EQS-Adhoc: GUBOR SCHOKOLADEN sagt die Begebung der Unternehmensanleihe 2024/2029 ab (deutsch)
GUBOR SCHOKOLADEN sagt die Begebung der Unternehmensanleihe 2024/2029 ab
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EQS-Ad-hoc: Gubor Schokoladen GmbH / Schlagwort(e): Anleiheemission/Anleihe
GUBOR SCHOKOLADEN sagt die Begebung der Unternehmensanleihe 2024/2029 ab
04.12.2024 / 17:40 CET/CEST
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GUBOR SCHOKOLADEN sagt die Begebung der Unternehmensanleihe 2024/2029 ab
Dettingen unter Teck, 4. Dezember 2024 - Das Management der Gubor
Schokoladen GmbH hat heute beschlossen, die im Rahmen des Öffentlichen
Angebots und der Privatplatzierung eingereichten Zeichnungsaufträge für die
Unternehmensanleihe 2024/2029 (ISIN: DE000A383SJ3 | WKN: A383SJ) nicht
anzunehmen. Diese Entscheidung wurde nach sorgfältiger Abwägung getroffen,
da das erreichte Platzierungsvolumen nicht den Erwartungen der Gesellschaft
entspricht. Ziel der Absage ist es, die bestmöglichen Bedingungen für die
Finanzierung der Unternehmensgruppe zu gewährleisten.
Kontakt
Dieter Schäfer, Leiter Kommunikation / PR / ÖA
Gubor Schokoladen GmbH
Dieselstraße 9
D-73265 Dettingen unter Teck
T: +49 (0) 7021 / 8088-148
[1]kommunikation@gubor.de
1. mailto:kommunikation@gubor.de
Pflichtangaben gemäß § 37a HGB:
Gubor Schokoladen GmbH | Dieselstraße 9 | 73265 Dettingen/Teck |
Geschäftsführung: Claus Cersovsky, Udo Zimmer, Rüdiger Bonner, Peter
Riegelein | Amtsgericht Stuttgart HRB 726164
Disclaimer
Diese Mitteilung sowie die darin enthaltenen Informationen stellen weder in
der Bundesrepublik Deutschland oder der Republik Österreich noch im
Großherzogtum Luxemburg oder in einem anderen Land ein Angebot zum Verkauf
oder eine Aufforderung zum Kauf von Wertpapieren der Gubor Schokoladen GmbH
dar und sind nicht in diesem Sinne auszulegen, insbesondere dann nicht, wenn
ein solches Angebot oder eine solche Aufforderung verboten oder nicht
genehmigt ist, und ersetzt nicht den Wertpapierprospekt. Potentielle
Investoren in Teilschuldverschreibungen der Anleihe 2024/2029 der Gubor
Schokoladen GmbH werden aufgefordert, sich über derartige Beschränkungen zu
informieren und diese einzuhalten. Eine Investitionsentscheidung betreffend
die Teilschuldverschreibungen der Anleihe 2024/2029 der Gubor Schokoladen
GmbH darf ausschließlich auf Basis des von der Luxemburgischen
Finanzmarktaufsichtsbehörde (Commission de Surveillance du Secteur Financier
- CSSF) am 6. November 2024 gebilligten Wertpapierprospekts erfolgen, der
unter www.gubor-anleihe.de, http://www.luxse.com/ sowie unter
https://my.oekb.at/ veröffentlicht ist. Die Billigung durch die CSSF ist
nicht als Befürwortung der angebotenen Wertpapiere zu verstehen. Potenzielle
Anleger sollten den Prospekt lesen, bevor sie eine Anlageentscheidung
treffen, um die potenziellen Risiken und Chancen der Entscheidung, in die
Wertpapiere zu investieren, vollends zu verstehen. Die in diesem Dokument
enthaltenen Informationen dürfen nicht außerhalb der Bundesrepublik
Deutschland, der Republik Österreich und dem Großherzogtum Luxemburg
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Personen (wie in Regulation S unter dem United States Securities Act von
1933 definiert) oder an Publikationen mit einer allgemeinen Verbreitung in
den Vereinigten Staaten, soweit eine solche Verbreitung außerhalb der
Bundesrepublik Deutschland, der Republik Österreich und dem Großherzogtum
Luxemburg nicht durch zwingende Vorschriften des jeweils geltenden Rechts
vorgeschrieben ist. Jede Verletzung dieser Beschränkungen kann einen Verstoß
gegen wertpapierrechtliche Vorschriften bestimmter Länder, insbesondere der
Vereinigten Staaten, darstellen. Teilschuldverschreibungen der Gubor
Schokoladen GmbH werden außerhalb der Bundesrepublik Deutschland, der
Republik Österreich und dem Großherzogtum Luxemburg nicht öffentlich zum
Kauf angeboten.
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Sprache: Deutsch
Unternehmen: Gubor Schokoladen GmbH
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73265 Dettingen unter Teck
Deutschland
E-Mail: info@gubor.de
ISIN: DE000A383SJ3
WKN: A383SJ
Börsen: Freiverkehr in Frankfurt, München
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