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ROUNDUP: ARD verteidigt TV-Duell-Konzept - Habeck will nicht

18.12.2024
um 14:34 Uhr

BERLIN (dpa-AFX) - Die ARD hat nach Kritik ihr TV-Duell-Konzept zur Bundestagswahl verteidigt. "Es handelt sich um zwei gleichwertige Duelle, die beide zur Prime Time gesendet werden sollen", teilte die öffentlich-rechtliche ARD auf dpa-Anfrage mit. Es soll zwei Duelle geben, die ARD und ZDF gemeinsam ausrichten: eines zwischen Olaf Scholz (SPD) und Friedrich Merz (CDU) und im Gespräch ist ein zweites zwischen Robert Habeck (Grüne) und Alice Weidel (AfD). Doch der Grünen-Kanzlerkandidat will nicht, wie seine Partei klarmachte.

Warum will Habeck nicht?

Habecks Wahlkampfsprecher sagte dem Redaktionsnetzwerk Deutschland (RND): "Wir hatten ein solches Duell im Vorfeld klar ausgeschlossen und auch mitgeteilt, dass wir eine Einladung nicht akzeptieren werden." ARD und ZDF hätten dennoch eine Einladung ausgesprochen und dann mit einer Pressemitteilung Fakten geschaffen. "Warum das zwei Monate vor der Wahl verkündet werden musste, ist unverständlich. Damit greifen ARD und ZDF in einen extrem kurzen, intensiven und vor allem offenen Wahlkampf ein", so der Sprecher.

Nachgefragt bei der ARD hieß es von dort: "Es stimmt nicht, dass sich der Spitzenkandidat der Partei Bündnis90/Die Grünen, Robert Habeck, bereits vor der schriftlichen Einladung von ARD und ZDF förmlich gegen eine Teilnahme ausgesprochen hätte."

ARD und ZDF wollen Bundeskanzler Scholz (SPD) und Unions-Kanzlerkandidat Friedrich Merz (CDU) am 9. Februar antreten lassen. Daneben sei ein weiteres Duell gemeinsam von ARD und ZDF geplant, dazu seien Habeck und Weidel angefragt, teilten die öffentlich-rechtlichen Sender mit. Die ARD betonte: "Unser redaktionelles Konzept wurde vollständig unabhängig von jeglichen Bedingungen oder Einflussnahmen der Politikerinnen und Politiker entwickelt." Zudem soll es eine Sendung - eine sogenannte Schlussrunde - mit allen Spitzenkandidatinnen und Spitzenkandidaten am 20. Februar geben. Am 23. Februar ist die Bundestagswahl.

Der Wahlkampfsprecher Habecks rief ARD und ZDF dazu auf, ihre Pläne noch einmal zu überdenken. Die Umfragewerte für Habeck seien so gut, dass niemand voraussagen könne, wie das Ergebnis am Wahltag aussehen werde. "Zur Erinnerung: Zum gleichen Zeitpunkt vor der Wahl 2021 lag die SPD in den Umfragen weit zurück - und dennoch planten ARD und ZDF von Anfang an ein Triell."

Auch AfD-Chefin Alice Weidel kritisierte die Pläne der Fernsehsender. Ein Sprecher Weidels sagte "Bild": "Dass die AfD als Partei mit den aktuell zweitbesten Umfragewerten wieder in Ameisen-Runden verschwinden soll, werden wir juristisch prüfen."

Wie ist die Rechtslage?

Immer wieder kommt es vor, dass es juristischen Krach um TV-Auftritte vor Wahlen gibt. Grundsätzlich gilt die verfassungsrechtlich verbriefte Rundfunkfreiheit in Deutschland. Das heißt: Sender dürfen selbst darüber entscheiden, welches Programm sie senden und können selbst Senderkonzepte erstellen. Es darf keinen politischen Einfluss auf das Programm geben.

Andererseits kommt es immer wieder zu Klagen vor Gericht, weil es um das Thema Chancengleichheit von Parteien geht. Dies gilt es letztlich abzuwägen. Ein Beispiel: Die FDP in Brandenburg scheiterte im Herbst mit dem Versuch, sich in eine TV-Runde des Rundfunks Berlin-Brandenburg (RBB) vor der Landtagswahl mit Spitzenkandidaten einzuklagen. Ein Verwaltungsgericht entschied, dass der Sender nicht dazu verpflichtet sei. Der RBB hatte nur Kandidaten zugelassen, deren Partei entweder bereits im Landtag vertreten ist oder nach Umfragen die Fünf-Prozent-Hürde nehmen würde.

Wagenknecht bietet sich an

Inzwischen gibt es schon eine Politikerin, die den Platz von Habeck gerne einnehmen würde: Sahra Wagenknecht (BSW). Die Politikerin sagte: "Falls die Sender Bedarf haben, ich habe überhaupt kein Problem, mit Frau Weidel zu diskutieren. Ich habe das schon einmal gemacht, ich mache es auch gern bei ARD und ZDF."/wn/DP/nas