützen. Robex geht davon aus, dass das
Verfahren bis zu sechs Monate dauern wird.
3. ÜBER DIE NEUEN VERWALTUNGSRATSMITGLIEDER
Matthew Wilcox, Managing Director und Chief Executive Officer
Wohnsitz: Perth, Australien
Hauptberufliche Tätigkeit: Ehemaliger Managing Director und Chief Executive
Officer von Tietto Mineral Limited (?Tietto")
Nicht unabhängig - Neuer Managing Director und Chief Executive Officer
Matthew Wilcox war bis vor kurzem Managing Director und Chief Executive Officer
von Tietto, einem Goldexplorations- und -erschließungsunternehmen, wo er den Bau
der Goldmine Abujar mit einer Kapazität von 5,3 Mio. Tonnen pro Jahr (?Mtpa")
leitete. Am 24. Mai 2024 trat Herr Wilcox nach der Übernahme durch die Zhaojin
Mining Industry Company Limited von seiner Position als CEO zurück.
Vor seinem Eintritt bei Tietto im Jahr 2021 spielte Herr Wilcox als Chief
Development Officer bei West African Resources, einem aufstrebenden
Goldproduzenten, eine Schlüsselrolle bei der Überwachung des Baus der Sanbrado-
Goldmine. Bei Nordgold war er außerdem Projektleiter für den Bau des 4-Mtpa-
Bissa-Goldprojekts und des 8-Mtpa-Bouly-Goldprojekts, beide in Burkina Faso,
General Manager des 6-Mtpa-LEFA-Goldprojekts in Guinea und Projektleiter für den
Bau des 12-Mtpa-Gross-Goldprojekts in Sibirien, Russland.
Matthew Wilcox wird sein Bauteam in Kürze benennen.
James Askew, Vorsitzender des Verwaltungsrats
Wohnsitz: Denver, USA
Hauptberufliche Tätigkeit: Nicht-geschäftsführender Vorsitzender von Federation
Mining
Unabhängig
Jim Askew ist ein erfahrener Bergbauingenieur mit mehr als 45 Jahren
internationaler Erfahrung in der Branche als Direktor und Geschäftsführer einer
Reihe von australischen und internationalen börsennotierten Bergbau-,
Bergbaufinanzierungs- und anderen bergbaubezogenen Unternehmen.
Herr Askew war Gründungsdirektor von Evolution Mining, Sino Gold, Yamana
Resources, Asian Mineral Resources, Ausdrill Limited und West Wits Mining. Zu
den weiteren Aufgaben von James Askew gehörten die des Vorsitzenden von
OceanaGold, PMI Gold, London Mining und des CEO von Climax Mining, Golden
Shamrock Mines, Black Range Minerals, Golden Star Resources und Rayrock Inc. Zu
Beginn seiner Karriere gründete er James Askew Associates (jetzt umbenannt in
AMC, eine internationale Bergbauberatung), Rock Instruments und James Askew
Redpath. Herr Askew war CEO von Golden Shamrock Mines (1986-96), das Iduapriem
in Ghana erschloss und Siguiri in Guinea entdeckte, sowie Eigentümer der Cobar-
Kupfermine in Australien und der CAM-Eisenerzmine in Spanien. Herr Askew war
auch Mitglied des Beirats der Fonds Pala und La Mancha, PE.
Derzeit ist er Verwaltungsratsvorsitzender von Syrah Resources (ASX) und nicht-
geschäftsführendes Verwaltungsratsmitglied von Evolution Mining (ASX), nachdem
er Anfang 2023 von seiner Funktion als nicht-geschäftsführendes
Verwaltungsratsmitglied bei Endeavour Mining zurückgetreten war.
John Dorward, nicht-geschäftsführendes Verwaltungsratsmitglied
Wohnsitz: Perth, Australien
Hauptberufliche Tätigkeit: Geschäftsführender Vorsitzender von Ausgold Limited
Unabhängig
Herr Dorward ist geschäftsführender Vorsitzender von Ausgold Limited
Herr Dorward war von 2012 bis zur Übernahme des Unternehmens durch Fortuna
Silver Mines Inc. im Jahr 2021 im Rahmen eines Aktientauschs im Wert von 884
Mio. USD President, CEO und Director von Roxgold Inc., einem Goldexplorations-
und Erschließungsunternehmen mit Sitz in Toronto.
Herr Dorward leitete das Team von Roxgold beim Bau der unterirdischen Goldmine
Yaramoko in Burkina Faso.
Zuvor war er unter anderem als Vice-President of Business Development bei
Fronteer Gold Inc. tätig, einem ehemals an der TSX und AMEX notierten
Bergbauunternehmen mit Gold- und Uranprojekten in den USA, Kanada und der
Türkei, wo er maßgeblich an der Aushandlung der Übernahme durch die Newmont
Corporation für 2,3 Mrd. USD beteiligt war. Er war auch Chief Financial Officer
von Mineral Deposits Ltd, einem an der ASX und TSX notierten
Bergbauentwicklungsunternehmen mit Gold- und Mineralsandprojekten im
westafrikanischen Senegal, wo er den TSX-Börsengang in Höhe von 50 Mio. USD
zusammen mit einer Projektfinanzierung in Höhe von 75 Mio. USD für den Bau des
Sabodala-Goldprojekts leitete.
Davor hatte er leitende Positionen bei den australischen Bergbauunternehmen
Leviathan Resources Limited und MPI Mines Limited inne und war Manager für
Projektfinanzierung bei Bankwest in Perth und Melbourne tätig.
Howard Golden, nicht-geschäftsführendes Verwaltungsratsmitglied
Wohnsitz: Perth, Australien
Hauptberufliche Tätigkeit: Ehemaliger Corporate Exploration Manager von Tietto
Unabhängig
Herr Golden verfügt über mehr als 40 Jahre Erfahrung in der Bergbauindustrie auf
sechs Kontinenten. Er war in leitenden Positionen bei einigen der größten
Bergbauunternehmen der Welt tätig und war maßgeblich an der Entdeckung der
Erzlagerstätten Syama, Oyu Tolgoi, Agbaou und West Musgrave beteiligt.
Vor seiner derzeitigen Tätigkeit als Senior Advisor, Critical Minerals bei
Getech, einem Unternehmen, das auf die Suche und Erschließung von Energie- und
Mineralressourcen spezialisiert ist, war Herr Golden von 2019 bis 2022 globaler
Explorationsmanager bei Nordgold, wobei sich seine Projekte auf Afrika,
Südamerika, Kanada und Russland erstreckten. Herr Golden war außerdem als
General Manager Exploration bei Rio Tinto für die Entdeckung und Akquisition von
Ressourcen in Zentral- und Westafrika verantwortlich. Vor seiner Tätigkeit bei
Rio Tinto war er drei Jahre lang als Regional Director of Exploration bei
Kinross Gold Corporation in Russland tätig, wo er unter anderem für die Erhöhung
der Goldreserven des Unternehmens durch die Entdeckung, Identifizierung,
Akquisition und wirtschaftliche Bewertung von Goldlagerstätten in Russland
verantwortlich war. Darüber hinaus war er Chefgeophysiker bei WMC Resources
Limited in Australien und 18 Jahre lang leitender Geowissenschaftler bei BHP
Minerals. Herr Golden kann auf eine weltweite Erfolgsbilanz bei der Leitung von
multidisziplinären Explorationsprogrammen in verschiedenen Klimazonen, unter
verschiedenen Bedingungen und mit unterschiedlichen Vorschriften verweisen.
4. ZUSÄTZLICHE INFORMATIONEN ÜBER DIE NEUEN VERWALTUNGSRATSMITGLIEDER
Auf der Grundlage der von jedem neuen Verwaltungsratsmitglied vorgelegten
Informationen trifft auf keines der neuen Verwaltungsratsmitglieder Folgendes
zu: (a) Das Verwaltungsratsmitglied ist zum Zeitpunkt dieser Pressemitteilung
oder war in den letzten zehn Jahren Verwaltungsratsmitglied, Chief Executive
Officer oder Chief Financial Officer eines Unternehmens und war in dieser
Funktion: (i) Gegenstand einer Unterlassungsverfügung oder einer ähnlichen
Verfügung oder einer Verfügung, die dem betreffenden Unternehmen den Zugang zu
einer Ausnahmeregelung im Rahmen der Wertpapiergesetzgebung verweigerte, die
jeweils für einen Zeitraum von mehr als 30 aufeinanderfolgenden Tagen in Kraft
war (eine ?Verfügung"); oder (ii) Gegenstand einer Verfügung, die erlassen
wurde, nachdem das neue Verwaltungsratsmitglied nicht mehr
Verwaltungsratsmitglied, Chief Executive Officer oder Chief Financial Officer
war, und die aus einem Ereignis resultierte, das eintrat, während das neue
Verwaltungsratsmitglied in seiner Eigenschaft als Verwaltungsratsmitglied, Chief
Executive Officer oder Chief Financial Officer tätig war; (b) das
Verwaltungsratsmitglied ist zum Zeitpunkt dieser Pressemitteilung oder innerhalb
der letzten zehn Jahre ein Verwaltungsratsmitglied oder Executive Officer eines
Unternehmens, das während der Tätigkeit des neuen Verwaltungsratsmitglieds in
dieser Funktion oder innerhalb eines Jahres nach Beendigung der Tätigkeit des
neuen Verwaltungsratsmitglieds in dieser Funktion in Konkurs gegangen ist, einen
Antrag gemäß der Konkurs- oder Insolvenzgesetzgebung gestellt hat oder
Gegenstand eines Verfahrens, einer Vereinbarung oder eines Vergleichs mit den
Gläubigern war oder ein solches Verfahren eingeleitet hat oder für das ein
Insolvenzverwalter, Zwangsverwalter oder Treuhänder zur Verwaltung seines
Vermögens bestellt wurde; oder (c) das Verwaltungsratsmitglied ist innerhalb der
letzten zehn Jahre in Konkurs gegangen, hat gemäß den Rechtsvorschriften über
Konkurs oder Insolvenz einen Antrag gestellt oder war Gegenstand eines
Verfahrens, einer Vereinbarung oder eines Vergleichs mit den Gläubigern oder hat
ein solches Verfahren eingeleitet bzw. es wurde ein Insolvenzverwalter,
Zwangsverwalter oder Treuhänder für das Vermögen des neuen
Verwaltungsratsmitglieds bestellt.
Auf der Grundlage der von jedem neuen Verwaltungsratsmitglied vorgelegten
Informationen trifft auf keines der neuen Verwaltungsratsmitglieder Folgendes
zu: (a) das Verwaltungsratsmitglied ist oder war Gegenstand einer Strafe oder
Sanktion, die von einem Gericht im Zusammenhang mit Wertpapiergesetzen oder von
einer Wertpapieraufsichtsbehörde verhängt wurde, oder einer
Vergleichsvereinbarung mit einer Wertpapieraufsichtsbehörde; oder (b) das
Verwaltungsratsmitglied ist oder war Gegenstand einer sonstigen Strafe oder
Sanktion, die von einem Gericht oder einer Aufsichtsbehörde verhängt wurde und
die ein vernünftiger Wertpapierinhaber bei der Entscheidung, ob er für ein neues
Verwaltungsratsmitglied stimmen soll, wahrscheinlich als wichtig erachten würde.
Auf der Grundlage der von jedem neuen Verwaltungsratsmitglied vorgelegten
Informationen hat keines der neuen Verwaltungsratsmitgliedern oder ihre
jeweiligen Partner oder verbundenen Unternehmen: (a) ein wesentliches, direktes
oder indirektes Interesse an einer Transaktion seit Beginn des letzten
abgeschlossenen Geschäftsjahres des Unternehmens oder an einer geplanten
Transaktion, die wesentliche Auswirkungen auf das Unternehmen oder eine seiner
Tochtergesellschaften hat oder haben würde; oder (b) ein wesentliches, direktes
oder indirektes Interesse durch wirtschaftliches Eigentum an Wertpapieren oder
auf andere Weise an einer Angelegenheit, über die auf der Versammlung abgestimmt
werden soll, mit Ausnahme der Wahl von Verwaltungsratsmitgliedern.
5. EINZELHEITEN ZUR JAHRESHAUPTVERSAMMLUNG
Das Rundschreiben wurde an die Aktionäre versandt und ist online auf Englisch
unter www.envisionreports.com/Robex2024
(http://www.envisionreports.com/Robex2024) und auf Französisch unter
www.envisionreports.com/Robex2024FR (http://www.envisionreports.com/Robex2024FR)
sowie auf SEDAR+ unter dem Profil des Unternehmens unter www.sedarplus.ca
(http://www.sedarplus.ca) verfügbar. Mit Ausnahme der oben beschriebenen Punkte
bleibt das Rundschreiben gegenüber der Version, die den Aktionären des
Unternehmens zugestellt und zuvor auf SEDAR+ veröffentlicht wurde, unverändert.
Das Rundschreiben und das Vollmachtsformular, die zuvor in Verbindung mit der
Versammlung an die eingetragenen Aktionäre versandt wurden, ermächtigen die
Geschäftsleitung (oder eine andere Person, die darin als Bevollmächtigter
benannt wird), über Änderungen oder Abweichungen von Angelegenheiten, die der
Versammlung vorgelegt werden, abzustimmen. Das Management beabsichtigt, sich auf
die im Rundschreiben und im Vollmachtsformular erteilte Ermessensvollmacht zu
stützen, um FÜR die Wahl der neuen Verwaltungsratsmitglieder in den
Verwaltungsrat zu stimmen, zusammen mit den anderen im Rundschreiben genannten
Kandidaten (mit Ausnahme der ausscheidenden Verwaltungsratsmitglieder).
Wenn ein eingetragener Aktionär eine Stimmrechtsvollmacht an das Management
erteilt hat und nicht wünscht, dass auf diese Weise abgestimmt wird, kann er
seine Stimmrechtsvollmacht jederzeit wie folgt widerrufen, bevor von ihr
Gebrauch gemacht wird: (a) durch Hinterlegung eines schriftlichen Dokuments,
einschließlich eines anderen ausgefüllten Vollmachtsformulars, das von dem
eingetragenen Aktionär oder seinem schriftlich oder elektronisch
bevollmächtigten Vertreter oder, wenn der eingetragene Aktionär eine
Gesellschaft ist, von einem bevollmächtigten Vertreter oder Bevollmächtigten
dieser Gesellschaft ausgefertigt wurde, oder durch Übermittlung eines mit einer
elektronischen Signatur versehenen Widerrufs per Fax oder auf elektronischem
Wege an den Hauptsitz der Gesellschaft in Édifice Le Delta 1, 2875 Laurier
Boulevard, Suite 1000, Québec, Québec, Kanada, G1V 2M2, jederzeit vor 17:00 Uhr
(EST) am letzten Geschäftstag vor dem Tag der Versammlung oder einer Vertagung
der Versammlung, oder (b) auf jede andere gesetzlich zulässige Weise.
Wenn ein nicht eingetragener oder ein wirtschaftlicher Aktionär seine zuvor
erteilten Abstimmungsinstruktionen widerrufen möchte, muss er sich an den Broker
oder einen sonstigen Vermittler wenden, dem er seine Abstimmungsinstruktionen
übermittelt hat, und alle anwendbaren Anforderungen dieses Brokers oder
Vermittlers erfüllen. Ein Broker oder sonstiger Vermittler ist möglicherweise
nicht in der Lage, die Abstimmungsinstruktionen zu widerrufen, wenn er eine
unzureichende Mitteilung über den Widerruf erhält, und jeder nicht eingetragene
Aktionär, der seine Abstimmungsinstruktionen widerrufen möchte, sollte sich
rechtzeitig mit einem solchen Broker oder Vermittler in Verbindung setzen, um
sicherzustellen, dass sein Widerruf der Abstimmungsinstruktionen empfangen
wurde.
Wenn Sie als eingetragener Aktionär Ihre Kontrollnummer für den Zugang zur
Versammlung verwenden und die Bedingungen akzeptieren, widerrufen Sie alle zuvor
erteilten Stimmrechtsvollmachten für die Versammlung und erhalten die
Möglichkeit, über die auf der Versammlung vorgelegten Tagesordnungspunkte per
Online-Abstimmung abzustimmen.
Wenn Sie Fragen zu den Informationen im Rundschreiben oder in dieser
Pressemitteilung haben oder Unterstützung beim Ausfüllen des Vollmachts- oder
Weisungsformulars benötigen, wenden Sie sich bitte an Ihre Finanz-, Rechts-,
Steuer- oder sonstigen professionellen Berater.
Für weitere Informationen
ROBEX RESOURCES INC.
Aurélien Bonneviot, Chief Executive Officer
Stanislas Prunier, Investor Relations and Corporate Development
+1 581 741-7421
E-Mail: investor@robexgold.com (mailto:investor@robexgold.com)
www.robexgold.com (http://www.robexgold.com)
ZUKUNFTSGERICHTETE INFORMATIONEN UND ZUKUNFTSGERICHTETE AUSSAGEN
Bestimmte Informationen in dieser Pressemitteilung enthalten ?zukunftsgerichtete
Aussagen" und ?zukunftsgerichtete Informationen" im Sinne der geltenden
kanadischen Wertpapiergesetze (hierin als ?zukunftsgerichtete Aussagen"
bezeichnet). Zukunftsgerichtete Aussagen werden gemacht, um Informationen über
die aktuellen Erwartungen und Pläne des Managements bereitzustellen und
Investoren und anderen ein besseres Verständnis der Geschäftspläne, der
finanziellen Performance und der Lage des Unternehmens zu ermöglichen.
Aussagen in dieser Pressemitteilung, die Schätzungen, Erwartungen, Prognosen,
Ziele, Vorhersagen, Zukunftsprognosen oder Strategien des Unternehmens oder des
Managements beschreiben, können ?zukunftsgerichtete Aussagen" sein und sind an
der Verwendung des Konjunktivs oder zukunftsgerichteter Aussagen zu erkennen,
wie z. B. ?anstreben", ?antizipieren", ?annehmen", ?glauben", ?können",
?erwägen", ?fortsetzen", ?könnten", ?schätzen", ?erwarten", ?prognostizieren",
?zukünftig", ?Prognose", ?anleiten", ?Hinweis", ?beabsichtigen", ?Absicht",
?wahrscheinlich", ?möglicherweise", ?könnte", ?Zielsetzung", ?Chance",
?Aussicht", ?Plan", ?Potenzial", ?sollte", ?Strategie", ?Ziel", ?wird" oder
?würde" oder die Verneinung davon oder andere Variationen davon. Zu den
zukunftsgerichteten Aussagen zählen auch alle anderen Aussagen, die sich nicht
auf historische Fakten beziehen. Solche Aussagen können unter anderem Aussagen
zu folgenden Punkten beinhalten: das Ziel des Unternehmens, ein führender
Goldproduzent in Westafrika zu werden; den wahrgenommenen zukünftigen
Aktionärswert der Stammaktien; den wahrgenommenen Wert und das weitere Potenzial
des Kiniero-Goldprojekts; die Schätzung der Mineralressourcen und
Mineralreserven des Unternehmens (in der Bedeutung, die diesen Ausdrücken in den
Definitionsstandards für Mineralressourcen und Mineralreserven des Canadian
Institute of Mining Metallurgy and Petroleum (?CIM-Definitionsstandards")
zugeschrieben wird und die in das National Instrument 43-101 - Standards of
Disclosure for Mineral Projects (?NI 43-101") aufgenommen wurden); die Fähigkeit
des Unternehmens, seinen strategischen Plan erfolgreich umzusetzen,
einschließlich durch die Wahl der neuen Verwaltungsratsmitglieder; die Fähigkeit
des Unternehmens, das Kiniero-Goldprojekt auf Basis der Ergebnisse der
diesbezüglichen Machbarkeitsstudie (in der Bedeutung, die diesem Ausdruck in NI
43-101 zugeschrieben wird) erfolgreich voranzutreiben, wobei diese aktualisiert
werden kann, und zwar in Übereinstimmung mit dem überarbeiteten Zeitplan, der
zuvor vom Unternehmen bekanntgegeben wurde; die potenzielle Erschließung und
Ausbeutung der bestehenden Mineralkonzessionsgebiete und des Geschäftsplans des
Unternehmens, einschließlich des Abschlusses von Machbarkeitsstudien
(einschließlich der aktualisierten Machbarkeitsstudie in Bezug auf das Kiniero-
Goldprojekt) oder des Treffens von diesbezüglichen Produktionsentscheidungen;
die zukünftige finanzielle oder betriebliche Leistung des Unternehmens und des
Kiniero-Goldprojekts; das Explorationspotenzial und die Möglichkeiten auf den
Mineralkonzessionsgebieten des Unternehmens; die Fähigkeit des Unternehmens, (i)
endgültige Verträge bezüglich des Verkaufs aller seiner Vermögenswerte in Mali,
einschließlich des Nampala-Projekts, abzuschließen und die Genehmigung der TSXV
sowie jegliche in diesem Zusammenhang erforderliche Unternehmensgenehmigung zu
erhalten, oder (ii) eine Vereinbarung mit den Behörden von Mali zu erzielen, um
einen nachhaltigen neuen steuerlichen Rahmen für das Unternehmen zu schaffen und
die nachhaltige Fortsetzung der Aktivitäten des Unternehmens sowie weitere
Explorationsinvestitionen bei Nampala zu ermöglichen; den Umfang der
Eigenkapitalfinanzierung; den Erhalt aller erforderlichen behördlichen
Genehmigungen, einschließlich der Genehmigung der Eigenkapitalfinanzierung durch
die TSXV; den Abschluss der Eigenkapitalfinanzierung und des Zeitplans dafür;
die beabsichtigte Verwendung des Nettoerlöses aus der Eigenkapitalfinanzierung;
und die Fähigkeit des Unternehmens, endgültige Verträge in Bezug auf die
Verlängerung der Überbrückungsfazilität zu treffen und diese abzuschließen sowie
die diesbezügliche Genehmigung der TSXV zu erhalten.
Zukunftsgerichtete Aussagen und zukunftsgerichtete Informationen beruhen auf
bestimmten Annahmen und anderen wichtigen Faktoren, die, falls sie nicht
zutreffen, dazu führen könnten, dass die tatsächlichen Ergebnisse, Leistungen
oder Erfolge des Unternehmens wesentlich von den zukünftigen Ergebnissen,
Leistungen oder Erfolgen abweichen, die in solchen Aussagen oder Informationen
zum Ausdruck gebracht oder impliziert werden. Es kann nicht garantiert werden,
dass sich solche Aussagen oder Informationen als richtig erweisen. Solche
Aussagen und Informationen beruhen auf zahlreichen Annahmen, darunter: die
Fähigkeit, die Pläne des Unternehmens in Bezug auf das Kiniero-Goldprojekt, wie
sie in der Machbarkeitsstudie in Bezug auf dieses Projekt dargelegt sind, in
ihrer aktualisierten Form umzusetzen, und zwar in Übereinstimmung mit dem
überarbeiteten Zeitplan, der zuvor vom Unternehmen bekannt gegeben wurde; den
Abschluss von Machbarkeitsstudien (einschließlich der aktualisierten
Machbarkeitsstudie in Bezug auf das Kiniero-Goldprojekt) oder das Treffen von
Produktionsentscheidungen in Bezug auf die bestehenden Mineralkonzessionsgebiete
des Unternehmens; den Zugang des Unternehmens zu Finanzmitteln, um die
Investitionsausgaben für die Erschließung des Kiniero-Goldprojekts zu
finanzieren; die Fähigkeit des Unternehmens, weiterhin das erforderliche Kapital
zur Finanzierung seines Betriebs aufzubringen; die Fähigkeit des Unternehmens,
seinen strategischen Plan erfolgreich umzusetzen, einschließlich durch die Wahl
der neuen Direktoren; die Fähigkeit des Unternehmens, seine Stammaktien an der
ASX zu notieren; die Fähigkeit des Unternehmens, eine endgültige Dokumentation
zu akzeptablen Bedingungen oder überhaupt mit den Behörden von Guinea in Bezug
auf das Kiniero-Goldprojekt abzuschließen, einschließlich einer
Bergbaukonvention; die Fähigkeit des Unternehmens, (i) endgültige Verträge in
Bezug auf den Verkauf all seiner Vermögenswerte in Mali, einschließlich des
Nampala-Projekts, zu treffen und abzuschließen oder (ii) eine Vereinbarung mit
den Behörden von Mali zu treffen, um einen nachhaltigen neuen steuerlichen
Rahmen für das Unternehmen zu schaffen und die nachhaltige Fortsetzung der
Aktivitäten des Unternehmens und weitere Explorationsinvestitionen in Nampala zu
ermöglichen; die Fähigkeit des Unternehmens, endgültige Verträge bezüglich der
Verlängerung der Überbrückungsfazilität zu treffen und diese abzuschließen; die
Fähigkeit des Unternehmens, den Restbetrag des Überbrückungskredits von Taurus
am neuen Fälligkeitsdatum zurückzuzahlen; die Fähigkeit des Unternehmens, die
endgültige Dokumentation bezüglich der Projektfinanzierungsfazilität in Höhe von
115 Mio. USD für das Kiniero-Goldprojekt (einschließlich einer
Kostenüberschreitungsfazilität in Höhe von 15 Mio. USD) zu annehmbaren
Bedingungen oder überhaupt abzuschließen und die aufschiebenden Bedingungen für
den Abschluss und die Vorschüsse im Rahmen dieser Fazilität zu erfüllen
(einschließlich der Erfüllung der verbleibenden üblichen Due-Diligence- und
sonstigen Bedingungen und Genehmigungen); die Fähigkeit des Unternehmens,
rechtzeitig alle erforderlichen Genehmigungen zu erhalten, um die in dieser
Mitteilung beschriebenen Transaktionen abzuschließen und seinen strategischen
Plan erfolgreich umzusetzen, einschließlich der gemäß den Richtlinien der TSXV
erforderlichen Genehmigungen; die Fähigkeit des Unternehmens, seine geplanten
Explorations- und Erschließungsprogramme auf seinen Mineralkonzessionsgebieten
abzuschließen; das Ausbleiben widriger Umstände beim Kiniero-Goldprojekt; das
Ausbleiben unvorhergesehener betrieblicher Verzögerungen; das Ausbleiben
wesentlicher Verzögerungen bei der Erlangung oder Aufrechterhaltung der
erforderlichen Genehmigungen; das Verbleiben des Goldpreises auf einem Niveau,
das Kiniero-Goldprojekt rentabel macht; die Fähigkeit, die Mineralressourcen-
und Mineralreservenschätzungen zu realisieren; und Annahmen hinsichtlich der
gegenwärtigen und zukünftigen Geschäftsstrategien, der lokalen und globalen
geopolitischen und wirtschaftlichen Bedingungen sowie des Umfelds, in dem das
Unternehmen tätig ist und in Zukunft tätig sein wird.
Bestimmte wichtige Faktoren könnten dazu führen, dass die tatsächlichen
Ergebnisse, Leistungen oder Erfolge des Unternehmens wesentlich von jenen
abweichen, die in den zukunftsgerichteten Aussagen enthalten sind,
einschließlich, aber nicht beschränkt auf: geopolitische Risiken und
Sicherheitsprobleme im Zusammenhang mit seinen Betrieben in Westafrika,
einschließlich der Unfähigkeit des Unternehmens, seine Rechte durchzusetzen, und
der Möglichkeit von zivilen Unruhen und zivilem Ungehorsam; Schwankungen des
Goldpreises; Beschränkungen hinsichtlich der Schätzungen des Unternehmens
hinsichtlich Mineralreserven und Mineralressourcen; die spekulative Natur der
Mineralexploration und -erschließung; der Ersatz der erschöpften Mineralreserven
des Unternehmens; die begrenzte Anzahl an Projekten des Unternehmens; das
Risiko, dass das Kiniero-Goldprojekt nie die Produktionsphase erreicht (auch
aufgrund mangelnder Finanzierung); der Kapitalbedarf des Unternehmens und der
Zugang zu Finanzmitteln; Änderungen von Gesetzen, Vorschriften und
Rechnungslegungsstandards, denen das Unternehmen unterliegt, einschließlich
Umwelt-, Gesundheits- und Sicherheitsstandards, und die Auswirkungen solcher
Gesetze, Vorschriften und Standards auf die Aktivitäten des Unternehmens;
Beteiligungen und an Dritte zu zahlende Lizenzgebühren; Preisschwankungen und
Verfügbarkeit von Rohstoffen; Instabilität des globalen Finanzsystems; die
Auswirkungen einer hohen Inflation, wie z. B. höhere Rohstoffpreise;
Wechselkursschwankungen; das Risiko anhängiger, angedrohter oder künftiger
Rechtsstreitigkeiten gegen das Unternehmen; Beschränkungen bei Transaktionen
zwischen dem Unternehmen und seinen ausländischen Tochtergesellschaften;
Volatilität des Marktpreises der Aktien des Unternehmens; steuerliche Risiken,
einschließlich Änderungen der Steuergesetze oder -veranlagungen für das
Unternehmen; die Erlangung und Aufrechterhaltung von Eigentumsrechten sowie von
Genehmigungen und Lizenzen, die für die laufende Geschäftstätigkeit des
Unternehmens erforderlich sind; Änderungen von Projektparametern und/oder
wirtschaftlichen Einschätzungen im Zuge der weiteren Verfeinerung der Pläne; das
Risiko, dass die tatsächlichen Kosten die geschätzten Kosten übersteigen;
technische Probleme in den Bereichen Geologie, Bergbau und Exploration; das
Versagen von Anlagen, Ausrüstungen oder Prozessen, die nicht wie erwartet
funktionieren; Unfälle, Arbeitskonflikte und andere Risiken in der
Bergbauindustrie; Verzögerungen bei der Erlangung von staatlichen Genehmigungen
oder Finanzierungen; die Auswirkungen von Krisen im Bereich der öffentlichen
Gesundheit, wie z. B. der COVID-19-Pandemie, auf die Aktivitäten des
Unternehmens; die Beziehungen des Unternehmens zu seinen Mitarbeitern und
anderen Interessenvertretern, einschließlich lokaler Regierungen und Gemeinden
in den Ländern, in denen es tätig ist; das Risiko von Verstößen gegen geltende
Antikorruptionsgesetze, Exportkontrollvorschriften,
Wirtschaftssanktionsprogramme und damit verbundene Gesetze durch das Unternehmen
oder seine Vertreter; das Risiko, dass das Unternehmen in Konflikte mit
Kleinschürfern gerät; das Risiko, dass das Unternehmen in Konflikte mit
Kleinschürfern gerät; der Wettbewerb mit anderen Bergbauunternehmen; die
Abhängigkeit des Unternehmens von externen Auftragnehmern; die Abhängigkeit des
Unternehmens von wichtigen Führungskräften und hochqualifiziertem Personal; der
Zugang des Unternehmens zu einer angemessenen Infrastruktur; die Risiken, die
mit den potenziellen Haftungen des Unternehmens in Bezug auf seine Abraumlager
verbunden sind; Unterbrechungen der Versorgungskette; Gefahren und Risiken, die
normalerweise mit der Mineralexploration und der Erschließung und Produktion von
Goldminen verbunden sind; Probleme im Zusammenhang mit dem Wetter und dem Klima;
das Risiko von Systemausfällen in der Informationstechnologie und
Cybersicherheitsbedrohungen; und das Risiko, dass das Unternehmen möglicherweise
nicht in der Lage ist, sich gegen alle potenziellen Risiken im Zusammenhang mit
seinen Tätigkeiten zu versichern. Bitte beachten Sie auch den Abschnitt
?Risikofaktoren" im Jahresbericht des Unternehmens für das Jahr zum 31. Dezember
2023, der im Profil des Unternehmens auf SEDAR+ unter www.sedarplus.ca
(http://www.sedarplus.ca/) oder auf der Website des Unternehmens
unter www.robexgold.com (https://robexgold.com/) verfügbar ist, für zusätzliche
Informationen über Risikofaktoren, die dazu führen könnten, dass die Ergebnisse
wesentlich von den zukunftsgerichteten Aussagen abweichen. Alle in dieser
Pressemitteilung enthaltenen zukunftsgerichteten Aussagen werden durch diesen
Warnhinweis ausdrücklich eingeschränkt.
Obwohl das Unternehmen davon ausgeht, dass seine Erwartungen auf vernünftigen
Annahmen beruhen, und versucht hat, wichtige Faktoren zu identifizieren, die
dazu führen könnten, dass die tatsächlichen Handlungen, Ereignisse oder
Ergebnisse wesentlich von den in den zukunftsgerichteten Informationen
beschriebenen abweichen, kann es andere Faktoren geben, die dazu führen, dass
die Handlungen, Ereignisse oder Ergebnisse nicht wie erwartet, geschätzt oder
beabsichtigt ausfallen. Diese Faktoren stellen keine vollständige und
erschöpfende Liste der Faktoren dar, die sich auf das Unternehmen auswirken
könnten. Sie sollten jedoch sorgfältig in Betracht gezogen werden. Es kann nicht
garantiert werden, dass sich zukunftsgerichtete Informationen als richtig
erweisen, da die tatsächlichen Ergebnisse und zukünftigen Ereignisse erheblich
von den in solchen Informationen erwarteten Ergebnissen abweichen können.
Das Unternehmen übernimmt keine Verpflichtung, zukunftsgerichtete Informationen
zu aktualisieren, wenn sich die Umstände oder die Schätzungen, Annahmen oder
Meinungen des Managements ändern sollten, es sei denn, dies ist gesetzlich
vorgeschrieben. Der Leser wird davor gewarnt, sich in unangemessener Weise auf
zukunftsgerichtete Informationen zu verlassen. Die hierin enthaltenen
zukunftsgerichteten Informationen sollen Investoren dabei helfen, die erwarteten
finanziellen und betrieblichen Leistungen und Ergebnisse des Unternehmens für
die in den Plänen und Zielen des Unternehmens genannten Zeiträume zu verstehen,
und sind möglicherweise für andere Zwecke nicht geeignet.
Weder die TSX Venture Exchange noch ihre Regulierungs-Serviceanbieter
(entsprechend der Definition dieses Begriffs in den Richtlinien von TSX Venture
Exchange) übernehmen die Verantwortung für die Angemessenheit oder Richtigkeit
dieser Pressemitteilung.
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