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EQS-Adhoc: Marinomed Biotech AG: Veröffentlichung eines Berichts zum Bezugsrechtsausschluss für mögliche zweite Barkapitalerhöhung um bis zu 154.053 Stückaktien (deutsch)

27.11.2024
um 12:49 Uhr

Marinomed Biotech AG: Veröffentlichung eines Berichts zum Bezugsrechtsausschluss für mögliche zweite Barkapitalerhöhung um bis zu 154.053 Stückaktien

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EQS-Ad-hoc: Marinomed Biotech AG / Schlagwort(e):
Kapitalmaßnahme/Kapitalerhöhung
Marinomed Biotech AG: Veröffentlichung eines Berichts zum
Bezugsrechtsausschluss für mögliche zweite Barkapitalerhöhung um bis zu
154.053 Stückaktien

27.11.2024 / 12:49 CET/CEST
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Korneuburg, Österreich, am 27. November 2024 - Wie Marinomed Biotech AG (die
"Gesellschaft" oder Marinomed") in der Ad hoc-Mitteilung vom 18. September
2024 zur ersten Barkapitalerhöhung über 154.053 neue Aktien (die "Erste
Barkapitalerhöhung") bekannt gab, verhandelt die Gesellschaft mit Investoren
über eine mögliche zweite Barkapitalerhöhung, die gemäß der Ermächtigung zum
Ausschluss des Bezugsrechts bestehender Aktionäre erfolgen würde (die
"Zweite Kapitalerhöhung"). Marinomed führt derzeit weiterhin mit mehreren
Investoren Gespräche über eine solche Zweite Kapitalerhöhung, wobei noch
keine Vereinbarungen oder Organbeschlüsse getroffen wurden.

Der Vorstand der Gesellschaft hat heute beschlossen, einen Bericht zum
beabsichtigten Ausschluss des Bezugsrechts bestehender Aktionäre für eine
mögliche Barkapitalerhöhung um bis zu EUR 154.053 durch Ausgabe von bis zu
154.053 neuen, auf Inhaber lautenden Stückaktien gegen Bareinzahlung zu
veröffentlichen (der "Bericht"). Der Bericht zum Bezugsrechtsausschluss soll
sobald wie möglich auf der elektronischen Verlautbarungs- und
Informationsplattform des Bundes ("EVI") veröffentlicht werden.

Mit der Veröffentlichung des Berichts stellt der Vorstand der Gesellschaft
sicher, dass für den Fall eines kurzfristigen Finanzierungsbedarfs der
Gesellschaft der Vorstand rechtlich in der Lage ist, zeitnah eine neuerliche
Barkapitalerhöhung aus dem genehmigten Kapital 2024 gemäß § 5 Abs 6 der
Satzung der Gesellschaft ("Genehmigtes Kapital 2024") mit Zustimmung des
Aufsichtsrats zu beschließen. Hintergrund ist, dass ein Bericht zum
geplanten Ausschluss des Bezugsrechts mindestens zwei Wochen vor dem
erforderlichen Aufsichtsratsbeschluss zu veröffentlichen ist. Vor dem
Hintergrund der gemäß dem beschlossenen Sanierungsplan zu hinterlegenden
Barquote schafft die Gesellschaft die Voraussetzung dafür, kurzfristig
gegebenenfalls erforderliche Eigenmittel aufnehmen zu können und nicht
diesfalls die Frist von zwei Wochen abwarten zu müssen.

Die tatsächliche Umsetzung einer möglichen Zweiten Kapitalerhöhung bleibt
vom Ausgang von Verhandlungen mit Investoren, vom Abschluss der jeweiligen
Transaktionsdokumente sowie der Beschlussfassung durch Vorstand und
Aufsichtsrat der Gesellschaft abhängig. Außerdem bestehen im
Sanierungsverfahren (für die Zweite Kapitalerhöhung weiterhin bestehende)
Zustimmungserfordernisse durch die Sanierungsverwalterin.

+++ Ende der Ad-hoc-Mitteilung +++

Ende der Insiderinformation

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27.11.2024 CET/CEST Mitteilung übermittelt durch die EQS Group AG.
www.eqs.com

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Sprache: Deutsch
Unternehmen: Marinomed Biotech AG
Hovengasse 25
2100 Korneuburg
Österreich
Telefon: +43 2262 90300
E-Mail: office@marinomed.com
Internet: www.marinomed.com
ISIN: ATMARINOMED6
WKN: A2N9MM
Börsen: Freiverkehr in Berlin, Düsseldorf, Frankfurt, München,
Stuttgart, Tradegate Exchange; Wiener Börse (Amtlicher
Handel)
EQS News ID: 2039559

Ende der Mitteilung EQS News-Service
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