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Umbau-Fonds für Kliniken soll aufgebaut werden

18.01.2025
um 07:23 Uhr

BERLIN (dpa-AFX) - Ein milliardenschwerer Unterstützungsfonds für die Neuordnung des Kliniknetzes in Deutschland nimmt Konturen an. Förderfähig sein sollen daraus eine Reihe von Vorhaben, die auf eine Konzentration der Kapazitäten und mehr Spezialisierung zielen, wie es in einem Verordnungsentwurf des Bundesgesundheitsministeriums heißt. Ressortchef Karl Lauterbach (SPD) sagte der Deutschen Presse-Agentur: "Für den nötigen Umbau nehmen wir jetzt viel Geld in die Hand." Langfristig werde dies aber Kosten sparen und die Behandlungsergebnisse insbesondere auch bei Krebs deutlich verbessern.

Fonds mit bis zu 25 Milliarden Euro

Der "Transformationsfonds" ist Teil einer großen Krankenhausreform, die noch nach dem Aus der Ampel-Koalition besiegelt worden war. Um den Wandel zu unterstützen, sollen daraus von 2026 bis 2035 bis zu 25 Milliarden Euro fließen können - sofern sich Länder in gleicher Höhe an Vorhaben beteiligen. Kommen soll das Geld aus Mitteln der gesetzlichen Kassen und - entsprechend ihrem Anteil an den Behandlungen - auch von den privaten Krankenversicherungen.

Aufgebaut werden soll der Fonds beim Bundesamt für soziale Sicherung. Die Verordnung soll die Voraussetzungen genauer regeln, welche Vorhaben Unterstützung bekommen können. Lauterbach sagte, die Reform müsse jetzt starten. "Viele auch sehr gute Krankenhäuser überleben nur, wenn schon im Sommer Anträge zur Transformation gestellt werden können." Die Verordnung solle daher nun so schnell wie möglich dem Bundesrat vorgelegt werden. Sie ist in der Länderkammer noch zustimmungsbedürftig.

Förderung auch für bestimmte Schließungen

Förderfähig sein sollen laut Entwurf unter anderem Umstrukturierungen von Klinikstandorten und die Bildung regionaler Verbünde, um Doppelstrukturen abzubauen. Geld geben soll es außerdem für den Aufbau von Netzwerken für Telemedizin und Zentren für seltene und komplexe Erkrankungen. Förderfähig sein sollen auch Vorhaben zur Schließung von Krankenhäusern besonders in Gebieten mit einer hohen Klinikdichte - aber nicht, wenn sich durch eine Schließung die Versorgung der Bevölkerung wesentlich verschlechtern würde.

Maßgeblich soll es laut dem Entwurf sein, "dass nicht überwiegend bestehende Strukturen erhalten werden". Nicht gefördert werden sollen deswegen ohnehin anfallende Investitionen in die Sanierung von Gebäuden oder für den Ersatz veralteter und abgenutzter Geräte. "Vielmehr muss das Vorhaben der Verbesserung der Krankenhausstrukturen insgesamt dienen." Außerdem müsse es sich um neue Vorhaben handeln, deren Umsetzung nach dem 1. Juli beginnt.

Die Länder sollen Förderanträge über ein Online-Portal beim Bundesamt für soziale Sicherung stellen können, das den Fonds verwaltet. Vorgesehen sind monatliche Veröffentlichungen der Behörde im Internet, um Veränderungen und das Fördergeschehen transparenter zu machen, wie das Ministerium erklärte.

Den Weg für die umstrittene Krankenhausreform hatte der Bundesrat im November frei gemacht. Sie soll nun schrittweise bis 2029 umgesetzt werden. Das Netz der 1.700 Krankenhäuser dürfte damit auch kleiner werden.

Reform soll Druck zu immer mehr Fällen verringern

Ziel ist, den finanziellen Druck auf die Kliniken zu vermindern. Dafür soll die Vergütung mit Pauschalen für Behandlungsfälle geändert und ein Großteil allein schon für das Vorhalten bestimmter Angebote gezahlt werden. Grundlage der Finanzierung durch die Krankenkassen sollen neue "Leistungsgruppen" sein. Sie sollen Klinik-Behandlungen genauer beschreiben und einheitliche Qualitätsvorgaben etwa bei Personal oder Behandlungserfahrung durchsetzen.

Vielen Krankenhäusern machen seit längerem Finanznöte, nicht belegte Betten und Personalmangel zu schaffen. Die Länder und die Klinkbranche hatten daher eine Überbrückungsfinanzierung bis zum vollen Greifen der Reform gefordert./sam/DP/zb

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