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EQS-News: ATOSS Software SE: Geplante Privatplatzierung von ATOSS Software-Aktien durch AOB Invest und General Atlantic soll Streubesitz und Liquidität der Aktie stärken (deutsch)

05.09.2024
um 18:05 Uhr

ATOSS Software SE: Geplante Privatplatzierung von ATOSS Software-Aktien durch AOB Invest und General Atlantic soll Streubesitz und Liquidität der Aktie stärken

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EQS-News: ATOSS Software SE / Schlagwort(e): Sonstiges
ATOSS Software SE: Geplante Privatplatzierung von ATOSS Software-Aktien
durch AOB Invest und General Atlantic soll Streubesitz und Liquidität der
Aktie stärken

05.09.2024 / 18:04 CET/CEST
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ATOSS Software SE: Geplante Privatplatzierung von ATOSS Software-Aktien
durch AOB Invest und General Atlantic soll Streubesitz und Liquidität der
Aktie stärken

NICHT ZUR FREIGABE, VERÖFFENTLICHUNG ODER VERBREITUNG IN DEN VEREINIGTEN
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DER EINE SOLCHE VERÖFFENTLICHUNG UNGESETZLICH SEIN KÖNNTE. WEITERE
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Die ATOSS Software SE ("ATOSS Software") wurde von ihren beiden größten
Aktionären, der AOB Invest GmbH ("AOB Invest"), einer Gesellschaft von
Andreas Obereder, dem Vorstandsvorsitzenden und Gründer der ATOSS Software,
und der General Atlantic Chronos GmbH ("General Atlantic"), darüber
informiert, dass sie beabsichtigen Aktien der ATOSS Software für insgesamt
ca. EUR 130 Millionen im Rahmen einer Privatplatzierung im Wege eines
beschleunigten Bookbuilding-Verfahrens bei institutionellen Investoren zu
veräußern ("die Platzierung"). AOB Invest und General Atlantic
beabsichtigen, Anteile zu gleichen Teilen zu veräußern.

Im Zusammenhang mit der Platzierung haben AOB Invest und General Atlantic
ATOSS Software über ihre Absicht informiert, das zwischen den beiden
Parteien geschlossene Forward Purchase and Sale Agreement zum 30. Juni 2023
abzuwickeln, in dem ca. 5% der Anteile an ATOSS Software von AOB Invest an
General Atlantic zu einem vorher vereinbarten Preis übertragen werden (das
"Forward Purchase and Sale Agreement"). General Atlantic hat ATOSS Software
darüber hinaus mitgeteilt, dass sie beabsichtigt, den Nettoerlös aus der
Platzierung vorrangig zur Finanzierung der Abwicklung des Forward Purchase
and Sale Agreements zu verwenden.

Nach dem erfolgreichen Abschluss der Platzierung und der Abwicklung des
Forward Purchase and Sale Agreements wird AOB Invest mit einem Anteil von
ca. 22% (bisher 30,000028%) größte Aktionärin der ATOSS Software bleiben und
General Atlantic wird ihre Position auf ca. 22% (bisher 19,99%) erhöhen. Der
erfolgreiche Abschluss der Platzierung wird den Streubesitz erhöhen und
damit voraussichtlich die Liquidität der ATOSS Software Aktie fördern sowie
die Basis der institutionellen Investoren verbreitern.

Andreas Obereder, Eigentümer der AOB Invest und Vorstandsvorsitzender der
ATOSS Software: "Mit der Erweiterung des Streubesitzes und der damit
verbundenen Erhöhung der Liquidität legen wir eine starke Basis für das
Wachstum der ATOSS Software und einen möglichen zukünftigen MDAX-Einstieg.
Als größter Aktionär bleibe ich ATOSS Software weiterhin sehr verbunden."

"Dieser strategische Schritt soll die Liquidität der ATOSS Software Aktie
erhöhen und gleichzeitig unsere direkte Beteiligung an dem Unternehmen
steigern", so Jörn Nikolay, Advisory Director bei General Atlantic. "Wir
sind weiterhin begeistert von den starken langfristigen Trends im Workforce
Management Markt und der anhaltend guten Performance von ATOSS Software. Wir
haben eine vertrauensvolle Beziehung zum Managementteam von ATOSS Software
aufgebaut und freuen uns darauf, dieses auch in den kommenden Jahren zu
unterstützen."

AOB Invest und General Atlantic haben sich auf eine 180-tägige
Lock-up-Periode nach Abschluss der Transaktion geeinigt. Beide Parteien
haben ATOSS Software darüber hinaus mitgeteilt, dass sie sich auch weiterhin
an die im Juni 2023 vereinbarte vierjährige Veräußerungssperre halten
werden, die es jeder Partei untersagt, die Mehrheit ihrer Anteile ohne die
Zustimmung der anderen Partei zu veräußern, was das langfristige Engagement
für ATOSS Software unterstreicht.

Wichtiger Hinweis:
Diese Mitteilung darf weder direkt noch indirekt in den Vereinigten Staaten
von Amerika (einschließlich ihrer Territorien und Besitzungen), Australien,
Kanada, Japan oder anderen Ländern, in denen eine solche Veröffentlichung
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sollten sich über solche Einschränkungen informieren und diese beachten.
Jede Nichteinhaltung dieser Beschränkungen kann einen Verstoß gegen die
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Diese Mitteilung stellt weder ein Angebot noch eine Aufforderung zur Abgabe
eines Angebots zum Kauf von Wertpapieren der ATOSS Software SE oder einer
ihrer Tochtergesellschaften in den Vereinigten Staaten von Amerika,
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in irgendeiner Rechtsordnung dienen oder im Zusammenhang mit einem solchen
Angebot verwendet werden. Die angebotenen Wertpapiere sind nicht und wurden
nicht gemäß dem U.S. Securities Act von 1933 in der jeweils gültigen Fassung
(der "Securities Act") registriert und dürfen in den Vereinigten Staaten von
Amerika nur mit vorheriger Registrierung oder ohne vorherige Registrierung
nur aufgrund einer Ausnahmeregelung von dem Registrierungserfordernis nach
dem Securities Act verkauft oder zum Kauf angeboten werden.

In den Mitgliedstaaten des Europäischen Wirtschaftsraums richtet sich die in
dieser Bekanntmachung beschriebene Platzierung von Wertpapieren
ausschließlich an Personen, die "qualifizierte Anleger" im Sinne der
Verordnung (EU) 2017/1129 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 14.
Juni 2017 (Prospektverordnung) in der jeweils geltenden Fassung sind.

Im Vereinigten Königreich richtet sich die in dieser Bekanntmachung
beschriebene Platzierung von Wertpapieren ausschließlich an Personen, die
"qualifizierte Anleger" im Sinne der Verordnung (EU) 2017/1129 sind, wie sie
aufgrund des European Union (Withdrawal) Act 2018 Teil des nationalen Rechts
des Vereinigten Königreichs ist, und bei denen es sich um Personen handelt,
die (i) professionelle Anleger sind, die unter Artikel 19 (5) des Financial
Services and Markets Act 2000 (Financial Promotion) Order 2005 (in der
geänderten Fassung) (die "Order") fallen, oder (ii) Personen sind, die unter
Artikel 49 (2) (a) bis (d) der Order fallen (Gesellschaften mit hohem
Eigenkapital, Vereinigungen ohne Rechtspersönlichkeit usw.) oder (iii) an
die sie auf andere Weise rechtmäßig übermittelt werden kann (alle diese
Personen werden zusammen als "Relevante Personen" bezeichnet). Personen, die
keine Relevanten Personen sind, dürfen nicht auf der Grundlage dieser
Mitteilung handeln oder sich auf sie verlassen. Jede Investition oder
Investitionstätigkeit, auf die sich diese Mitteilung bezieht, steht nur
Relevanten Personen zur Verfügung und wird nur mit Relevanten Personen
eingegangen.

Es wurden keine Maßnahmen ergriffen, die ein Angebot oder einen Erwerb der
Wertpapiere oder eine Verbreitung dieser Mitteilung in einer Rechtsordnung
erlauben würden, in der ein solches Vorgehen ungesetzlich wäre. Personen,
die in den Besitz dieser Bekanntmachung gelangen, sind verpflichtet, sich
über solche Beschränkungen zu informieren und diese zu beachten.

Anstehende Termine:
23.10.2024 Quartalsmitteilung zum 9-Monatsabschluss

ATOSS
Die ATOSS Software SE ist Anbieter von Technologie- und Beratungslösungen
für professionelles Workforce Management und bedarfsoptimierten
Personaleinsatz. Ob klassische Zeitwirtschaft, mobile Apps, detaillierte
Personalbedarfsermittlung, anspruchsvolle Einsatzplanung oder strategische
Kapazitäts- und Bedarfsplanung, ATOSS hat die passende Lösung - in der Cloud
oder On-Premises. Die modularen Produktfamilien zeichnen sich durch höchste
Funktionalität, High-End Technologie und Plattformunabhängigkeit aus. ATOSS
Workforce Management Lösungen leisten bei rund 15.600 Kunden in 50 Ländern
einen messbaren Beitrag zu mehr Wertschöpfung und Wettbewerbsfähigkeit.
Gleichzeitig sorgen sie für mehr Planungsgerechtigkeit und Zufriedenheit am
Arbeitsplatz. Zu den Kunden gehören Unternehmen wie ALDI SÜD, ATU, C&A,
Deutsche Bahn, Douglas, Edeka, Lufthansa, Landeshauptstadt München, LMU
Klinikum München, OBI, Universitätsklinikum Frankfurt und W.L. Gore &
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