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Kontrollerlangung / Zielgesellschaft: Surteco Group SE; Bieter: Banasino Investments S.a r.l.

04.10.2024
um 08:55 Uhr

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EQS-WpÜG: Banasino Investments S.a r.l. / Kontrollerlangung
Kontrollerlangung / Zielgesellschaft: Surteco Group SE; Bieter: Banasino
Investments S.a r.l.

04.10.2024 / 08:55 CET/CEST
Veröffentlichung einer WpÜG-Mitteilung, übermittelt durch EQS News - ein
Service der EQS Group AG.
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Bieter verantwortlich.

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Veröffentlichung der Kontrollerlangung gemäß § 35 Abs. 1 Satz 1 in
Verbindung mit § 10 Abs. 3 Satz 1 und 2 des Wertpapiererwerbs- und
Übernahmegesetzes (WpÜG)

Bieterin:

BANASINO INVESTMENTS S.à r.l.

1 Rue Gadderscheier

4984 Soleuvre

Luxemburg

eingetragen im Handels- und Firmenregister von Luxemburg (registre de
commerce et des sociétés) unter der Registernummer B271922

Zielgesellschaft:

SURTECO GROUP SE

Johan-Viktor-Bausch-Straße 2

86647 Buttenwiesen

Deutschland

eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Augsburg unter HRB 23000

WKN: 517690 / ISIN DE0005176903

Die BANASINO INVESTMENTS S.à r.l. (die "Bieterin") hat am 4. Oktober 2024
durch den Erwerb weiterer Aktien der SURTECO GROUP SE (die
"Zielgesellschaft")
die Kontrolle im Sinne des § 35 Abs. 1 Satz 1 in Verbindung mit § 29 Abs. 2
WpÜG über die Zielgesellschaft erlangt.

Die Bieterin hält unmittelbar 4.652.218 auf den Inhaber lautende Stückaktien
der Zielgesellschaft mit einem anteiligen Betrag am Grundkapital der
Zielgesellschaft von EUR 1,00 je Aktie (die "SURTECO-Aktien"); dies
entspricht 30,00% der Stimmrechte an der Zielgesellschaft. Darüber hinaus
hält die Bieterin keine Stimmrechte an der Zielgesellschaft. Ihr werden
keine Stimmrechte nach § 30 WpÜG zugerechnet.

Mit dem vorgenannten Erwerb von SURTECO-Aktien durch die Bieterin am 4.
Oktober 2024 werden die Stimmrechte aus den 4.652.218 Aktien der
Zielgesellschaft, die die Bieterin hält, auch den folgenden Personen gemäß §
30 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1, Satz 3 WpÜG in voller Höhe zugerechnet, die damit am
4. Oktober 2024 ebenfalls Kontrolle über die Zielgesellschaft gem. § 35 Abs.
1 Satz 1 in Verbindung mit §§ 29 Abs. 2, § 30 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1, Satz 3
WpÜG erlangt haben:

1. BANASINO INVESTMENTS LIMITED, Tagmatarchou Pouliou 9, Grayoak House,
Ayios Andreas, 1101 Nikosia, Zypern, eingetragen im Unternehmensregister
von Zypern (Cyprus Registrar Of Companies) unter der Registernummer HE
102703;

2. Luda Stiftung, Austrasse 79, 9490 Vaduz, Liechtenstein, eingetragen im
Handelsregister des Fürstentums Liechtenstein unter der Registernummer
FL-0001.103.792-2;

3. Herr Matthias Kaindl, Via Stredas 5, 7500 St. Moritz, Schweiz.

Diese Veröffentlichung gemäß § 35 Abs. 1 Satz 1 WpÜG in Verbindung mit § 10
Abs. 3 Satz 1 und 2 WpÜG erfolgt daher auch im Namen der BANASINO
INVESTMENTS LIMITED, der Luda Stiftung sowie des Herrn Matthias Kaindl
(zusammen die "Weiteren Kontrollerwerber").

Die Bieterin wird nach Gestattung der Veröffentlichung der Angebotsunterlage
durch die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht gemäß § 35 Abs. 2
WpÜG ein Pflichtangebot (das "Pflichtangebot") an alle Aktionäre der
Zielgesellschaft veröffentlichen. Im Rahmen des Pflichtangebots wird die
Bieterin den Aktionären der Zielgesellschaft anbieten, ihre Aktien zum
gesetzlichen Mindestpreis zu erwerben. Im Übrigen erfolgt das Pflichtangebot
zu den in der Angebotsunterlage festgelegten Bestimmungen und Bedingungen.
Die Angebotsunterlage (auf Deutsch sowie eine unverbindliche
englischsprachige Übersetzung), welche die detaillierten Bestimmungen und
Bedingungen des Pflichtangebots sowie weitere damit im Zusammenhang stehende
Informationen enthält, wird im Internet unter
https://www.banasino-angebot.com veröffentlicht.

Die Bieterin wird mit der Veröffentlichung des Pflichtangebots auch die aus
§ 35 Abs. 2 WpÜG resultierenden Verpflichtungen der Weiteren
Kontrollerwerber erfüllen. Diese werden daher kein gesondertes
Pflichtangebot an die Aktionäre der Zielgesellschaft veröffentlichen.

Wichtiger Hinweis:

Diese Bekanntmachung ist weder ein Angebot zum Kauf noch eine Aufforderung
zur Abgabe eines Angebots zum Verkauf von SURTECO-Aktien. Die endgültigen
Bestimmungen und Bedingungen des Pflichtangebots sowie weitere das
Pflichtangebot betreffende Regelungen werden erst nach Gestattung der
Veröffentlichung der Angebotsunterlage durch die Bundesanstalt für
Finanzdienstleistungsaufsicht in der Angebotsunterlage mitgeteilt.
Investoren und Inhabern von SURTECO-Aktien wird dringend empfohlen, die
Angebotsunterlage sowie alle sonstigen im Zusammenhang mit dem
Pflichtangebot stehenden Unterlagen zu lesen, sobald diese bekannt gemacht
worden sind, da sie wichtige Informationen enthalten werden.

Das Pflichtangebot wird unter alleiniger Geltung des Rechts der
Bundesrepublik Deutschland und bestimmter anwendbarer wertpapierrechtlicher
Bestimmungen der Vereinigten Staaten von Amerika veröffentlicht. Jeder
Vertrag, der auf Grundlage des Pflichtangebots geschlossen wird, unterliegt
ausschließlich dem Recht der Bundesrepublik Deutschland und ist in
Übereinstimmung mit diesem auszulegen.

Soweit dies nach anwendbarem Recht zulässig ist und in Übereinstimmung mit
deutscher Marktpraxis erfolgt, können die Bieterin, mit ihr verbundene
Unternehmen oder für sie tätige Broker außerhalb des Pflichtangebots vor,
während oder nach Ablauf der Annahmefrist unmittelbar oder mittelbar
SURTECO-Aktien erwerben bzw. entsprechende Vereinbarungen abschließen. Dies
gilt in gleicher Weise für andere Wertpapiere, die ein unmittelbares
Wandlungs- oder Umtauschrecht in bzw. ein Optionsrecht auf SURTECO-Aktien
gewähren. Diese Erwerbe können über die Börse zu Marktpreisen oder außerhalb
der Börse zu ausgehandelten Konditionen erfolgen. Alle Informationen über
diese Erwerbe werden veröffentlicht, soweit dies nach dem Recht der
Bundesrepublik Deutschland oder einer anderen einschlägigen Rechtsordnung
erforderlich ist.

Soleuvre, 4. Oktober 2024

BANASINO INVESTMENTS S.à r.l.

Ende der WpÜG-Meldung

Ende der WpÜG-Mitteilung

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Freiverkehr in Berlin, Düsseldorf, Hamburg, Hannover,
Stuttgart, Tradegate Exchange

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