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EQS-Adhoc: Deutsche Beteiligungs AG: Deutsche Beteiligungs AG plant Ausgabe von Wandelschuldverschreibungen im Gesamtnennbetrag von 100 Millionen Euro fällig 2030 (deutsch)

28.06.2024
um 08:01 Uhr

Deutsche Beteiligungs AG: Deutsche Beteiligungs AG plant Ausgabe von Wandelschuldverschreibungen im Gesamtnennbetrag von 100 Millionen Euro fällig 2030

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EQS-Ad-hoc: Deutsche Beteiligungs AG / Schlagwort(e):
Anleiheemission/Kapitalmaßnahme
Deutsche Beteiligungs AG: Deutsche Beteiligungs AG plant Ausgabe von
Wandelschuldverschreibungen im Gesamtnennbetrag von 100 Millionen Euro
fällig 2030

28.06.2024 / 08:00 CET/CEST
Veröffentlichung einer Insiderinformation nach Artikel 17 der Verordnung
(EU) Nr. 596/2014, übermittelt durch EQS News - ein Service der EQS Group
AG.
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich.

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Veröffentlichung einer Insiderinformation nach Artikel 17 Absatz 1 der
Verordnung (EU) 596/2014 über Marktmissbrauch (Marktmissbrauchsverordnung -
MMVO)

Deutsche Beteiligungs AG (ISIN: DE000A1TNUT7 / WKN: A1TNUT): Deutsche
Beteiligungs AG plant Ausgabe von Wandelschuldverschreibungen im
Gesamtnennbetrag von 100 Millionen Euro fällig 2030

NICHT ZUR VERÖFFENTLICHUNG, VERBREITUNG ODER BEKANNTGABE IN DEN VEREINIGTEN
STAATEN VON AMERIKA, AUSTRALIEN, KANADA, JAPAN ODER SÜDAFRIKA ODER EINER
ANDEREN RECHTSORDNUNG, IN DER DAS ANGEBOT ODER DER VERKAUF VON WERTPAPIEREN
NACH ANWENDBAREM RECHT UNTERSAGT WÄRE. ES GELTEN WEITERE BESCHRÄNKUNGEN.

Der Vorstand der Deutschen Beteiligungs AG (die "Gesellschaft") hat heute
mit Zustimmung des Aufsichtsrats die Ausgabe nicht nachrangiger und
unbesicherter Wandelschuldverschreibungen in einem Gesamtnennbetrag von 100
Millionen Euro beschlossen (die "Wandelschuldverschreibungen"). Die
Wandelschuldverschreibungen werden in neue und/oder bestehende
nennbetragslose Namensstückaktien der Gesellschaft (ISIN: DE000A1TNUT7)
wandelbar sein (die "Aktien").

Die Wandelschuldverschreibungen werden ausschließlich institutionellen
Investoren in bestimmten Jurisdiktionen außerhalb der Vereinigten Staaten
von Amerika im Wege eines beschleunigten Platzierungsverfahrens (accelerated
bookbuilding) zum Kauf angeboten (das "Angebot"). Das Bezugsrecht der
bestehenden Aktionäre der Gesellschaft wurde ausgeschlossen.

Die Wandelschuldverschreibungen in einer Stückelung von jeweils 100.000,00
Euro und einer Laufzeit von 5,5 Jahren werden zu 100 Prozent ihres
Nennbetrags ausgegeben. Sofern die Wandelschuldverschreibungen nicht zuvor
gewandelt, zurückgekauft und gekündigt oder zurückgezahlt wurden, werden die
Wandelschuldverschreibungen bei Endfälligkeit zum Nennbetrag zurückgezahlt.
Der jährliche Kupon soll zwischen 5,0 Prozent und 5,5 Prozent liegen. Die
Wandlungsprämie soll zwischen 22,5 Prozent und 27,5 Prozent des
Referenzaktienkurses festgelegt werden.

Die Abwicklung wird voraussichtlich am oder um den 5. Juli 2024 (der
"Valutierungstag") erfolgen. Die Gesellschaft ist berechtigt, die
Wandelschuldverschreibungen (insgesamt, jedoch nicht nur teilweise)
jederzeit zu ihrem Nennbetrag zuzüglich aufgelaufener, aber nicht gezahlter
Zinsen zurückzuzahlen (i) ab dem Datum, das drei Jahre und 21 Geschäftstage
nach dem Valutierungstag liegt, sofern der Börsenkurs der Aktien über eine
bestimmte Periode hinweg mindestens 150 Prozent des dann geltenden
Wandlungspreises beträgt, oder (ii) wenn nur noch höchstens 20 Prozent des
ursprünglichen Gesamtnennbetrags der Wandelschuldverschreibungen ausstehen.

Die Rossmann Beteiligungs GmbH, Aktionärin der Gesellschaft, und Mitglieder
des Vorstands der Gesellschaft haben ihr Interesse bekundet, sich an der
Platzierung zu beteiligen.

Die Preisfestsetzung für das Angebot wird voraussichtlich im Laufe des
heutigen Tages durch eine separate Pressemitteilung bekannt gegeben. Die
Gesellschaft beabsichtigt, die Einbeziehung der Wandelschuldverschreibungen
in den Handel im Freiverkehr der Frankfurter Wertpapierbörse zu veranlassen.
Der Vollzug der Transaktion ist jedoch hiervon unabhängig.

Die Gesellschaft hat sich im Rahmen der Transaktion zu einem marktüblichen
Lock-up von 90 Tagen nach dem Valutierungstag verpflichtet.

Die Gesellschaft beabsichtigt, den Nettoemissionserlös aus der Begebung der
Wandelschuldverschreibungen für Co-Investitionen an der Seite der von der
DBAG und ELF Capital Group beratenen Fonds sowie für allgemeine
Unternehmenszwecke zu verwenden.

Der Vorstand

Frankfurt am Main, 28. Juni 2024

Mitteilende Person: Roland Rapelius, Leiter Unternehmenskommunikation &
Investor Relations

Wichtige Hinweise

Diese Mitteilung dient der Information und stellt keinen Prospekt und kein
Angebot von Wertpapieren zum Verkauf innerhalb oder in einer Rechtsordnung,
einschließlich der Vereinigten Staaten von Amerika, Australien, Kanada,
Japan oder Südafrika oder jeder anderen Rechtsordnung dar, in der das
Angebot oder der Verkauf der Wertpapiere nach anwendbarem Recht untersagt
wäre. Weder diese Mitteilung noch ihr Inhalt dienen in irgendeiner
Rechtsordnung als Grundlage irgendeines Angebotes oder rechtlicher
Verpflichtungen jeglicher Art, und es darf im Zusammenhang mit einem solchen
Angebot oder einer solchen rechtlichen Verpflichtung nicht darauf vertraut
werden.

Die in dieser Mitteilung enthaltenen Informationen dienen lediglich als
Hintergrundinformationen und erheben keinen Anspruch auf Vollständigkeit. Es
darf nicht auf die in dieser Mitteilung enthaltenen Informationen oder deren
Richtigkeit und Vollständigkeit vertraut werden. Im Zusammenhang mit dem in
dieser Mitteilung genannten Angebot der Wertpapiere wird kein Prospekt
erstellt. Die in dieser Mitteilung genannten Wertpapiere dürfen in keiner
Rechtsordnung in Fällen öffentlich angeboten werden, in denen dies dazu
führen würde, dass in der betreffenden Rechtsordnung ein Prospekt oder eine
Angebotsunterlage für die in dieser Mitteilung genannten Wertpapiere
erstellt oder eingereicht werden müsste.

Diese Mitteilung ist weder unmittelbar noch mittelbar für die
Veröffentlichung oder die Verbreitung innerhalb oder in den Vereinigten
Staaten (einschließlich ihrer Territorien und Besitzungen), Australien,
Kanada, Japan oder Südafrika oder einer anderen Rechtsordnung bestimmt, in
der eine solche Mitteilung rechtswidrig sein könnte. Die Verbreitung dieser
Mitteilung sowie das Angebot und der Verkauf der darin genannten Wertpapiere
in bestimmten Rechtsordnungen kann gesetzlich beschränkt sein, und Personen,
die in den Besitz von in dieser Mitteilung genannten Dokumenten oder anderen
Informationen gelangen, sollten sich über diese Beschränkungen selbst
informieren und diese einhalten. Die Nichteinhaltung dieser Beschränkungen
kann einen Verstoß gegen die Wertpapiergesetze der jeweiligen Rechtsordnung
darstellen.

Diese Mitteilung enthält weder ein Angebot noch eine Aufforderung zum
Verkauf oder eine Aufforderung zur Abgabe eines Angebots zum Kauf oder zur
Zeichnung von Wertpapieren an Personen in den Vereinigten Staaten,
Australien, Kanada, Japan oder Südafrika oder in einer sonstigen
Rechtsordnung, an die bzw. in der ein solches Angebot oder eine solche
Aufforderung rechtswidrig ist, sie stellt kein solches Angebot und keine
solche Aufforderung dar, ist nicht Bestandteil davon und ist auch nicht
dahingehend auszulegen. Die in dieser Mitteilung genannten Wertpapiere sind
und werden auch in Zukunft nicht nach den Vorschriften des
US-Wertpapiergesetzes von 1933 (US Securities Act of 1933) in der jeweils
geltenden Fassung (das "US-Wertpapiergesetz") oder den Gesetzen eines
Bundesstaats innerhalb der Vereinigten Staaten oder den anwendbaren
Wertpapiergesetzen von Australien, Kanada, Japan oder Südafrika registriert
und dürfen nicht in den Vereinigten Staaten angeboten oder verkauft werden,
sofern sie nicht gemäß dem US-Wertpapiergesetz registriert werden oder im
Rahmen einer Transaktion angeboten und verkauft werden, die von den
Registrierungspflichten des US-Wertpapiergesetzes befreit ist oder diesen
nicht unterliegt. Von bestimmten Ausnahmen abgesehen, dürfen die in dieser
Mitteilung genannten Wertpapiere nicht in Australien, Kanada, Japan oder
Südafrika angeboten oder verkauft werden bzw. an oder für Rechnung von oder
zugunsten von Staatsangehörigen, Gebietsansässigen oder Bürgern von
Australien, Kanada, Japan oder Südafrika angeboten oder verkauft werden. Es
erfolgt kein öffentliches Angebot der in dieser Mitteilung genannten
Wertpapiere in den Vereinigten Staaten, Australien, Kanada, Japan oder
Südafrika.

Soweit das in dieser Mitteilung genannte Angebot in Mitgliedstaaten des
Europäischen Wirtschaftsraums ("EWR" und jeder Mitgliedstaat ein
"maßgeblicher Mitgliedstaat") erfolgt, richtet es sich ausschließlich an
Personen, bei denen es sich um qualifizierte Anleger handelt ("Qualifizierte
Anleger") wie in der Verordnung (EU) 2017/1129 des Europäischen Parlaments
und des Rates von 14. Juni 2017 (die "Prospektverordnung") definiert.

Im Vereinigten Königreich richtet sich diese Mitteilung ausschließlich an
qualifizierte Anleger im Sinne der Verordnung (EU) 2017/1129 in der Form, in
der diese kraft des britischen Gesetzes über den Austritt aus der
Europäischen Union von 2018 (European Union (Withdrawal) Act 2018; das
"EUWA") Bestandteil des inländischen Rechts des Vereinigten Königreichs
geworden ist, (i) die über professionelle Erfahrung im Hinblick auf
Anlagegeschäfte im Sinne von Artikel 19(5) der Verordnung über die Werbung
für Finanzprodukte von 2005 gemäß dem Gesetz über Finanzdienstleistungen und
-Märkte von 2000 (Financial Services and Markets Act 2000 (Financial
Promotion) Order 2005 (in der jeweils geltenden Fassung (die "Verordnung")
verfügen oder (ii) die Artikel 49(2)(a) bis (d) der Verordnung unterfallen,
oder (iii) an die die Mitteilung auf sonstige Weise rechtmäßig übermittelt
werden darf (wobei alle genannten Personen gemeinsam als "maßgebliche
Personen" bezeichnet werden). Personen (i) im Vereinigten Königreich, bei
denen es sich nicht um relevante Personen handelt, und (ii) in einem
Mitgliedstaat des EWR, bei denen es sich nicht um Qualifizierte Anleger
handelt, dürfen nicht auf Grundlage dieser Mitteilung handeln und nicht
darauf vertrauen.

Ausschließlich für die Zwecke der Produktüberwachungsanforderungen in: (a)
der Richtlinie 2014/65/EU über Märkte für Finanzinstrumente in der jeweils
geltenden Fassung ("MiFID II"); (b) Artikel 9 und 10 der Delegierten
Richtlinie (EU) 2017/593 der Kommission zur Ergänzung der MiFID II; und (c)
lokaler Durchführungsbestimmungen (zusammen die "MiFID
II-Produktüberwachungsanforderungen") und unter Ausschluss jedweder Haftung,
gleich ob eine solche aus unerlaubter Handlung, Vertragsverletzung oder
anderweitig entsteht, die einem "Konzepteur" (für die Zwecke der MiFID
II-Produktüberwachungsanforderungen) ansonsten in Bezug darauf entstehen
könnte, wird darauf hingewiesen, dass hinsichtlich der
Wandelschuldverschreibungen ein Produktgenehmigungsverfahren durchgeführt
wurde, bei dem festgestellt wurde, dass: (i) der Zielmarkt für die
Wandelschuldverschreibungen ausschließlich geeignete Gegenparteien und
professionelle Kunden sind, wie jeweils in der MiFID II definiert; und (ii)
alle Kanäle für den Vertrieb der Wandelschuldverschreibungen an geeignete
Gegenparteien und professionelle Kunden geeignet sind. Jede Person, die die
Wandelschuldverschreibungen später anbietet, verkauft oder empfiehlt, (ein
"Vertreiber") sollte die Zielmarktbewertung des Konzepteurs berücksichtigen,
wobei ein der MiFID II unterliegender Vertreiber jedoch dafür verantwortlich
ist, eine eigene Zielmarktbewertung in Bezug auf die
Wandelschuldverschreibungen vorzunehmen (entweder durch Übernahme oder durch
weitergehende Spezifizierung der Zielmarktbewertung des Konzepteurs) und
geeignete Vertriebskanäle festzulegen. Die Zielmarktbewertung erfolgt
unbeschadet der Anforderungen etwaiger vertraglicher oder gesetzlicher
Verkaufsbeschränkungen in Bezug auf ein Angebot der
Wandelschuldverschreibungen und/oder der zugrunde liegenden Aktien. Zur
Klarstellung wird festgehalten, dass die Zielmarktbewertung weder (a) eine
Bewertung der Eignung oder Zweckmäßigkeit für die Zwecke der MiFID II noch
(b) eine Empfehlung an einen Anleger oder eine Gruppe von Anlegern zur
Anlage in die Wandelschuldverschreibungen oder zum Erwerb der
Wandelschuldverschreibungen oder zur Vornahme sonstiger Handlungen in Bezug
auf die Wandelschuldverschreibungen darstellt.

Die Wandelschuldverschreibungen sind nicht zum Angebot, zum Verkauf oder zur
sonstigen Zurverfügungstellung an Kleinanleger im EWR oder im Vereinigten
Königreich bestimmt und sollten Kleinanlegern im EWR oder im Vereinigten
Königreich nicht angeboten, nicht an diese verkauft und diesen auch nicht in
sonstiger Weise zur Verfügung gestellt werden. Für die Zwecke dieser
Bestimmung bezeichnet der Begriff Kleinanleger (a) im EWR eine Person, die
eines (oder mehrere) der folgenden Kriterien erfüllt: (i) sie ist ein
Kleinanleger im Sinne von Artikel 4 Abs. 1 Nr. 11 MiFID II; (ii) sie ist ein
Kunde im Sinne der Richtlinie (EU) 2016/97 (in der jeweils geltenden
Fassung, die "Versicherungsvertriebsrichtlinie"), soweit dieser Kunde nicht
als professioneller Kunde im Sinne von Artikel 4 Abs. 1 Nr. 10 MiFID II
gilt; oder (iii) sie ist kein Qualifizierter Anleger im Sinne der
Prospektverordnung und (b) im Vereinigten Königreich eine Person, die eines
(oder mehrere) der folgenden Kriterien erfüllt: (i) sie ist ein Kleinanleger
im Sinne der Verordnung (EU) Nr. 2017/565 in der Form, in der diese kraft
des EUWA Bestandteil des Rechts des Vereinigten Königreichs geworden ist,
oder (ii) sie ist ein Kunde im Sinne der Bestimmungen des britischen
Gesetzes über Finanzdienstleistungen und Märkte von 2000 (Financial Services
and Markets Act 2000; "FSMA") sowie von zur Umsetzung der Richtlinie (EU)
2016/97 gemäß dem FSMA erlassenen Vorschriften und Bestimmungen, soweit
dieser Kunde nicht als professioneller Kunde im Sinne von Art. 2 Abs. 1 Nr.
8 der Verordnung (EU) Nr. 600/2014, in der Form gilt, in der diese kraft des
EUWA Bestandteil des Rechts des Vereinigten Königreichs geworden ist.
Entsprechend wurde kein nach der Verordnung (EU) Nr. 1286/2014 (die
"PRIIPs-Verordnung der EU") oder der PRIIPs-Verordnung der EU in der Form,
in der diese kraft des EUWA Bestandteil des Rechts des Vereinigten
Königreichs geworden ist (die "PRIIPs-Verordnung des Vereinigten
Königreichs"), erforderliches Basisinformationsblatt für das Angebot oder
den Verkauf oder die sonstige Zurverfügungstellung der
Wandelschuldverschreibungen an Kleinanleger im EWR oder im Vereinigen
Königreich erstellt; daher kann das Angebot oder der Verkauf oder die
sonstige Zurverfügungstellung der Wandelschuldverschreibungen an
Kleinanleger im EWR oder im Vereinigten Königreich nach der
PRIIPs-Verordnung der EU und/oder der PRIIPs-Verordnung des Vereinigten
Königreichs rechtswidrig sein.

Es wurden keine Maßnahmen ergriffen, die ein Angebot oder einen Erwerb der
Wertpapiere oder eine Verbreitung dieser Mitteilung in irgendeiner
Rechtsordnung gestatten würden, in der solche Maßnahmen unzulässig wären.
Personen, die in den Besitz dieser Mitteilung gelangen, müssen sich über
diese Beschränkungen selbst informieren und diese einhalten.

Diese Mitteilung kann zukunftsgerichtete Aussagen oder Aussagen, die als
zukunftsgerichtet angesehen werden können, enthalten. Zukunftsgerichtete
Aussagen sind durch den Gebrauch von zukunftsgerichteten Formulierungen zu
erkennen, einschließlich Begriffen wie "glaubt", "nimmt an", "schätzt",
"plant", "rechnet mit", "erwartet", "beabsichtigt", "kann", "wird" oder
"sollte" oder durch die im jeweiligen Fall entsprechenden Verneinungen oder
andere Varianten oder vergleichbare Formulierungen, oder durch die
Erörterung von Strategien, Plänen, Zielen, Zielsetzungen, zukünftigen
Ereignissen oder Absichten. Zukunftsgerichtete Aussagen können wesentlich
von den tatsächlichen Ergebnissen abweichen und tun dies auch häufig. Alle
zukunftsgerichteten Aussagen spiegeln die aktuelle Betrachtungsweise der
Gesellschaft im Hinblick auf zukünftige Ereignisse wider und unterliegen
Risiken in Bezug auf zukünftige Ereignisse und anderen Risiken,
Unsicherheiten und Auffassungen in Bezug auf das Geschäft der Gesellschaft,
auf die Ertrags- oder Finanzlage, die Liquidität, die Perspektiven, das
Wachstum oder Strategien. Zukunftsgerichtete Aussagen sind nur zu dem Datum
gültig, an dem sie gemacht werden.

Die Gesellschaft und ihre verbundenen Unternehmen lehnen ausdrücklich
jegliche Verpflichtung oder Absicht zur Aktualisierung, Überprüfung oder
Überarbeitung der in dieser Mitteilung enthaltenen zukunftsgerichteten
Aussagen aufgrund neuer Informationen, neuer Ereignisse oder Umstände,
zukünftiger Entwicklungen oder anderer Gründe ab.

Keine Person soll und kann sich, aus welchem Grund auch immer, auf die in
dieser Mitteilung enthaltenen Informationen und deren Vollständigkeit,
Richtigkeit oder Billigkeit verlassen. Die Informationen in dieser
Mitteilung können sich ändern. Es wird keinerlei Haftung dafür übernommen,
dass diese zukunftsgerichteten Aussagen und Annahmen tatsächlich eintreffen.

Kontakt:
Roland Rapelius
Leiter Unternehmenskommunikation & Investor Relations
E-Mail: Roland.Rapelius@dbag.de
Telefon: +49 69 95787 365

Ende der Insiderinformation

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