EQS-Adhoc: VARTA AG: Landgericht Stuttgart verwirft Beschwerden gegen Planbestätigungsbeschluss des Restrukturierungsgerichts als unzulässig, Restrukturierungsplan der VARTA AG damit rechtskräftig (deutsch)
VARTA AG: Landgericht Stuttgart verwirft Beschwerden gegen Planbestätigungsbeschluss des Restrukturierungsgerichts als unzulässig, Restrukturierungsplan der VARTA AG damit rechtskräftig
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EQS-Ad-hoc: VARTA AG / Schlagwort(e):
Unternehmensrestrukturierung/Rechtssache
VARTA AG: Landgericht Stuttgart verwirft Beschwerden gegen
Planbestätigungsbeschluss des Restrukturierungsgerichts als unzulässig,
Restrukturierungsplan der VARTA AG damit rechtskräftig
23.01.2025 / 16:04 CET/CEST
Veröffentlichung einer Insiderinformation nach Artikel 17 der Verordnung
(EU) Nr. 596/2014, übermittelt durch EQS News - ein Service der EQS Group.
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VARTA AG, Ellwangen, ISIN: DE000A0TGJ55
Veröffentlichung einer Insiderinformation gemäß Artikel 17 der Verordnung
(EU) Nr. 596/2014
Landgericht Stuttgart verwirft Beschwerden gegen Planbestätigungsbeschluss
des Restrukturierungsgerichts als unzulässig, Restrukturierungsplan der
VARTA AG damit rechtskräftig
Ellwangen, 23. Januar 2025 - Die VARTA AG (die "Gesellschaft") teilt mit,
dass heute das Landgericht Stuttgart sämtliche gegen den
Planbestätigungsbeschluss des Restrukturierungsgerichts Stuttgart
eingelegten sofortigen Beschwerden als unzulässig verworfen hat. Die
Rechtsbeschwerde wurde vom Landgericht Stuttgart nicht zugelassen. Der
Restrukturierungsplan der Gesellschaft ist damit rechtskräftig.
Wie bereits kommuniziert, hatte das Restrukturierungsgericht Stuttgart den
Restrukturierungsplan am 11. Dezember 2024 bestätigt, nachdem die Mehrheit
der abstimmenden Gruppen dem Restrukturierungsplan im Erörterungs- und
Abstimmungstermin am 25. November 2024 zugestimmt hatte.
Wie ebenfalls bereits kommuniziert, sieht der Restrukturierungsplan als Teil
der finanziellen Sanierung unter anderem eine vereinfachte Herabsetzung des
Grundkapitals der Gesellschaft auf 0 Euro vor. Dies führt zu einem
kompensationslosen Ausscheiden der derzeitigen Aktionäre der Gesellschaft
und zum Erlöschen der Börsennotierung der Aktien der Gesellschaft. Zugleich
wird die Gesellschaft neues Eigenkapital aus einer Bar- und
Sachkapitalerhöhung unter Bezugsrechtsausschluss durch eine vom derzeitigen
mittelbaren Mehrheitsaktionär der Gesellschaft Dr. Dr. Michael Tojner
kontrollierte Gesellschaft sowie eine Beteiligungsgesellschaft der Dr. Ing.
h.c. F. Porsche AG in Höhe von insgesamt 60 Mio. Euro erhalten. Zudem soll
im Rahmen eines Schuldenschnitts die bestehende Schuldenlast von 485 Mio.
Euro um ca. 255 Mio. Euro auf insgesamt ca. 230 Mio. Euro reduziert werden
und durch die Aufnahme eines neuen vorrangigen Kredits (Super Senior) in
Höhe von 60 Mio. Euro die Deckung des Liquiditätsbedarfs gesichert werden.
Diese Maßnahmen werden eine nachhaltige Finanzierung der Gesellschaft
herbeiführen und sie zukunftsfähig aufstellen.
Nach der jetzt eingetretenen Rechtskraft werden die Umsetzung des Plans und
damit das Delisting nunmehr zeitnah erfolgen.
Kontakt:
Investoren:
Emanuel Sican
Head of Investor Relations
IR@varta-ag.com
Presse und Medien:
Dirk Schmitt
Pressesprecher (interim)
PR@varta-ag.com
Ende der Insiderinformation
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Sprache: Deutsch
Unternehmen: VARTA AG
VARTA-Platz 1
73479 Ellwangen
Deutschland
Telefon: +49 (0)791-921-0
E-Mail: info@varta-ag.com
Internet: www.varta-ag.com
ISIN: DE000A0TGJ55
WKN: A0TGJ5
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