EQS-Adhoc: ESPG AG gibt angepasste Konditionen des Sanierungskonzepts bekannt und beschließt Einreichung des entsprechend aktualisierten Restrukturierungsplans nach StaRUG zum zuständigen Amtsgericht (deutsch)
ESPG AG gibt angepasste Konditionen des Sanierungskonzepts bekannt und beschließt Einreichung des entsprechend aktualisierten Restrukturierungsplans nach StaRUG zum zuständigen Amtsgericht
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EQS-Ad-hoc: ESPG AG / Schlagwort(e): Anleihe/Immobilien
ESPG AG gibt angepasste Konditionen des Sanierungskonzepts bekannt und
beschließt Einreichung des entsprechend aktualisierten
Restrukturierungsplans nach StaRUG zum zuständigen Amtsgericht
02.12.2024 / 19:00 CET/CEST
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Veröffentlichung einer Insiderinformation gemäß Artikel 17 der Verordnung
(EU) Nr. 596/2014
ESPG AG gibt angepasste Konditionen des Sanierungskonzepts bekannt und
beschließt Einreichung des entsprechend aktualisierten
Restrukturierungsplans nach StaRUG zum zuständigen Amtsgericht
Köln, 2. Dezember 2024 - Der Vorstand der ESPG AG ("ESPG AG" oder
"Gesellschaft")
hat mit Zustimmung des Aufsichtsrats im Rahmen des am 10. September 2024
eingeleiteten Restrukturierungsvorhabens nach dem Gesetz über den
Stabilisierungs- und Restrukturierungsrahmen für Unternehmen (StaRUG) den am
28. Oktober 2024 beschlossenen und beim Amtsgericht Köln -
Restrukturierungsgericht - eingereichten Restrukturierungsplan (siehe dazu
ausführlich die Ad-hoc-Mitteilung der Gesellschaft vom 28. Oktober 2024) in
aktualisierter Fassung beim Restrukturierungsgericht eingereicht.
Das im aktualisierten Restrukturierungsplan enthaltene Sanierungskonzept
sieht weiterhin eine Herabsetzung des Grundkapitals der Gesellschaft auf
Null Euro vor. Unmittelbar im Anschluss daran soll das Grundkapital - nach
wie vor - auf EUR 50.000 erhöht werden. Zur Zeichnung der neuen Aktien
sollen mit der ESPG Recap Partners SCSp, in Höhe von nunmehr EUR 42.500
(statt zuvor EUR 45.000) (entspricht 85 % - statt zuvor 90 % - des neuen
Grundkapitals der ESPG AG) und der ESPG BondCo S.à r.l. ("BondCo") in Höhe
von EUR 7.500 (entspricht 15 % - statt zuvor 10 % - des neuen Grundkapitals
der ESPG AG) zugelassen werden.
Die verbleibende Laufzeit der von der ESPG AG emittierten Anleihe (ISIN
DE000A2NBY22 / WKN: A2NBY2 - "ESPG-Anleihe"), die von der BondCo als neuer
Schuldnerin im Anschluss im Wege einer Schuldübernahme übernommen werden
soll (siehe dazu näher Ad-hoc-Mitteilung der Gesellschaft vom 28. Oktober
2024), soll nunmehr nur noch auf rund 5 Jahre, also bis zum 1. Oktober 2029
- und nicht wie zuvor bis zum 1. Oktober 2036 - verlängert werden.
Auch der nun vorgelegte aktualisierte Restrukturierungsplan fußt auf einer
Vergleichsrechnung, die das Sanierungskonzept einem alternativen
Insolvenzszenario gegenüberstellt. Mit der Erstellung der Vergleichsrechnung
war die Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Forvis Mazars beauftragt worden. Für
die Planbetroffenen-Gruppe der Anleihegläubiger wurde für den Fall einer
Insolvenz der ESPG AG eine Quote von 1,3 % errechnet. Demgegenüber wird für
den Fall der Annahme des aktualisierten Restrukturierungsplans für die
Anleihegläubiger eine Quote von nunmehr 15,25% (statt zuvor 9,82 %) bezogen
auf den Nominalwert der ausstehenden Schuldverschreibungen der ESPG-Anleihe
errechnet, die damit noch deutlicher über der Zerschlagungsquote liegen
würde.
Die Gesellschaft wird den Kapitalmarkt und die Öffentlichkeit entsprechend
den gesetzlichen Vorgaben über den Fortschritt der
Restrukturierungsmaßnahmen und den weiteren Verlauf des Prozesses
informieren.
Ende der Insiderinformation
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