EQS-Adhoc: Deutsche Wohnen SE: Einigung über den Abschluss eines Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrags sowie die Höhe von Abfindung und fester Ausgleichszahlung zwischen Vonovia SE und der Deutsche Wohnen (deutsch)
Deutsche Wohnen SE: Einigung über den Abschluss eines Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrags sowie die Höhe von Abfindung und fester Ausgleichszahlung zwischen Vonovia SE und der Deutsche Wohnen
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EQS-Ad-hoc: Deutsche Wohnen SE / Schlagwort(e): Vereinbarung
Deutsche Wohnen SE: Einigung über den Abschluss eines Beherrschungs- und
Gewinnabführungsvertrags sowie die Höhe von Abfindung und fester
Ausgleichszahlung zwischen Vonovia SE und der Deutsche Wohnen
14.12.2024 / 15:45 CET/CEST
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Deutsche Wohnen SE: Einigung über den Abschluss eines Beherrschungs- und
Gewinnabführungsvertrags sowie die Höhe von Abfindung und fester
Ausgleichszahlung zwischen Vonovia SE und der Deutsche Wohnen SE
Berlin, 14. Dezember 2024 - Wie am 18. September 2024 angekündigt,
beabsichtigen die Vonovia SE ("Vonovia") und die Deutsche Wohnen SE
("Deutsche Wohnen") den Abschluss eines Beherrschungs- und
Gewinnabführungsvertrags mit der Vonovia als herrschendem Unternehmen und
der Deutsche Wohnen als beherrschtem Unternehmen.
Nach Abschluss der Arbeiten des gemeinsam beauftragten Bewertungsgutachters
haben sich die Vonovia und die Deutsche Wohnen - vorbehaltlich des
Prüfungsergebnisses des gerichtlich bestellten Vertragsprüfers - mit
Zustimmung der Aufsichtsräte beider Unternehmen darauf geeinigt, den
außenstehenden Aktionären der Deutsche Wohnen in dem Beherrschungs- und
Gewinnabführungsvertrag eine Abfindung in Höhe von 0,7947 Aktien der Vonovia
je Aktie der Deutsche Wohnen anzubieten. Des Weiteren haben sich die Vonovia
und die Deutsche Wohnen unter dem vorgenannten Vorbehalt des entsprechenden
Prüfungsergebnisses geeinigt, dass an die außenstehenden Aktionäre der
Deutsche Wohnen eine jährliche feste Ausgleichszahlung in Höhe von EUR 1,22
brutto (bzw. EUR 1,03 netto nach Abzug aktueller Körperschaftsteuer und
Solidaritätszuschlag) je Aktie der Deutsche Wohnen für jedes volle
Geschäftsjahr gezahlt werden wird.
Der Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag bedarf zu seiner Wirksamkeit
der Zustimmung der Hauptversammlungen der Deutsche Wohnen, die für den 23.
Januar 2025 geplant ist, und der Vonovia, die für den 24. Januar 2025
einberufen werden soll, sowie der Eintragung in das Handelsregister der
Deutsche Wohnen. Die Einberufungen zu den beiden außerordentlichen
Hauptversammlungen mit weiteren Details zu dem geplanten Beherrschungs- und
Gewinnabführungsvertrag sollen in den kommenden Tagen veröffentlicht werden.
Kontakt:
Investor Relations
Telefon +49 (0)30 897 86-5413
ir@deutsche-wohnen.com
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