dpa-AFX Compact

Polen droht Ärger wegen Plänen zur Asylrecht-Einschränkung

14.10.2024
um 17:17 Uhr

BRÜSSEL/WARSCHAU (dpa-AFX) - Polen muss wegen seiner Pläne zur Aussetzung des Asylrechts Gegenwind der EU-Kommission befürchten. Diese ist für die Einhaltung des EU-Rechts zuständig. Eine Sprecherin der Brüsseler Behörde verwies am Montag darauf, dass die EU-Staaten durch gemeinsame Regeln verpflichtet seien, Schutzsuchenden Zugang zu Asylverfahren zu bieten.

Demnach lässt es sich möglicherweise auch ohne eine Aussetzung des Rechts auf Zugang zum Asylverfahren verhindern, dass Länder wie Russland und Belarus Migration instrumentalisieren und als Waffe gegen EU-Staaten nutzen. Dazu soll es in Krisenfällen etwa eine verstärkte Zusammenarbeit und Solidarität in der EU geben.

Zur konkreten Ankündigung des polnischen Regierungschefs Donald Tusk sagte die Sprecherin, die Kommission sei in Kontakt mit den polnischen Behörden dazu. Dabei gehe es auch darum, was die Regierung genau vorhabe.

Tusk hatte am Samstag auf einem Parteitag seiner liberalkonservativen Bürgerkoalition angekündigt, sein Land wolle auf diese Weise die irreguläre Migration begrenzen. "Der Staat muss wieder zu hundert Prozent die Kontrolle darüber zurückgewinnen, wer nach Polen kommt und einreist", sagte Tusk. Er werde die Anerkennung dieser Entscheidung in Europa einfordern. Details dazu nannte er nicht. Eine Strategie für die Migrationspolitik soll am Dienstag auf einer Kabinettssitzung vorgestellt werden.

Die Ankündigung sorgte auch bei den Koalitionspartnern in Tusks Mitte-Links-Bündnis für Unmut. Ein Vertreter des mitregierenden Linksbündnisses Lewica sagte der Nachrichtenagentur PAP, Tusk übernehme die Rhetorik der früheren nationalkonservativen PiS-Regierung und stelle sich "in eine Reihe mit Ungarns Ministerpräsident Viktor Orban."

Polen und die EU werfen dem russischen Präsidenten Wladimir Putin und dem belarussischen Machthaber Alexander Lukaschenko vor, Migranten aus Krisenregionen in organisierter Form an die polnische Ostgrenze zu bringen. Diese ist auch eine EU-Außengrenze.

Bei einer Entscheidung, die Asylregeln auszusetzen, könnte sich die polnische Regierung auf Artikel 72 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union berufen. Dieser wird so interpretiert, dass Mitgliedstaaten zur Aufrechterhaltung der öffentlichen Ordnung und zum Schutz der inneren Sicherheit in Ausnahmefällen von anderen EU-Regeln abweichen können. Wie ernst die Lage dafür sein muss, ist aber rechtlich unklar./aha/DP/jha