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APA ots news: FMA untersagt der European American Investment Bank AG mit...

16.10.2024
um 13:06 Uhr

APA ots news: FMA untersagt der European American Investment Bank AG mit sofortiger Wirkung die Fortführung des Geschäftsbetriebs.

Daraus folgt auch ein behördlicher Zahlungsstopp. Einlagen von
bis zu 100.000 werden von der Einlagensicherung gemäß den
gesetzlichen Bestimmungen erstattet.

Wien (APA-ots) - Die FMA hat der European American Investment Bank AG
(Euram Bank),
mit Sitz in 1010 Wien, Schottenring 18, per Mandatsbescheid mit
sofortiger Wirkung zur Gänze die Fortführung des Geschäftsbetriebs
untersagt. Daraus folgte auch eine behördliche Zahlungseinstellung
der gedeckten Einlagen, sodass insbesondere keine weiteren
Einzahlungen, Abhebungen oder Überweisungen möglich sind. Dies hat
den Einlagensicherungsfall ausgelöst: Die Einlagensicherung AUSTRIA
Ges.m.b.H. hat grundsätzlich innerhalb von sieben Arbeitstagen jedem
Einleger dieser Bank einen Betrag in der Höhe seiner gedeckten
Einlagen zu erstatten.

Gedeckte Einlagen sind erstattungsfähige Einlagen (wie etwa
Guthaben auf Girokonten, Gehaltskonten, Studentenkonten und
Pensionskonten oder Einlagen auf Sparbüchern und Sparkonten) bis zu
einer Höhe von 100.000 oder Gegenwert in fremder Währung pro
Einleger. Unter besonderen Voraussetzungen kann ein Betrag bis zu
500.000 erstattet werden. Die Einlagensicherung arbeitet bereits eng
mit der Euram Bank zusammen, um die ordnungsgemäße Auszahlung zu
organisieren. Die Einlagensicherung muss dabei auch allfällige
Geldwäscheprüfungen berücksichtigen.

Betroffene Einleger können sich auch telefonisch an die
Einlagensicherung wenden:

Hotline national: 0800 404345

Hotline international: +43 (1) 3589034

https://www.einlagensicherung.at

Die Untersagung der Fortführung des Geschäftsbetriebes sowie
zusätzlich die Bestellung des Rechtsanwalts und Wirtschaftsprüfers
MMag. Dr. Gerd Konezny zur fachkundigen Aufsichtsperson (
Regierungskommissär) des Kreditinstitutes war zum Schutz der
Gläubigerinteressen notwendig. Weder wurde eine für den Fortbetrieb
der Bank erforderliche Kapitalerhöhung iHv mindestens 25 Mio.
beschlossen, noch konnte eine erfolgreiche Selbstabwicklung schlüssig
und plausibel dargestellt werden. Die ernste wirtschaftliche Lage der
Bank hat dabei im Wesentlichen zwei Ursachen: Erstens die
gravierenden Mängel in der Geldwäscheprävention, die das
Neugeschäftsverbot erforderlich machen und damit künftige und neue
Erträge der Bank bis auf weiteres ausschließen. Zweitens der enorme
Wertberichtigungsbedarf im Kreditportfolio, welcher aus der
Kreditvergabepraxis der Bank der letzten Jahre resultiert.

Rückfragehinweis:
FMA-Mediensprecher
Boris Gröndahl
Telefon: +43 1 24959-6010 / +43 676 8824 9995
E-Mail: boris.groendahl@fma.gv.at

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