FRANKFURT (dpa-AFX) - Im Entschädigungsstreit zwischen der Deutschen Bank
Zu den Parteien, mit denen eine Einigung erzielt worden sei, gehöre unter anderem die größte Einzelklägerin im Verfahrenskomplex, auf die etwa ein Drittel aller geltend gemachten Forderungen entfalle. Die Deutsche Bank gehe davon aus, dass die erzielten Vergleiche im Durchschnitt etwa 45 Prozent der Rückstellungen in Anspruch nehmen werden. Sollten Vergleichsvereinbarungen mit weiteren Klägern abgeschlossen werden, könnten sich größere positive Auswirkungen auf die gesamten für den Verfahrenskomplex gebildeten Rückstellungen ergeben.
Hintergrund ist die Mehrheitsübernahme der Postbank durch die Deutsche Bank im Jahr 2010. Es geht um die Frage, ob die in diesem Jahr beschlossene Zwangsabfindung der Minderheitsaktionäre angemessen war und ob die Deutsche Bank nicht schon vor dem öffentlichen Übernahmeangebot für die Postbank 2010 faktisch die Kontrolle über das Bonner Institut hatte - und den Anlegern mehr Geld hätte zahlen müssen.
In einer mündlichen Verhandlung Ende April hatte das Oberlandesgericht Köln angedeutet, dass es zugunsten der Kläger entscheiden könnte. Die Deutsche Bank legte vorsorglich 1,3 Milliarden Euro zurück. Die Rückstellung hatte bei dem Dax