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ACCENTRO Real Estate AG: Hintergrund zur Bekanntmachung der Prüfungsanordnungen der BaFin
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ACCENTRO Real Estate AG: Hintergrund zur Bekanntmachung der
Prüfungsanordnungen der BaFin
08.07.2024 / 11:06 CET/CEST
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ACCENTRO Real Estate AG: Hintergrund zur Bekanntmachung der
Prüfungsanordnungen der BaFin
Berlin, 8. Juli 2024 - Die Bundesanstalt für
Finanzdienstleistungsaufsicht ("BaFin") hat mit Bescheiden vom 13. und
25. Juni 2024 die jeweilige Anordnung einer Anlassprüfung gemäß § 107
Absatz 1 Satz 1 Wertpapierhandelsgesetz gegenüber der ACCENTRO Real
Estate AG ( "Gesellschaft") bekannt gegeben und hierüber heute auf
ihrer Internetseite berichtet. Die Prüfungsanordnungen betreffen
allein die Rechnungslegung der Gesellschaft zum Vorgang der
Rückabwicklung des Erwerbs der DIM Holding AG ("DIM-Vorgang") in den
offengelegten Jahres- und Konzernabschlüssen zum 31. Dezember 2021 und
31. Dezember 2022 sowie die zugehörigen zusammengefassten Lageberichte
für die Geschäftsjahre 2021 und 2022.
Grund für die Anordnung seien Anhaltspunkte, nach denen der
Kaufpreisrückforderungsanspruch der Gesellschaft inklusive Zinsen in
Höhe von EUR 15,8 Mio. zum 31. Dezember 2021 (31. Dezember 2022: EUR
16,5 Mio.) sowie das an die DIM Holding AG ausgereichte Darlehen inkl.
Zinsen in Höhe von EUR 3,1 Mio. zum 31. Dezember 2021 (31. Dezember
2022: EUR 3,3 Mio.) möglicherweise in den entsprechenden
Geschäftsjahren wertzuberichtigen gewesen wären.
Die Prüfungsanordnungen haben zur Folge, dass die BaFin die
Rechnungslegung der Gesellschaft isoliert bezogen auf den DIM-Vorgang
für die Geschäftsjahre 2021 und 2022 prüfen wird. Im Übrigen
unterliegen die Geschäftsberichte 2021 und 2022 keiner weiteren
Prüfung durch die BaFin.
Die Gesellschaft befindet sich im engen Austausch mit der BaFin, um
den zurückliegenden Sachverhalt weiter aufzuklären und die
Anlassprüfungen in einem konstruktiven Dialog zielführend zu einem
einvernehmlichen Abschluss zu führen.
Unabhängig hiervon hat der neue Vorstand aufgrund laufender
Entwicklungen im Zusammenhang mit der zwangsweisen Beitreibung der
Forderung sowie der sehr eingetrübten Lage am Immobilienmarkt bereits
zum 30. September 2023 eine Wertberichtigung in Höhe von EUR 13,3 Mio.
vorgenommen, über die im Chancen- und Risikobericht umfassend
berichtet wurde (Seite 10 der Zwischenmitteilung Q3 2023). Die offene
Restforderung aus dem DIM-Vorgang wird daher bereits seit dem 30.
September 2023 mit nur noch EUR 4,4 Mio. geführt. Insofern erwartet
der Vorstand keine relevanten Nachteile für die Gesellschaft.
Über die ACCENTRO Real Estate AG
Die ACCENTRO Real Estate AG ist Wohninvestor und Marktführer in der
Wohnungsprivatisierung in Deutschland. Das Immobilienportfolio umfasste per
30.09.2023 5.731 Einheiten mit einer Fläche von etwa 334.000 Quadratmetern.
Der Buchwert des gesamten Portfolios betrug rund EUR 590 Mio. Zu den
regionalen Schwerpunkten zählen neben Berlin bedeutende mitteldeutsche
Städte und Ballungsräume sowie die Metropolregion Rhein-Ruhr. Die
Geschäftstätigkeit von ACCENTRO umfasst drei Kernbereiche. Dazu zählen der
mieternahe Vertrieb von Wohnungen an private Eigennutzer und Kapitalanleger
sowie der Verkauf von Immobilienportfolios an institutionelle Investoren,
die Bewirtschaftung eines eigenen Immobilienbestands sowie Dienstleistungen
für Dritte. Die Aktien der ACCENTRO Real Estate AG sind im Prime-Standard
der Frankfurter Wertpapierbörse notiert (WKN: A0KFKB, ISIN: DE000A0KFKB3).
www.accentro.de
Ansprechpartner für Investor Relations und Presse:
Thomas Eisenlohr
ACCENTRO Real Estate AG
Kantstraße 44/45
10625 Berlin
E-Mail: eisenlohr@accentro.de
Tel. +49 (0)30 88 71 81 272
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