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APA ots news: Wer schaut auf die Crowd? Chancen und Risiken von...

30.08.2024
um 10:07 Uhr

APA ots news: Wer schaut auf die Crowd? Chancen und Risiken von Crowdfunding, Schwarmfinanzierung und Alternativfinanzierung

- wenn viele Menschen gemeinsam Geld für Projekte zur
Verfügung stellen, gelten eigene Regeln. Die FMA informiert
über Risiken in der neuen Ausgabe von "Reden wir über Geld!"

Wien (APA-ots) - Wenn viele Menschen sich zusammentun oder
zusammengebracht werden, um
gemeinsam Geld für Projekte zur Verfügung zu stellen, dann nennt man
das Crowdfunding oder Schwarmfinanzierung. Statt Banken,
Versicherungen oder Fonds sind es hier Privatleute, die zum Beispiel
innovative Firmengründungen mit finanziellen Mitteln unterstützen
oder sich mit kleinen Beträgen an großen Immobilienprojekten
beteiligen. Vermittelt werden sie typischerweise von speziellen
Crowdfunding-Dienstleistern, die zum Beispiel über eine Plattform im
Internet die Projektträger und die potenziellen Anleger:innen
zusammenbringen. Diesem Thema widmet sich die neue Ausgabe der FMA-
Reihe für Verbraucher:innen, "Reden wir über Geld!".

Es gibt für Anleger:innen die unterschiedlichsten Gründe, ihr
Geld in Schwarmfinanzierungen zu stecken. Manche Projekte werben mit
bestimmten Unternehmenszielen - etwa besonders umweltfreundlicher
Produktion -, andere versprechen Teilhabe an attraktiven Wohnhäusern
oder Gewerbeobjekten, die für Private sonst unzugänglich sind. In
jedem Fall sollen sie aber seriös darüber informiert werden, was mit
ihrem Geld geschieht und welche Risiken sie eingehen. Nur für diesen
Aspekt ist die FMA als Aufsicht zuständig.

Wichtig zu wissen ist, dass die FMA nicht die Empfänger der
Gelder beaufsichtigt, sondern nur jene Vermittler, die so genannten
Crowdfunding-Dienstleister, die nach der EU-Verordnung über
Crowdfunding (ECSP-VO) und dem österreichischen Wertpapiergesetz
tätig sind. Anbieter, die weniger als 2 Millionen einsammeln,
fallen nicht in den Zuständigkeitsbereich der FMA, sondern unter das
Alternativfinanzierungsgesetz (AltFG). Für sie sind Magistrat bzw.
Bezirkshauptmannschaft zuständig.

Anders als Banken, die für Kredite häufig Sicherheiten erhalten,
ist Crowdfunding in der Regel nicht durch Sachwerte abgesichert, auch
wenn das Geld in einen Sachwert wie eine Immobilie fließt. Auch
Schutzmechanismen wie die Einlagensicherung, die bei Bankkonten
besteht, oder die Regeln der Anlegerentschädigung gelten hier nicht.
In der Praxis besteht die Investition oft in einem hoch verzinsten
sogenannten qualifizierten Nachrangdarlehen an das Projekt - was
bedeutet, dass in einer Krisensituation nicht zurückgezahlt werden
muss. Anleger:innen sollten nur Geld geben, wenn sie Projekt, Vertrag
und Risiken verstehen, und wenn sie das veranlagte Geld nicht
kurzfristig wieder benötigen.

Nützliche Tipps wie sich Verbraucher:innen schützen können

Die aktuelle Ausgabe "Reden wir über Geld!" zum Thema "Wer schaut
auf die Crowd?" erklärt das Crowdfunding und gibt Hinweise für die
vorsichtige Geldanlage. Sie finden Sie als Download auf der Website
der FMA unter dem Link: https://redenwiruebergeld.fma.gv.at/wer-
schaut-auf-die-crowd/ . Weitere Infos finden sich auch auf der FMA-
Website unter https://www.fma.gv.at/finanzdienstleister/crowdfunding-
dienstleister/europaeische-crowdfunding-dienstleister-nach-ecsp-vo/ .

Rückfragehinweis:
FMA-Mediensprecher
Boris Gröhndahl
Telefon: +43 1 24959-6010 / +43 676 8824 9995

Digitale Pressemappe: http://www.ots.at/pressemappe/694/aom

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