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APA ots news: FMA erinnert an Meldepflichten bei Krediten an verbundene Kundengruppen - Klumpenrisiken häufig im Bereich Gewerbeimmobilien
Zweite Ausgabe der neuen FMA-Publikationsreihe "Reden wir über
Aufsicht" zum Thema Gruppe verbundener Kunden.
Wien (APA-ots) - Die Regeln der Bankenaufsicht für Großkredite sollen
verhindern, dass
sich bei Kreditinstituten Klumpenrisiken aufbauen, die zu plötzlichen
Großverlusten führen. Die österreichische Finanzmarktaufsicht (FMA)
erinnert daran, dass es zur Vermeidung solcher Klumpenrisiken und
Ansteckungskanäle entscheidend ist, miteinander verbundene
Kundengruppen als solche zu erkennen und auch entsprechend zu melden.
In der Praxis sind die wirtschaftlichen Verbindungen speziell im
Bereich der Gewerbeimmobilien oftmals nicht auf den ersten Blick
ersichtlich. Richtlinien der Europäischen Bankenaufsichtsbehörde (EBA
) und eine seit diesem Sommer geltende Delegierte Verordnung der
Europäischen Kommission haben jedoch mehr Klarheit bei Definitionen
und Anwendung geschaffen, wie die zweite Ausgabe der neuen FMA-
Publikationsreihe "Reden wir über Aufsicht" feststellt. Die häufig
beobachtete Zurückhaltung bei der Feststellung von Gruppenbildung
wird damit nicht fortgesetzt werden können, heißt es in der
Publikation, mit der die FMA zukünftig in loser Folge aufsichtliche
Erwartungen zu aktuellen Themen erläutert.
"Kreditinstitute müssen hinter die Fassaden ihrer
Großkreditnehmer schauen, um Abhängigkeitsverhältnisse zu erkennen",
so die FMA-Vorstände Helmut Ettl und Eduard Müller. "Wirtschaftliche
Abhängigkeit kann durch verschachtelte Strukturen von
Briefkastenfirmen verschleiert werden, und sie kann mannigfache
Formen haben, wie zum Beispiel gegenseitige Garantien,
Personengleichheit bei Geschäftsführung und Gesellschaftern oder
undurchsichtige Beteiligungsstrukturen. In den letzten Monaten haben
wir gerade im Immobilienbereich öfters gesehen, dass angeblich
unabhängige Firmen wie Dominosteine purzeln."
Die FMA-Reihe "Reden wir über Aufsicht" richtet sich an
Beaufsichtigte und das interessierte Fachpublikum und soll in
verständlicher Weise die Erwartungshaltung der FMA im Hinblick auf
die bestehende Rechtslage deutlich machen und damit die Compliance
verbessern. Beispiele aus der Praxis und anwendungsbezogene Fragen
sollen die Umsetzung und die Erfüllung gesetzlicher Normen
erleichtern.
Rückfragehinweis:
FMA-Mediensprecher
Boris Gröndahl
Telefon: +43 1 24959-6010 / +43 676 8824 9995
E-Mail: boris.groendahl@fma.gv.at
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OTS0043 2024-10-14/10:05