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EQS-News: Gläubigergruppe reagiert auf falsche Aussagen der GZO (deutsch)

08.10.2024
um 20:57 Uhr

Gläubigergruppe reagiert auf falsche Aussagen der GZO

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Dynamics Group AG / Schlagwort(e): Anleihe
Gläubigergruppe reagiert auf falsche Aussagen der GZO

08.10.2024 / 20:57 CET/CEST

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Medienmitteilung

Gläubigergruppe reagiert auf falsche Aussagen der GZO

Wetzikon, 8. Oktober 2024 - Am 8. Oktober 2024 hat die GZO AG ("GZO" oder
"die Gesellschaft") eine Stellungnahme zu den Vorschlägen veröffentlicht,
die die GZO-Gläubigergruppe unter der Leitung der Clearway Capital GmbH
("Clearway") den Anleihegläubigern der 1.87% 2024 Anleihe der GZO AG (ISIN
CH0240109618) an der kommenden Versammlung am 25. Oktober 2024 unterbreitet.

Die Stellungnahme enthält zahlreiche sachliche Ungenauigkeiten, die bereits
in den öffentlichen Verlautbarungen, Präsentationen und auf der Website der
GZO-Gläubigergruppe, insbesondere im Fragen-Bereich, welcher hier
https://gzo-bondholder.ch/fragen/ abrufbar ist, richtiggestellt wurden.
Dessen ungeachtet weist die Gläubigergruppe erneut auf Folgendes hin:

* Die Vorschläge der Gläubigergruppe stellen sicher, dass alle Gläubiger
gleich behandelt werden. Die Vorschläge wurden so formuliert, dass die
notwendigen rechtlichen Voraussetzungen für ihre Umsetzung durch GZO
gegeben sind. Jede gegenteilige Behauptung ist unzutreffend.
Insbesondere sollen die Verlängerung der Laufzeit, der höhere Zinssatz
und die verbesserte Sicherheit auch für andere ungesicherte Gläubiger
gelten. GZO hat bisher nicht dargelegt, warum die Vorschläge zu einer
Ungleichbehandlung der Gläubiger führen würden.

* GZO wird das Ergebnis der Anleihegläubigerversammlung nicht einfach
ignorieren können. Entgegen der Behauptung der GZO sind die Bedingungen
für eine Verlängerung der vorläufigen Nachlassstundung in eine
endgültige Nachlassstundung nicht erfüllt, wenn die GZO solvent ist.
Wenn die Anleihegläubiger der Verlängerung zustimmen, halten wir es für
unwahrscheinlich, dass der Richter der GZO den Eintritt in eine
endgültige Nachlasstundung gestattet. Die Gesellschaft kann die
Bedingungen ablehnen und in Konkurs gehen, was aber die persönliche
Haftung des Verwaltungsrats aktualisiert.

* Die Gläubigergruppe hält an ihrer Bewertung fest. Die von Clearway
publizierte Bewertung wurde mit Hilfe führender Branchenexperten
durchgeführt und berücksichtigt die Besonderheiten der Situation,
einschliesslich der Zonenordnung und möglicher alternativer
Nutzungsmöglichkeiten für die Grundstücke. Das Unternehmen hat die
Bewertung von Clearway bisher ohne Begründung abgelehnt, obwohl es die
Abschlüsse erst im Juni 2024 genehmigt hat, in denen die Buchwerte
dieser Vermögenswerte weit über den Schätzungen von Clearway liegen. Der
Verwaltungsrat der GZO hat die Bewertungen der GZO-Gläubigergruppe
zurückgewiesen, hat aber bislang keine eigene Bewertung vorgelegt. Es
bleibt also nach wie vor unklar, warum GZO der Meinung ist, dass die
Gläubiger einen Abschlag akzeptieren sollen, ohne dass sie Angaben zu
den Vermögenswerten der Gesellschaft und Belege für die zur Verwertung
dieser Vermögenswerte geleistete Arbeit vorgelegt erhalten.

Die GZO-Gläubigergruppe ist der festen Überzeugung, dass die
Nachlassstundung nicht das richtige Verfahren für die GZO ist und dass diese
vielmehr versuchen muss, ihre umfangreichen Vermögenswerte zu verwerten,
anstatt ihre Expansionsbestrebungen auf Kosten der Gläubiger weiter zu
verfolgen. GZO berücksichtigt auch nicht, dass zwei Drittel der Gläubiger
einem vorgeschlagenen Nachlassvertrag zustimmen müssen: das ist höchst
unwahrscheinlich, weil es mehrere Möglichkeiten gibt, die vollständige
Rückzahlung an alle Gläubiger sicherzustellen.

Wir bitten alle Anleihegläubiger deshalb nochmals eindringlich, die
Vorschläge der Gläubigergruppe an der bevorstehenden Versammlung zu
unterstützen.

Für Rückfragen:
GZO Creditor Group
c/o Dynamics Group, Andreas Durisch
079 358 87 32
contact@gzo-bondholder.ch
www.gzo-bondholder.ch

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Ende der Medienmitteilungen

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2004587 08.10.2024 CET/CEST

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