EQS-Adhoc: ESPG AG gibt Zustimmung sämtlicher Gruppen zum Restrukturierungsplan nach StaRUG bekannt (deutsch)
ESPG AG gibt Zustimmung sämtlicher Gruppen zum Restrukturierungsplan nach StaRUG bekannt
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EQS-Ad-hoc: ESPG AG / Schlagwort(e): Anleihe/Immobilien
ESPG AG gibt Zustimmung sämtlicher Gruppen zum Restrukturierungsplan nach
StaRUG bekannt
04.12.2024 / 14:33 CET/CEST
Veröffentlichung einer Insiderinformation nach Artikel 17 der Verordnung
(EU) Nr. 596/2014, übermittelt durch EQS News - ein Service der EQS Group
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Veröffentlichung einer Insiderinformation gemäß Artikel 17 der Verordnung
(EU) Nr. 596/2014
ESPG AG gibt Zustimmung sämtlicher Gruppen zum Restrukturierungsplan nach
StaRUG bekannt
Köln, 4. Dezember 2024 - Die ESPG AG ("ESPG AG" oder "Gesellschaft") teilt
mit, dass sämtliche abstimmenden Gruppen im heutigen Erörterungs- und
Abstimmungstermin ("EAT") dem von der Gesellschaft vorgeschlagenen
Restrukturierungsplan nach dem Unternehmensstabilisierungs- und
-restrukturierungsgesetz (StaRUG) zugestimmt haben. Es wurde kein
Widerspruch zu Protokoll gegeben. Die Bestätigung des Restrukturierungsplans
durch das zuständige Amtsgericht - Restrukturierungsgericht - Köln steht
noch aus und wird innerhalb der nächsten Woche erwartet.
Wie bereits mit Ad hoc-Mitteilung vom 2. Dezember 2024 mitgeteilt, sieht der
Restrukturierungsplan als Teil der finanziellen Sanierung unter anderem eine
Herabsetzung des Grundkapitals der Gesellschaft auf Null Euro vor.
Unmittelbar im Anschluss daran wird das Grundkapital auf EUR 50.000 erhöht
werden. Zur Zeichnung der neuen Aktien sollen mit der ESPG Recap Partners
SCSp, in Höhe von EUR 42.500 (entspricht 85 % des neuen Grundkapitals der
ESPG AG) und der ESPG BondCo S.à r.l. ("BondCo") in Höhe von EUR 7.500
(entspricht 15 % des neuen Grundkapitals der ESPG AG) ausschließlich zwei
neue Aktionäre zugelassen werden.
Die Laufzeit der von der ESPG AG emittierten Anleihe (ISIN DE000A2NBY22 /
WKN: A2NBY2 - "ESPG-Anleihe"), die von der BondCo als neuer Schuldnerin im
Anschluss an ihre Beteiligung an der Gesellschaft im Wege einer
Schuldübernahme übernommen werden soll (siehe dazu bereits Ad-hoc-Mitteilung
der Gesellschaft vom 28. Oktober 2024), wird bis zum 1. Oktober 2029
verlängert werden.
Der Vorstand der Gesellschaft rechnet noch in diesem Jahr mit dem Eintritt
der Rechtskraft des noch ausstehenden gerichtlichen
Planbestätigungsbeschlusses.
Ende der Insiderinformation
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