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EQS-News: Übernahmeangebot / Zielgesellschaft: Splendid Medien AG; Bieter: Andreas Klein Vermögensverwaltung GmbH (deutsch)

14.10.2024
um 17:12 Uhr

Übernahmeangebot / Zielgesellschaft: Splendid Medien AG; Bieter: Andreas Klein Vermögensverwaltung GmbH

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EQS-WpÜG: Andreas Klein Vermögensverwaltung GmbH / Übernahmeangebot
Übernahmeangebot / Zielgesellschaft: Splendid Medien AG; Bieter: Andreas
Klein Vermögensverwaltung GmbH

14.10.2024 / 17:11 CET/CEST
Veröffentlichung einer WpÜG-Mitteilung, übermittelt durch EQS News - ein
Service der EQS Group AG.
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Bieter verantwortlich.

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Veröffentlichung der Entscheidung zur Abgabe eines freiwilligen öffentlichen
Delisting-Übernahmeangebots gemäß § 10 Abs. 1 Satz 1 i.V.m. §§ 29 Abs. 1, 34
Wertpapiererwerbs- und Übernahmegesetz (WpÜG) i.V.m. § 39 Abs. 2 Satz 3 Nr.
1 Börsengesetz (BörsG)

Bieterin:

Andreas Klein Vermögensverwaltung GmbH

Haydnstraße 11

50935 Köln

eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Köln unter HRB 97421

Zielgesellschaft:

Splendid Medien AG

Lichtstraße 25

50825 Köln

eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Köln unter HRB 31022

ISIN: DE0007279507 (auf den Inhaber lautende Stückaktien)

Die Andreas Klein Vermögensverwaltung GmbH (Bieterin) hat am 14. Oktober
2024 entschieden, den Aktionären der Splendid Medien AG (Zielgesellschaft)
im Wege eines freiwilligen öffentlichen Delisting-Übernahmeangebots
anzubieten, sämtliche nennwertlosen Inhaberaktien der Zielgesellschaft (ISIN
DE0007279507) mit einem anteiligen Betrag am Grundkapital der
Zielgesellschaft von EUR 1,00 je Aktie (Aktien) gegen Zahlung einer
Geldleistung in Höhe von EUR 1,25 in bar zu erwerben (Delisting-Angebot).

Die Zielgesellschaft wird vor Ablauf der weiteren Annahmefrist des
Delisting-Angebots den Antrag auf Widerruf der Zulassung der Aktien zum
Handel im regulierten Markt (General Standard) der Frankfurter
Wertpapierbörse (sog. Delisting) stellen. Ferner wird die Zielgesellschaft
die Beendigung der Einbeziehung der Aktien in den Freiverkehr (namentlich in
Berlin, Düsseldorf, Hamburg, München, Stuttgart, Tradegate Exchange)
anstreben.

Das Delisting-Angebot erfolgt zu den in der Angebotsunterlage festgelegten
Bestimmungen, wobei sich die Bieterin vorbehält, in der Angebotsunterlage
von den hier dargestellten Eckdaten abzuweichen, soweit dies rechtlich
zulässig ist.

Die Angebotsunterlage, welche die detaillierten Bestimmungen des
Delisting-Angebots sowie weitere damit im Zusammenhang stehende
Informationen enthält, wird nach der Gestattung der Veröffentlichung durch
die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht von der Bieterin im
Internet unter www.herbst-delisting.de veröffentlicht.

Wichtige Information:

Diese Bekanntmachung ist weder ein Angebot zum Kauf noch eine Aufforderung
zur Abgabe eines Angebots zum Verkauf von Aktien der Zielgesellschaft. Die
endgültigen Bestimmungen des Delisting-Angebots sowie weitere das
Delisting-Angebot betreffende Regelungen werden erst nach Gestattung der
Veröffentlichung der Angebotsunterlage durch die Bundesanstalt für
Finanzdienstleistungsaufsicht in der Angebotsunterlage mitgeteilt.
Investoren und Inhabern von Aktien der Zielgesellschaft wird dringend
empfohlen, die Angebotsunterlage sowie alle sonstigen im Zusammenhang mit
dem Delisting-Angebot stehenden Unterlagen zu lesen, sobald diese bekannt
gemacht worden sind, da sie wichtige Informationen enthalten werden.

Das Delisting-Angebot wird unter alleiniger Geltung des Rechts der
Bundesrepublik Deutschland veröffentlicht. Jeder Vertrag, der auf Grundlage
des Delisting-Angebots geschlossen wird, unterliegt ausschließlich dem Recht
der Bundesrepublik Deutschland und ist in Übereinstimmung mit diesem
auszulegen.

Soweit dies nach anwendbarem Recht zulässig ist und in Übereinstimmung mit
deutscher Marktpraxis erfolgt, können die Bieterin, mit ihr verbundene
Unternehmen oder für sie tätige Broker außerhalb des öffentlichen
Delisting-Angebots vor, während oder nach Ablauf der Annahmefrist
unmittelbar oder mittelbar Aktien der Zielgesellschaft erwerben bzw.
entsprechende Vereinbarungen abschließen. Dies gilt in gleicher Weise für
andere Wertpapiere, die ein unmittelbares Wandlungs- oder Umtauschrecht in
bzw. ein Optionsrecht auf Aktien der Zielgesellschaft gewähren. Diese
Erwerbe können über die Börse zu Marktpreisen oder außerhalb der Börse zu
ausgehandelten Konditionen erfolgen.

Soweit in dieser Mitteilung in die Zukunft gerichtete Aussagen enthalten
sind, stellen diese keine Tatsachen dar und sind durch die Worte "erwarten",
"glauben", "schätzen", "beabsichtigen", "anstreben", "davon ausgehen" und
ähnliche Wendungen gekennzeichnet. Diese Aussagen bringen Absichten,
Ansichten oder gegenwärtige Erwartungen und Annahmen der Bieterin zum
Ausdruck. Die in die Zukunft gerichteten Aussagen beruhen auf gegenwärtigen
Planungen, Schätzungen und Prognosen, die nach bestem Wissen vorgenommen
wurden, treffen aber keine Aussage über ihre zukünftige Richtigkeit.
Zukunftsgerichtete Aussagen unterliegen Risiken und Ungewissheiten, die
meist nur schwer vorherzusagen sind und gewöhnlich nicht im Einflussbereich
der Bieterin liegen. Diese Erwartungen und in die Zukunft gerichteten
Aussagen könnten sich als unzutreffend erweisen und die tatsächlichen
Entwicklungen können erheblich von in die Zukunft gerichteten Aussagen
abweichen. Die Bieterin übernimmt keine Pflicht, die in die Zukunft
gerichteten Aussagen hinsichtlich tatsächlicher Entwicklungen oder
Ereignisse, Rahmenbedingungen, Annahmen oder sonstiger Faktoren zu
aktualisieren.

Alle Informationen über diese Erwerbe werden auf www.herbst-delisting.de
veröffentlicht, soweit dies gesetzlich erforderlich ist.

Köln, 14. Oktober 2024

Andreas Klein Vermögensverwaltung GmbH

Der Geschäftsführer

Ende der WpÜG-Mitteilung

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Medienarchiv unter https://eqs-news.com

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Splendid Medien AG

WKN 727950 ISIN DE0007279507