DGB fordert Mitbestimmung für bestimmte KI-Projekte
FRANKFURT (dpa-AFX) - Der Deutsche Gewerkschaftsbund (DGB) fordert einen nationalen Rechtsrahmen, der die Nutzung von Künstliche Intelligenz (KI) in der Arbeitswelt regelt. Damit müsse die Tarifautonomie und die betriebliche Mitbestimmung gestärkt werden, heißt es in einem Diskussionspapier des DGB, das zum Digital-Gipfel der Bundesregierung in Frankfurt am Main veröffentlicht wurde.
Im Kern gehe es darum, KI schneller und besser nutzbar für "Gute Arbeit" zu machen, sagte ein DGB-Sprecher. "KI kann helfen, die Produktivität zu erhöhen und gleichzeitig die Arbeitsbedingungen zu erleichtern. Wenn KI gut genutzt wird, kann sie auch ein Baustein gegen den Fachkräftemangel der Zukunft sein." KI schaffe allerdings nicht automatisch "Gute Arbeit".
Der Gewerkschaftsbund setzt sich in dem Papier für einen differenzierten Umgang mit dem Thema in den Betrieben ein, denn verschiedene KI-Anwendungen seien unterschiedlich zu bewerten. Zum Beispiel habe eine KI zur Unterstützung von Entscheidungen im Personalbereich ein ganz anderes Risiko-Potenzial als eine KI zur Qualitätssicherung in der Produktion. "Deshalb sollte sich der Regelungsbedarf auch je nach Risiko der KI-Anwendungen unterscheiden."
Konkret befürchten die Gewerkschafter etwa, dass Arbeitgeber KI-gestützte Leistungsprognosen am Arbeitsplatz vornehmen. Diese KI-Prognosen für einzelne oder Beschäftigtengruppen sollten ausdrücklich ausgeschlossen werden.
In dem Papier begrüßt der DGB die europäische KI-Verordnung (AI Act) als wichtigen Schritt in die richtige Richtung. Gleichzeitig kritisiert der Gewerkschaftsbund einzelne Regelungen des AI Acts als "komplizierte Hoch-Risiko-Einstufungen", die außerdem zu wenig konkret für die Arbeitswelt formuliert worden seien. Notwendig seien verpflichtende Folgenabschätzung auf betrieblicher Ebene für alle KI-Anwendungen.
Die Einführung und Nutzung von KI in der Arbeitswelt muss nach Ansicht des DGB aktiv gestaltet werden. Der geforderte Rechtsrahmen solle sicherstellen, dass KI zum Wohl der Beschäftigten eingesetzt werde und die Chancen der Technologie für "Gute Arbeit" genutzt werden könnten./chd/DP/zb