EU-Prüfer fordern mehr Verbraucherschutz bei Online-Shopping
LUXEMBURG (dpa-AFX) - Verbraucherinnen und Verbraucher in der EU sollten nach Ansicht des Europäischen Rechnungshofs besser gegen Diskriminierung beim Online-Shopping geschützt werden. Die Prüfer empfehlen, die geltenden Durchsetzungsregeln gegen sogenanntes Geoblocking zu verschärfen und einheitlich zu gestalten, heißt es in einer Pressemitteilung des Rechnungshofs. Außerdem sollten Kunden besser über mögliche Hilfe und Schutz informiert werden.
Was ist Geoblocking?
Beim Geoblocking wird beispielsweise der Zugang zu Online-Angeboten - je nachdem aus welchem EU-Land man darauf zugreift - eingeschränkt oder ganz gesperrt. Das kann bedeuten, dass Verbraucher bestimmte Produkte aus dem Ausland nicht bestellen können oder ihnen andere Preise angezeigt werden.
Zum Schutz der Verbraucher gibt es deswegen EU-Vorschriften, die diese Art von Diskriminierung verbieten. Geoblocking ist nur ausnahmsweise erlaubt, etwa wenn unterschiedliche Gesetze gelten, wie bei Altersgrenzen für den Kauf von Alkohol.
Flickenteppich bei Zuständigkeiten und Bußgeldern
Wenn sich Händler nicht an das Geoblocking-Verbot halten, sei nicht klar, welcher Mitgliedstaat - also ob das Land des Kunden oder das des Anbieters - Bußgelder verhängen solle. Es gebe auch große Unterschiede bei der Höhe der Bußgelder: Die Mindeststrafen reichten "von 26 Euro bis 900.000 Euro und die Höchstgeldbußen von 1.448 Euro bis 5 Millionen Euro", heißt es im Bericht der Prüfer./evy/DP/nas