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EQS-News: Mynaric gibt den Erhalt eines Deficiency Letter der Nasdaq bekannt (deutsch)

29.01.2025
um 21:00 Uhr

Mynaric gibt den Erhalt eines Deficiency Letter der Nasdaq bekannt

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EQS-News: Mynaric AG / Schlagwort(e): Sonstiges
Mynaric gibt den Erhalt eines Deficiency Letter der Nasdaq bekannt

29.01.2025 / 21:00 CET/CEST
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MÜNCHEN, 29. Januar 2025 - Mynaric (NASDAQ: MYNA) (FRA: M0YN), ein führender
Anbieter von industrialisierten, kosteneffizienten und skalierbaren
Laserkommunikationsprodukten, gibt bekannt, dass es am 23. Januar 2025 ein
Benachrichtigungsschreiben (der "Deficiency Letter") von der Abteilung für
Zulassungsvoraussetzungen der Nasdaq Stock Market Inc. (die "Nasdaq")
erhalten hat, in dem Mynaric mitgeteilt wird, dass die Kriterien für eine
fortgesetzte Börsennotierung an der Nasdaq, einschließlich der Nasdaq
Listing Rule 5450(a)(1), nicht mehr erfüllt sind, da der Mindestschlusskurs
je Aktie für Mynarics American Depositary Shares, welche die Stammaktien
repräsentieren (die "ADS"), in Höhe von 1,00 US-Dollar über einen Zeitraum
von 30 aufeinanderfolgenden Geschäftstagen (die "Mindestanforderung an den
Aktienkurs") nicht erfüllt sind.

Der Deficiency Letter hat keine unmittelbaren Auswirkungen auf die Notierung
der ADS von Mynaric, die weiterhin unter dem Symbol "MYNA" gehandelt werden.

Der Deficiency Letter sieht vor, dass Mynaric gemäß der Nasdaq Listing Rule
5810(c)(3)(A) 180 Kalendertage oder bis zum 22. Juli 2025 (der
"Einhaltungszeitraum") Zeit hat, um die Mindestanforderung an den Aktienkurs
wieder zu erfüllen. Wenn zu irgendeinem Zeitpunkt während des
Einhaltungszeitraums der Schlusskurs je Aktie der ADS von Mynaric an
mindestens zehn aufeinanderfolgenden Geschäftstagen mindestens 1,00
US-Dollar beträgt, wird Nasdaq Mynaric eine schriftliche Bestätigung über
die Erfüllung der Anforderungen zukommen lassen und die Angelegenheit wird
abgeschlossen.

Sollte Mynaric die Anforderungen bis zum 22. Juli 2025 nicht wieder
erfüllen, kann Mynaric eine zusätzliche Frist von 180 Kalendertagen in
Anspruch nehmen. Um sich dafür zu qualifizieren, muss Mynaric die
Anforderungen an die fortgesetzte Börsennotierung in Bezug auf den Marktwert
der im öffentlichen Besitz befindlichen Aktien und alle anderen
Erstnotierungsstandards für den Nasdaq Capital Market erfüllen, mit Ausnahme
der Mindestanforderung an den Aktienkurs, und Mynaric muss schriftlich
mitteilen, dass es beabsichtigt, den Mangel während des zweiten
Einhaltungszeitraums zu beheben, gegebenenfalls auch durch Durchführung
einer Aktienzusammenlegung. Entscheidet sich Mynaric für eine
Aktienzusammenlegung, muss es diese spätestens 10 Arbeitstage vor dem 22.
Juli 2025 oder dem Ablauf des zweiten Einhaltungszeitraums abschließen,
falls diese gewährt wird.

Darüber hinaus wurde Mynaric zuvor von der Nasdaq bereits benachrichtigt,
dass es (i) die Nasdaq Listing Rule 5450(b)(2)(A) nicht mehr erfüllt, da
Mynaric keinen Marktwert von mindestens 50.000.000 US-Dollar an
börsennotierten Wertpapieren mehr vorweisen kann (die "MVLS-Anforderung"),
(ii) die Nasdaq Listing Rule 5250(c)(2), da Mynaric es versäumt hat, eine
Zwischenbilanz und eine Gewinn- und Verlustrechnung zum Ende des zweiten
Quartals auf Formular 6-K spätestens sechs Monate nach dem Ende des zweiten
Quartals von Mynaric einzureichen (die "Zwischenberichtsanforderung"), und
(iii) die Nasdaq Listing Rule 5620(a), da Mynaric es versäumt hat, innerhalb
von zwölf Monaten nach dem Ende des Geschäftsjahres von Mynaric eine
Jahreshauptversammlung abzuhalten (die
"Jahreshauptversammlungsanforderung").

Mynaric prüft derzeit seine Möglichkeiten zur Wiedererfüllung der
Mindestanforderung an den Aktienkurs, der Zwischenberichtsanforderung, der
Jahreshauptversammlungsanforderung und der MVLS-Anforderung sowie zur
Behebung anderer zukünftiger potenzieller Verstöße gegen die Anforderungen
der Nasdaq für eine fortgesetzte Notierung. Mynaric beabsichtigt, seine
Jahreshauptversammlung für das Geschäftsjahr 2023 am 21. Februar 2025
abzuhalten. Es kann jedoch nicht garantiert werden, dass Mynaric in der Lage
sein wird, die Mindestanforderung an den Aktienkurs, die
Zwischenberichtsanforderung, die Jahreshauptversammlungsanforderung, die
MVLS-Anforderungen oder andere Anforderungen der Nasdaq für eine
fortgesetzte Börsennotierung rechtzeitig wieder zu erfüllen; in diesem Fall
würden seine Wertpapiere von der Nasdaq gestrichen werden.

Über Mynaric

Mynaric (NASDAQ: MYNA)(FRA: M0YN) ist führend in der industriellen
Revolution der Laserkommunikation durch die Herstellung optischer
Kommunikationsterminals für Luft-, Raumfahrt- und mobile Anwendungen.
Laserkommunikationsnetzwerke bieten Konnektivität vom Himmel aus und
ermöglichen ultrahohe Datenraten und eine sichere Datenübertragung über
große Entfernungen zwischen sich bewegenden Objekten für drahtlose
terrestrische, mobile, luft- und weltraumgestützte Anwendungen. Das
Unternehmen hat seinen Hauptsitz in München und weitere Niederlassungen in
Los Angeles, Kalifornien, und Washington, D.C.

Weitere Informationen finden Sie unter mynaric.com.

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und ausreichende Finanzmittel für den Betrieb und das kontinuierliche
Wachstum unseres Unternehmens zu erhalten, (ix) Risiken im Zusammenhang mit
der Ungewissheit der prognostizierten Finanzinformationen, (x) Risiken im
Zusammenhang mit unserer Fähigkeit, unser geistiges Eigentum und unsere
Eigentumsrechte angemessen zu schützen und (xi) Änderungen der
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Sprache: Deutsch
Unternehmen: Mynaric AG
Bertha-Kipfmüller-Str. 2-8
81249 München
Deutschland
Telefon: +49 8105 7999 0
E-Mail: comms@mynaric.com
Internet: www.mynaric.com
ISIN: DE000A31C305
WKN: A31C30
Indizes: Scale 30
Börsen: Freiverkehr in Berlin, Düsseldorf, Frankfurt (Scale),
Hamburg, München, Stuttgart, Tradegate Exchange; Nasdaq
EQS News ID: 2077447

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