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EQS-Adhoc: The Grounds und H.I.G. Capital einigen sich mit wesentlichen Anleihegläubigern auf modifizierten Vorschlag zum Zinsverzicht für die Unternehmensanleihe 2021/2027 (deutsch)

15.10.2024
um 20:26 Uhr

The Grounds und H.I.G. Capital einigen sich mit wesentlichen Anleihegläubigern auf modifizierten Vorschlag zum Zinsverzicht für die Unternehmensanleihe 2021/2027

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EQS-Ad-hoc: The Grounds Real Estate Development AG / Schlagwort(e): Anleihe
The Grounds und H.I.G. Capital einigen sich mit wesentlichen
Anleihegläubigern auf modifizierten Vorschlag zum Zinsverzicht für die
Unternehmensanleihe 2021/2027

15.10.2024 / 20:25 CET/CEST
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Ad-hoc-Mitteilung nach Art. 17 Abs. 4 MAR

- The Grounds und H.I.G. Capital einigen sich mit wesentlichen
Anleihegläubigern auf modifizierten Vorschlag zum Zinsverzicht für die
Unternehmensanleihe 2021/2027-

Berlin, 15. Oktober 2024 - Die The Grounds Real Estate Development AG
("Gesellschaft" / ISIN: DE000A2GSVV5) hat die Gläubiger ihrer
Unternehmensanleihe 2021/2027 (WKN: A3H3FH | ISIN: DE000A3H3FH2) am 30.
September 2024 zur Abstimmung über den Verzicht auf weitere Zinsansprüche
aus der Anleihe aufgefordert. Der Verzicht ist eine der aufschiebenden
Bedingungen dafür, dass ein Investor, der zur H.I.G. Capital Gruppe gehört,
im Anschluss an die von der Hauptversammlung der Gesellschaft am 19.
September 2024 beschlossene Kapitalherabsetzung im Verhältnis 2:1, im Rahmen
der von derselben Hauptversammlung unter Tagesordnungspunkt 7 beschlossenen
Kapitalerhöhung 40.000.000 Neue Aktien zeichnet.

Heute, kurz bevor der Abstimmungszeitraum für die Anleihegläubiger (16. bis
18. Oktober 2024) beginnt, haben sich die Gesellschaft und H.I.G. Capital
mit wesentlichen Anleihegläubigern auf einen modifizierten Vorschlag zum
Zinsverzicht für die Anleihe geeinigt: Für den Zeitraum vom 18. August 2024
(einschließlich) bis zum Endfälligkeitstag am 18. Februar 2027
(ausschließlich) soll weiterhin auf periodische Zinszahlungen verzichtet
werden (zero coupon). Falls die Gesellschaft allerdings von der in den
Anleihebedingungen vorgesehenen Möglichkeit der Verschiebung des
Endfälligkeitstages auf den 18. Februar 2029 Gebrauch macht, beträgt der
Zinssatz für den Verlängerungszeitraum (18. Februar 2027 bis 17. Februar
2029) abweichend vom bisherigen Beschlussvorschlag wieder 6% p.a. auf den
Nennbetrag, wird allerdings nicht halbjährlich, sondern insgesamt
nachträglich am verschobenen Endfälligkeitstag (18. Februar 2029) zur
Zahlung fällig. Der geänderte Antrag wird heute im vollständigen Wortlaut
unter https://www.thegroundsag.com/de/investor-relations/anleihe/
veröffentlicht. Die Abstimmungsformulare werden so angepasst, dass dort auch
der Gegenantrag angekreuzt werden kann. Wird er angenommen, wird H.I.G.
Capital dies als Erfüllung der aufschiebenden Bedingung für die Zeichnung
der Kapitalerhöhung akzeptieren.

Der Zinsverzicht wird in jedem Fall erst und nur dann wirksam, wenn ein
Unternehmen der H.I.G Capital Gruppe mindestens 40.000.000 neue Aktien aus
der von der Hauptversammlung der Gesellschaft am 19. September 2024
beschlossenen Kapitalerhöhung zeichnet und die Durchführung der
Kapitalerhöhung bis zum 31. Januar 2025 im Handelsregister der Gesellschaft
eingetragen wird.

15. Oktober 2024

Der Vorstand

Kontakt:

The Grounds Real Estate Development AG
Jacopo Mingazzini
Vorstand
Sitz: Berlin
Geschäftsanschrift:
Charlottenstraße 79-80, 10117 Berlin
T. +49 (0) 30 20 21 68 - 66

- Ende der Ad hoc-Mitteilung -

Ende der Insiderinformation

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Sprache: Deutsch
Unternehmen: The Grounds Real Estate Development AG
Charlottenstraße 79-80
10117 Berlin
Deutschland
Telefon: 030 2021 6866
Fax: 030 2021 6489
E-Mail: info@tgd.ag
Internet: www.thegroundsag.com
ISIN: DE000A2GSVV5, DE000A3H3FH2,
WKN: A2GSVV, A3H3FH,
Börsen: Freiverkehr in Berlin, Düsseldorf (Primärmarkt),
Frankfurt, München, Stuttgart, Tradegate Exchange
EQS News ID: 2009073

Ende der Mitteilung EQS News-Service
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