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EQS-Adhoc: Alexanderwerk AG: Ergänzung der Tagesordnung der Hauptversammlung auf Verlangen der RECAY GmbH, Remscheid (deutsch)

01.08.2024
um 15:02 Uhr

Alexanderwerk AG: Ergänzung der Tagesordnung der Hauptversammlung auf Verlangen der RECAY GmbH, Remscheid

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EQS-Ad-hoc: Alexanderwerk AG / Schlagwort(e): Hauptversammlung/Sonstiges
Alexanderwerk AG: Ergänzung der Tagesordnung der Hauptversammlung auf
Verlangen der RECAY GmbH, Remscheid

01.08.2024 / 15:02 CET/CEST
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Insiderinformation gem. Art. 17 MAR

Alexanderwerk AG, Remscheid

ISIN DE000A37FTW0

Ergänzung der Tagesordnung der Hauptversammlung auf Verlangen der RECAY
GmbH, Remscheid

Die RECAY GmbH, Remscheid, hat gemäß § 122 Abs. 2 AktG verlangt, die
Tagesordnung der auf den 06. September 2024 einberufenen Hauptversammlung
der Alexanderwerk AG wie folgt zu ergänzen:

* TOP 8: Beschlussfassung gemäß §142 Abs. 1 AktG über die Sonderprüfung
bei der Alexanderwerk AG zur Prüfung von Fehlverhalten des Aufsichtsrats
im Zusammenhang mit der Amtsniederlegung des ehemaligen Vorstands, der
Aufsichtsratsvergütung, unberechtigter Informationsweitergabe außerhalb
von Hauptversammlungen sowie der Interimsvorstandsvergütung zum Nachteil
der Gesellschaft oder ihrer Aktionäre.

* TOP 9: Beschlussfassung zur Person des Sonderprüfers

* TOP 10: Beschlussfassung über eine Geltendmachung von
Schadenersatzansprüchen gegenüber schadensersatzpflichtigen Personen
nach Maßgabe des Prüfungsgegenstandes der vorbenannten Sonderprüfung

* TOP 11: Beschlussfassung über die Stellung eines Besonderen Vertreters
zur Geltendmachung von Ersatzansprüchen gemäß vorstehendem TOP 10.

Der Vorstand ist nach sorgfältiger Prüfung des Ergänzungsverlangens der
RECAY GmbH ist zu dem Schluss gelangt, dass die Voraussetzungen § 122 Abs. 2
AktG erfüllt sind und er verpflichtet ist, dem Ergänzungsverlangen Folge zu
leisten. Die Ergänzung der Tagesordnung wird zeitnah bekanntgemacht.

Der Vorstand ist der Auffassung, dass ein Fehlverhalten nicht vorliegt. Und
die im Raum stehenden Vorwürfe zu entkräften, schlägt der Vorstand vor, dem
Antrag auf Durchführung der Sonderprüfung zuzustimmen.

Der Vorstand schlägt jedoch vor, einen anderen Sonderprüfer zu bestellen.

In Ansehung der Tagesordnungspunkte 10 und 11 schlägt der Vorstand vor, den
Antrag abzulehnen, da ein Beschluss über die Geltendmachung von
Ersatzansprüchen gemäß § 147 Abs. 1 AktG und die Bestellung eines Besonderen
Vertreters zur Geltendmachung solcher Ersatzansprüche erst dann gefasst
werden kann, wenn der Hauptversammlung den Ansprüchen zu Grunde liegenden
Sachverhalt hinreichend konkretisiert bezeichnet worden ist.

Die weiteren Einzelheiten werden der Ergänzung der Tagesordnung zur
Hauptversammlung zu entnehmen sein, die der Vorstand zeitnah bekannt machen
wird.

Remscheid, 01. August 2024

Alexanderwerk AG
- Der Vorstand -

Kontakt:
Andreas Ridder, Vorstand der Alexanderwerk AG, Kippdorfstrasse 6-24, 42857
Remscheid,
Tel. (0) 2191 795-205, Email: IR@alexanderwerk.com

Ende der Insiderinformation

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Sprache: Deutsch
Unternehmen: Alexanderwerk AG
Kippdorfstraße 6 - 24
42857 Remscheid
Deutschland
Telefon: 02191 / 795 - 0
Fax: 02191 / 795 - 202
E-Mail: IR@alexanderwerk.com
Internet: www.alexanderwerk.com
ISIN: DE000A37FTW0
WKN: A37FTW
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