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APA ots news: Sauberer Finanzplatz Österreich:

20.11.2024
um 14:58 Uhr

FMA übernimmt neue Aufgaben bei Überwachung von
internationalen Finanzsanktionen. Erster Gesetzesbeschluss des
neuen Nationalrats überträgt Zuständigkeiten von der OeNB an
die FMA.

Wien (APA-ots) - Die Finanzmarktaufsicht übernimmt neue Kompetenzen bei
der
Überwachung und Durchsetzung von internationalen Finanzsanktionen der
EU wie jenen gegen Russland oder den Iran. Der erste
Gesetzesbeschluss des neuen Nationalrats [1] am heutigen Mittwoch
überträgt entsprechende Aufgaben ab 1. Jänner 2026 von der
Oesterreichischen Nationalbank (OeNB) an die FMA. Da die FMA bereits
für die Bekämpfung von Geldwäscherei und Terrorismusfinanzierung
zuständig ist, erwartet der Gesetzgeber durch die Zusammenlegung der
Kompetenzen unter einem Dach eine effizientere Überwachung.

"Die Zusammenlegung der Überwachung von Geldwäscheprävention und
der Kontrolle der Durchsetzung von Finanzsanktionen unter dem Dach
der FMA ist ein Meilenstein unserer Null-Toleranz-Politik für einen
sauberen Finanzplatz Österreich", begrüßen die FMA-Vorstände Helmut
Ettl und Eduard Müller den Beschluss des Nationalrats. "Die Reform
bündelt die Aufsicht in diesem Bereich in einer Behörde und stärkt
Transparenz und Durchsetzungskraft. Bei Nichteinhaltung oder Umgehung
von Finanzsanktionen drohen ernstzunehmende Konsequenzen wie etwa
Aufsichtsmaßnahmen und spürbare Verwaltungsstrafen samt deren
Veröffentlichung", so Ettl und Müller.

Das vom Nationalrat mit Verfassungsmehrheit verabschiedete
Gesetzespaket setzt zum Teil schon seit Jahren anhängige Empfehlungen
der internationalen Geldwäsche-Experten der Financial Action Task
Force (FATF) und regulatorische Vorgaben der EU um. Gewinnen werden
jene Marktteilnehmer, die sich an die Regeln und den internationalen
Verhaltenskodex halten. Für jene, die Vermögen aus kriminellen
Aktivitäten durch das österreichische Finanzsystem schleusen wollen,
für Oligarchen und Kriminelle wird es noch schwieriger werden, auf
dem Finanzmarkt Österreich Fuß zu fassen.

Weitere Bestimmungen

Die FMA wird nach der Kundmachung des Sanktionengesetzes 2024
auch für die Überwachung der Proliferationsfinanzierung zuständig
sein. Proliferation ist die Weiterverbreitung von atomaren,
biologischen oder chemischen Massenvernichtungswaffen und
entsprechenden Trägersystemen (z.B. Raketen) sowie der zu deren
Herstellung verwendeten Produkte (z.B. bestimmte Rohstoffe,
Rohprodukte), einschließlich des dazu erforderlichen Know-hows (z.B.
zur Produktion).

Die FMA wird mit der OeNB bei der Überwachung von
Finanzsanktionen bei Kredit- und Finanzinstituten sowie
Zahlungsdienstleistern schon im kommenden Jahr eng kooperieren und
diese Aufgaben ab dem 1. Jänner 2026 vollständig übernehmen. Der
Kreis der Beaufsichtigten wird dabei auf Versicherungen,
Wertpapierfirmen und Anbieter von Kryptowerte-Dienstleistungen
ausgeweitet, um eine umfassende Einhaltung von Finanzsanktionen zu
gewährleisten. Ferner werden die Bestimmungen zur Transparenz von
wirtschaftlichen Eigentümern genauer normiert, um
Umgehungskonstruktionen bei der Geldwäscherei und bei Sanktionen zu
verhindern.

Zusätzliche Informationen:

- https://www.parlament.gv.at/aktuelles/pk/jahr_2024/pk1042#
XXVIII_A_00001 (Parlamentskorrespondenz vom 14. November 2024)

- https://www.parlament.gv.at/dokument/XXVIII/I/6/fname_1660355.pdf
mit der Begründung des Gesetzesentwurfs

- https://www.parlament.gv.at/gegenstand/XXVIII/A/2

[1] Sanktionengesetz 2024, FATF-Prüfungsanpassungsgesetz 2024

Rückfragehinweis:
Finanzmarktaufsicht (FMA)
Boris Gröndahl
Telefon: +43 676 8824 9995
E-Mail: boris.groendahl@fma.gv.at

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