Länder-Reformplan: Obergrenze für Kosten Sportrechte von ARD und ZDF
MAGDEBURG (dpa-AFX) - Die Rundfunkkommission der Länder hat eine mögliche Deckelung der Ausgaben für Sportrechte auf den Tisch gebracht. Nur ein bestimmter Prozentsatz der Beitragseinnahmen der öffentlich-rechtlichen Sender solle für die Sportberichterstattung eingesetzt werden können, erläuterte Sachsen-Anhalts Kulturstaatsminister Rainer Robra (CDU) bei einer Anhörung im Landtag von Sachsen-Anhalt den Vorschlag. Die genaue Höhe stehe noch nicht fest. Derzeit legen ARD und ZDF selbst ihre Etats für Sportrechte fest.
Die Bundesländer arbeiten zurzeit an einer größeren Rundfunkreform. Es könnte in den nächsten Wochen noch Bewegung geben, es gibt noch keine finale Fassung. Die Rundfunkkommission setzt sich aus Medienpolitikern aus den Bundesländern zusammen. Einer Reform müssen alle Ministerpräsidenten und danach alle Landtage zustimmen.
Es werde dabei darauf geachtet, dass die Berichterstattung alle Sportarten mit erfasst, sagte Robra. Der Sport soll in seiner ganzen Breite dargestellt werden. Auf Ebene der Regierungschefs soll erstmals Ende September über den Reformstaatsvertrag gesprochen werden. Die ARD verfügt nach eigenen Angaben in den Jahren 2021 bis 2024 über einen Sportrechte-Gesamtetat von durchschnittlich 237,5 Millionen Euro pro Jahr. Beim ZDF sind es nach Angaben des Senders im Schnitt 203 Millionen Euro pro Jahr zwischen 2019 und 2022 gewesen.
Zahl der Radiosender soll um etwa ein Viertel sinken
Gleichzeitig sei man sich im Kreis der Bundesländer einig, die Hörfunkprogramme der ARD zu reduzieren. "Hinter jedem der Programme stehen Kosten", sagte Staatsminister Robra. Die Zahl der Radiosender soll sich um rund 23 Prozent verringern, von derzeit etwa 70 Sendern auf rund 53 Sender. Zuletzt hatte es Medienberichte über mögliche Maßnahmen gegeben, die im aktuellen Entwurf des Reformstaatsvertrages aufgeführt werden./sus/DP/jha