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EQS-Adhoc: Alexanderwerk AG: Einberufung der Hauptversammlung auf Verlangen der HWT invest AG, Bad Brückenau (deutsch)

01.07.2024
um 14:57 Uhr

Alexanderwerk AG: Einberufung der Hauptversammlung auf Verlangen der HWT invest AG, Bad Brückenau

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EQS-Ad-hoc: Alexanderwerk AG / Schlagwort(e): Hauptversammlung
Alexanderwerk AG: Einberufung der Hauptversammlung auf Verlangen der HWT
invest AG, Bad Brückenau

01.07.2024 / 14:57 CET/CEST
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Insiderinformation gem. Art. 17 MAR

Alexanderwerk AG, Remscheid

ISIN DE000A37FTW0

Einberufung der Hauptversammlung auf Verlangen der HWT invest AG, Bad
Brückenau

Der Vorstand der Alexanderwerk AG hat durch Ad hoc-Mitteilung vom 24. Juni
2024 mitgeteilt, dass die ordentliche Hauptversammlung 2024 bislang nicht
einberufen werden konnte, weil ein Aufsichtsratsmitglied sich derzeit nicht
an Sitzungen des Aufsichtsrats oder Beschlussfassungen des Aufsichtsrats im
Umlaufverfahren beteiligt und der dreiköpfige Aufsichtsrat deshalb nach §
108 Abs. 2 Satz 3 AktG gegenwärtig nicht beschlussfähig ist.

Daraufhin hat die HWT invest AG, Bad Brückenau, gemäß § 122 Abs. 1 AktG die
Einberufung der Hauptversammlung der Alexanderwerk AG zum nächstmöglichen
Zeitpunkt mit folgenden Tagesordnungspunkten verlangt:

* TOP 1: Vorlagen des Vorstands an die Hauptversammlung gemäß § 176 Abs. 1
Satz 1 AktG

* TOP 2: Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns für das
Geschäftsjahr 2023

* TOP 3: Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Vorstands
für das Geschäftsjahr 2023

* TOP 4: Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des
Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2023

* TOP 5: Wahl des Abschlussprüfers und des Konzernabschlussprüfers für das
Geschäftsjahr 2024

* TOP 6: Beschlussfassung über die Billigung des Vergütungsberichts für
das Geschäftsjahr 2023

* TOP 7: Beschlussfassung über die Wahl von Aufsichtsratsmitgliedern

Die HWT invest AG hat das Verlangen damit begründet, dass die ordentliche
Hauptversammlung 2024 der Alexanderwerk AG innerhalb der ersten acht Monate
des Geschäftsjahres stattzufinden habe und dass diese bislang nicht
einberufen worden sei. Mit Blick auf die gesetzlichen Einberufungsfristen
sei die ordentliche Hauptversammlung 2024 spätestens bis Mitte Juli 2024
einzuberufen, damit sie noch innerhalb der ersten acht Monate des
Geschäftsjahres stattfinden könne. Dies sei bislang nicht geschehen und ein
weiteres Zuwarten sei den Aktionären - insbesondere aufgrund der
gegenwärtigen Beschussunfähigkeit des Aufsichtsrats - nicht zuzumuten.

Als Nachfolger für die zurückgetretenen Aufsichtsratsmitglieder, die Herren
Franz-Bernd Daum und Jürgen F. Kullmann (siehe hierzu die Ad
hoc-Mitteilungen der Gesellschaft vom 29. Februar 2024 sowie vom 11. Juni
2024), schlägt die HWT invest AG den Herrn Dr. Olaf Stiller, Marburg, und
den Herrn Francisco José Carlon Clemente, Remscheid, zur Wahl vor.

Der Vorstand ist nach sorgfältiger Prüfung des Einberufungsverlangens der
HWT invest AG zu dem Schluss gelangt, dass es die Voraussetzungen des § 122
Abs. 1 AktG erfüllt und dass er verpflichtet ist, dem Einberufungsverlangen
der HWT invest AG Folge zu leisten.

Der Vorstand wird die Hauptversammlung zum nächstmöglichen Termin
einberufen. Der Termin, der genaue Inhalt der Beschlussvorschläge der HWT
invest AG, der genaue Ort und der genaue Zeitpunkt der Hauptversammlung
sowie weitere Informationen für die Aktionäre werden der Einladung zu der
Hauptversammlung zu entnehmen sein, die der Vorstand zeitnah bekanntmachen
wird.

Alexanderwerk AG
Der Vorstand

Kontakt:
Andreas Ridder, Vorstand der Alexanderwerk AG, Kippdorfstrasse 6-24, 42857
Remscheid,
Tel. (0) 2191 795-205, Email: IR@alexanderwerk.com

Ende der Insiderinformation

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Sprache: Deutsch
Unternehmen: Alexanderwerk AG
Kippdorfstraße 6 - 24
42857 Remscheid
Deutschland
Telefon: 02191 / 795 - 0
Fax: 02191 / 795 - 202
E-Mail: IR@alexanderwerk.com
Internet: www.alexanderwerk.com
ISIN: DE000A37FTW0
WKN: A37FTW
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