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EQS-News: Mitteilung zur Ausserordentlichen Hauptversammlung der Multitude P.L.C. (deutsch)

27.09.2024
um 11:00 Uhr

Mitteilung zur Ausserordentlichen Hauptversammlung der Multitude P.L.C.

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EQS-News: Multitude P.L.C. / Schlagwort(e): Hauptversammlung
Mitteilung zur Ausserordentlichen Hauptversammlung der Multitude P.L.C.

27.09.2024 / 11:00 CET/CEST
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich.

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MITTEILUNG ZUR AUSSERORDENTLICHEN HAUPTVERSAMMLUNG DER MULTITUDE P.L.C.

Die Aktionäre der Multitude P.L.C. (zuvor Multitude SE) ("Gesellschaft"
und/oder "Multitude") werden hiermit darüber informiert, dass am 23. Oktober
2024 um 10:00 Uhr (EEST / Finnischer Zeit) eine außerordentliche
Hauptversammlung der Gesellschaft stattfindet ("Hauptversammlung").

Die außerordentliche Hauptversammlung findet in den Geschäftsräumen von
Castrén & Snellman Attorneys Ltd, Eteläesplanadi 14, Helsinki, Finnland,
statt. Instruktionen für die Teilnahme sind in Abschnitt 3 dieser Mitteilung
enthalten.

Die Hauptversammlung wird im Anschluss an die Verlegung des Sitzes der
Gesellschaft von Finnland nach Malta am 30. Juni 2024 gemäß Artikel 8 der
Verordnung (EG) Nr. 2157/2001 des Rates vom 8. Oktober 2001 über das Statut
der Europäischen Gesellschaft (SE) einberufen, um den Abschluss der
Gesellschaft gemäß Abschnitt 11 des finnischen European Companies Act
(742/2004, in seiner geänderten Fassung) (der "finnische European Companies
Act") festzustellen und bestimmte damit verbundene Beschlüsse zu fassen.
Dementsprechend gilt die Versammlung für die Zwecke von Abschnitt 11 des
finnischen European Companies Act als Hauptversammlung der Aktionäre (auf
Finnisch: "osakkeenomistajien kokous").

Die Hauptversammlung wird in englischer Sprache und persönlich abgehalten.

1 Tagesordnung der Hauptversammlung

An der Hauptversammlung werden die folgenden Tagesordnungspunkte behandelt:

Generelles:

1. Eröffnung der Hauptversammlung und Ernennung des Vorsitzenden

Die Ernennung des Vorsitzenden erfolgt gemäß Artikel 59 der Satzung der
Gesellschaft (die "Satzung").

2. Quorum

Gemäß Artikel 56 der Satzung ist die Hauptversammlung beschlussfähig, wenn
mindestens ein (1) Aktionär persönlich oder durch einen Bevollmächtigten
anwesend ist und das Recht hat, an der Hauptversammlung teilzunehmen und
abzustimmen.

3. Einberufung der Hauptversammlung

4. Wahl der Person, die für die Überprüfung des Protokolls und die
Überwachung der Stimmenzählung zuständig ist

5. Feststellung der Rechtmäßigkeit der Hauptversammlung

6. Feststellung der Präsenz in der Hauptversammlung und der
Abstimmungsliste

Besondere Angelegenheiten (außerordentliche Beschlüsse):

7. Vorlage und Genehmigung des Abschlusses

Gemäß Abschnitt 11 Absatz 1 des finnischen European Companies Act müssen der
Verwaltungsrat und der Geschäftsführer einer Europäischen Gesellschaft, die
ihren Sitz aus Finnland verlegt, so bald wie möglich nach der Sitzverlegung
einen Abschluss erstellen. Der finale Abschluss muss den Finanzabschluss und
den Bericht des Verwaltungsrats für den Zeitraum enthalten, für den der
Hauptversammlung noch kein Finanzabschluss vorgelegt wurde. Der
Verwaltungsrat der Gesellschaft (der "Verwaltungsrat") hat den finalen
Abschluss der Gesellschaft einschließlich des Finanzabschlusses und des
Berichts des Verwaltungsrats für den Zeitraum vom 1. Januar 2024 bis zum 30.
Juni 2024 (der "Abschluss") genehmigt. Der Abschluss ist auf der Website der
Gesellschaft unter www.multitude.com verfügbar.

Der Verwaltungsrat schlägt der Hauptversammlung vor, die Annahme des
Abschlusses zu beschließen.

8. Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Verwaltungsrats
und des Chief Executive Officer

Soweit nach dem maltesischen Companies Act (Kapitel 386 des maltesischen
Rechts) zulässig und in Übereinstimmung mit der finnischen Marktpraxis
schlägt der Verwaltungsrat vor, dass die Hauptversammlung die Entlastung der
Mitglieder des Verwaltungsrats und des Chief Executive Officers der
Gesellschaft (der "CEO") für den Zeitraum beschließt, auf den sich der
Abschluss bezieht (d. h. solange die Gesellschaft noch in Finnland
eingetragen war). Die Entlastung der Mitglieder des Verwaltungsrats und des
CEO ist ein Standardverfahren nach finnischem Recht im Anschluss an die
Genehmigung des Abschlusses für einen bestimmten Zeitraum.

9. Beendigung der Hauptversammlung

2 Unterlagen zur Hauptversammlung

Diese Mitteilung (die auch die Anträge des Verwaltungsrats zu den
Tagesordnungspunkten der Hauptversammlung enthält) sowie der Abschluss und
der Prüfbericht darüber sind auf der Website der Gesellschaft (
www.multitude.com) verfügbar. Diese Dokumente werden zudem (a) an Aktionäre
versandt, die dies beantragen und der Gesellschaft ihre Postanschrift
mitteilen, und (b) an der Hauptversammlung zur Verfügung gestellt.

Das Protokoll der Hauptversammlung wird spätestens eine Woche nach dem Datum
der Hauptversammlung auf der Webseite der Gesellschaft abrufbar sein.

3 Instruktionen für die Teilnahme

WICHTIGER HINWEIS: DIESE INSTRUKTIONEN UNTERSCHEIDEN SICH VON DEN
INSTRUKTIONEN FÜR FRÜHERE HAUPTVERSAMMLUNGEN DER GESELLSCHAFT, WELCHE
ABGEHALTEN WURDEN, ALS DIE GESELLSCHAFT NOCH IN FINNLAND REGISTRIERT WAR.
WIR RATEN IHNEN DAHER, DIE ANWEISUNGEN SORGFÄLTIG ZU LESEN UND SICH BEI
BEDARF BERATEN ZU LASSEN. WIR EMPFEHLEN IHNEN ZUDEM, SICH SO BALD WIE
MÖGLICH MIT IHRER JEWEILIGEN DEPOTBANK / IHREM NOMINEE IN VERBINDUNG ZU
SETZEN. BEI FRAGEN WENDEN SIE SICH BITTE PER E-MAIL AN agm@multitude.com.

1. Nachweisstichtag

Um zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Stimmabgabe berechtigt zu
sein (und damit die Gesellschaft die Anzahl der abgegebenen Stimmen
ermitteln kann), müssen die Aktionäre am 23. September 2024 in das von der
Clearstream Banking AG ("Clearstream") geführte Aktionärsregister
eingetragen sein.

2. Vorbereitend

Den Aktionären wird empfohlen, bei ihrer Depotbank / ihrem Nominee
unverzüglich die notwendigen Informationen betreffend die Anmeldung zur
Hauptversammlung, die Ausstellung von Vollmachtsunterlagen und die Erteilung
von Weisungen einzuholen. In jedem Fall sollten die Aktionäre sicherstellen,
dass alle relevanten Weisungen von ihrer Depotbank / ihrem Nominee so
schnell wie möglich und innerhalb der geltenden Fristen an Clearstream
übermittelt werden. Clearstream verarbeitet alle eingegangenen Weisungen und
leitet sie an die Malta Stock Exchange (als 'Emittenten CSD') weiter. Die
maltesische Börse wiederum leitet die zusammengefassten Instruktionen an die
Gesellschaft weiter.

Gemäß der Satzung der Gesellschaft muss die Gesellschaft alle relevanten
Aktionärsinstruktionen von der Malta Stock Exchange (als 'Emittenten CSD')
spätestens am 21. Oktober 2024 um 10:00 Uhr (EEST / Finnischer Zeit)
erhalten, und alle nach diesem Zeitpunkt bei der Gesellschaft eingereichten
Instruktionen werden als ungültig behandelt. Dementsprechend werden die
Aktionäre aufgefordert, sich so bald wie möglich an die jeweiligen
Depotbanken / Nominees zu wenden, um sicherzustellen, dass ihre jeweiligen
Anweisungen innerhalb der geltenden Frist bei Clearstream eingereicht
werden.

Die Hauptversammlung wird persönlich unter der oben angegebenen Adresse
abgehalten. Aktionäre und Bevollmächtigte, die an der Hauptversammlung
teilnehmen möchten, müssen daher die Registrierungsanforderungen für die
Hauptversammlung erfüllen und ihre eigenen Vorkehrungen für die Teilnahme an
der Hauptversammlung treffen.

3. Persönliche Teilnahme

Aktionäre, die persönlich an der Hauptversammlung teilnehmen und abstimmen
möchten, müssen ihre Absicht so bald wie möglich ihren jeweiligen
Depotbanken / Nominees mitteilen. Die Depotbanken / Nominees sind ihrerseits
verpflichtet, Clearstream die Absicht der Aktionäre, an der Hauptversammlung
teilzunehmen, so bald wie möglich und unter Einhaltung der von Clearstream
auferlegten Fristen auf elektronischem Wege mitzuteilen, wobei die
Anweisungen gemäß den bestehenden Verfahren von Clearstream zu übermitteln
sind.

Die Depotbanken / Nominees können die vollständigen Namen der Aktionäre,
Passnummern / Firmenregisternummern (oder ähnliches), vollständige Adressen,
Geburtsdatum und Telefonnummern (tagsüber), die Anzahl der Aktien der
Gesellschaft sowie gegebenenfalls Angaben zu den Bevollmächtigten verlangen.
Die im Zusammenhang mit der Anmeldung übermittelten Informationen werden
elektronisch erfasst und ausschließlich für die Hauptversammlung verwendet.

4. Stimmrechtsvertreter

Ein Aktionär, der berechtigt ist, an der Hauptversammlung teilzunehmen und
abzustimmen, ist auch berechtigt, einen oder mehrere Bevollmächtigte zu
ernennen, die im Namen des Aktionärs teilnehmen und abstimmen. Ein
Bevollmächtigter muss kein Aktionär sein. Die Ernennung eines
Bevollmächtigten muss schriftlich erfolgen und (a) wenn es sich beim
Aktionär um eine Einzelperson handelt, von dieser unterzeichnet werden oder
(b) wenn es sich beim Aktionär um eine Gesellschaft handelt, von einem
ordnungsgemäß bevollmächtigten Vertreter der Gesellschaft unterzeichnet
werden. Das von den Aktionären zu verwendende Vollmachtsformular ist auf der
Website der Gesellschaft verfügbar: www.multitude.com.

Aus dem Vollmachtsformular muss klar hervorgehen, ob der Bevollmächtigte
nach eigenem Gutdünken oder gemäß den dem Vollmachtsformular beigefügten
Abstimmungsanweisungen abstimmen soll. Die Aktionäre werden darauf
hingewiesen, dass sie durch die Übermittlung von Abstimmungsanweisungen
effektiv im Voraus abstimmen.

Das unterzeichnete Vollmachtsformular und, falls es sich beim Aktionär um
eine Gesellschaft handelt, eine beglaubigte Kopie der Eintragungsurkunde,
der Gründungsunterlagen oder eines ähnlichen Dokuments, das die
Zeichnungsberechtigung der das Vollmachtsformular unterzeichnenden Person
belegt, müssen so bald wie möglich bei der jeweiligen Depotbank / beim
jeweiligen Nominee des Aktionärs eingereicht werden. Die Depotbanken /
Nominees sind ihrerseits verpflichtet, die Vollmachtsdaten der Aktionäre so
schnell wie möglich und innerhalb der geltenden Fristen an Clearstream zu
übermitteln, wobei diese Daten gemäß den bestehenden Verfahren von
Clearstream übermittelt werden müssen.

Die Aktionäre werden daher angehalten, ihre Vollmachtsformulare (und ggf.
beglaubigte Kopien von Eintragungsbescheinigungen o.ä.) so bald wie möglich
zu versenden oder abzugeben.

Hinweis für die Malta Stock Exchange (als 'Emittenten CSD'):
Zusammengefasste Teilnahmemitteilungen und Vollmachtsdaten, die von
Clearstream verarbeitet und empfangen wurden, müssen von der Malta Stock
Exchange mindestens 48 Stunden vor dem für die Hauptversammlung anberaumten
Zeitpunkt per E-Mail an agm@multitude.com an die Gesellschaft gesendet
werden, andernfalls werden sie als ungültig betrachtet.

5. Recht, Fragen zu stellen

Jeder Aktionär (oder Bevollmächtigter) hat das Recht, bis spätestens 16.
Oktober 2024 um 21:59 Uhr (EEST / Finnischer Zeit) per E-Mail an
agm@multitude.com Fragen an die Gesellschaft zu stellen, die sachbezogen
sind und sich auf Tagesordnungspunkte der Hauptversammlung beziehen.

Eine Antwort auf eine Frage wird in den in Artikel 70 der Satzung genannten
Fällen nicht gegeben (eine Kopie der Satzung ist auf der Website der
Gesellschaft verfügbar).

6. Weitere Informationen

Zum Datum dieser Mitteilung beträgt die Gesamtzahl der Aktien der
Gesellschaft 21'723'960 und jede dieser Aktien gewährt eine Stimme. Zum
Datum dieser Mitteilung hält die Gesellschaft 154'993 ihrer Aktien als
eigene Aktien. Gemäß Artikel 109 des maltesischen Companies Acts sind die
Aktien, die die Gesellschaft selbst hält, nicht stimmberechtigt.
Dementsprechend beträgt die Anzahl der Stimmrechte aus den ausgegebenen
Aktien 21'568'967.

Weitere Informationen über die Verarbeitung personenbezogener Daten
entnehmen Sie bitte dem Dokument 'Privacy Notice - Extraordinary General
Meeting 2024', das unter www.multitude.com abrufbar ist. Bitte beachten Sie
auch die Mitteilung von Clearstream über die Datenschutzbestimmungen der
Europäischen Union, in der dargelegt wird, wie personenbezogene Daten von
Clearstream verwendet, gespeichert, übertragen oder anderweitig verarbeitet
werden (
https://www.clearstream.com/clearstream-en/about-clearstream/due-diligence/gdpr/dataprotection).

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Malta, 27. September 2024

MULTITUDE P.L.C
Der Verwaltungsrat

Contact:

Lasse Mäkelä
Chief Strategy and IR Officer
Phone: +41 79 371 34 17
E-Mail:Lasse.makela@multitude.com

About Multitude P.L.C.:

Multitude is a listed European FinTech company, offering digital lending and
online banking services to consumers, small and medium-sized enterprises,
and other FinTechs overlooked by traditional banks. The services are
provided through three independent business units, which are served by our
internal Banking-as-a-Service Growth Platform. Multitude's business units
are Consumer Banking (Ferratum), SME Banking (CapitalBox), and Wholesale
Banking (Multitude Bank). Multitude Group employs over 700 people in 25
countries and offers services in 16 countries, achieving a combined turnover
of 230 million euros in 2023. Multitude was founded in Finland in 2005 and
is listed on the Prime Standard segment of the Frankfurt Stock Exchange
under the symbol 'E4l'.www.multitude.com

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27.09.2024 CET/CEST Veröffentlichung einer Corporate News/Finanznachricht,
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News/Finanznachrichten und Pressemitteilungen.
Medienarchiv unter https://eqs-news.com

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Sprache: Deutsch
Unternehmen: Multitude P.L.C.
ST Business Centre 120, The Strand
GZR 1027 Gzira
Malta
E-Mail: ir@multitude.com
Internet: https://www.multitude.com/
ISIN: MT0002810100
WKN: A40G1Q
Börsen: Regulierter Markt in Frankfurt (Prime Standard);
Freiverkehr in Berlin, Düsseldorf, Hamburg, Hannover,
München, Stuttgart, Tradegate Exchange; Stockholm
EQS News ID: 1996781

Ende der Mitteilung EQS News-Service
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1996781 27.09.2024 CET/CEST

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Multitude SE

WKN A40G1Q ISIN MT0002810100