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EQS-Adhoc: Versagung des Bestätigungsvermerks für den Jahresabschluss und Lagebericht für das Geschäftsjahr 2023 (deutsch)

30.01.2025
um 17:25 Uhr

Versagung des Bestätigungsvermerks für den Jahresabschluss und Lagebericht für das Geschäftsjahr 2023

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EQS-Ad-hoc: LIBERO football finance AG / Schlagwort(e): Jahresbericht
Versagung des Bestätigungsvermerks für den Jahresabschluss und Lagebericht
für das Geschäftsjahr 2023

30.01.2025 / 17:24 CET/CEST
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Frankfurt am Main, 30. Januar 2025 - Die LIBERO football finance AG gibt
bekannt, dass der Abschlussprüfer den Bestätigungsvermerk für den
Jahresabschluss und den Lagebericht für das Geschäftsjahr 2023 versagt hat.
Der Jahresabschluss wurde vom Aufsichtsrat am 30. Januar 2025 gebilligt und
ist damit festgestellt. Er wird voraussichtlich am 31. Januar 2025
veröffentlicht werden.

Die Versagung des Bestätigungsvermerks ist zurückzuführen auf die weiterhin
rechtshängigen Klageverfahren in Spanien im Zusammenhang mit der im Jahr
2023 geplanten strategischen Partnerschaft mit dem FC Barcelona. Die
Gesellschaft hatte über die Klageverfahren und die diesbezügliche
Entwicklung jeweils zusammen mit den Mitteilungen über die dadurch bedingte
mehrfache Verschiebung der Veröffentlichung des Jahresabschlusses 2023
berichtet, zuletzt in einer Mitteilung vom 18. November 2024. In den
Klageverfahren konnte zwar, wie von der Gesellschaft zuvor berichtet,
bereits eine positive Einigung und Teilerledigung über einen Teilbetrag in
Höhe von rund EUR 25 Mio. erreicht werden.

Im Hinblick auf den noch ausstehenden Teil der Transaktion in Höhe von ca.
EUR 15 Mio. befand und befindet sich die Gesellschaft weiterhin in
Abstimmungen mit dem FC Barcelona mit dem Ziel der Erledigung auch dieses
noch offenen Teils der Klageverfahren. In den Gesprächen mit dem FC
Barcelona hat sich allerdings im Januar 2025 gezeigt, dass eine endgültige
Erledigung auch des noch offenen Teils der Klageverfahren oder zumindest der
Abschluss einer länger währenden Stillhaltevereinbarung hierüber kurzfristig
nicht möglich ist.

Vor diesem Hintergrund hat sich der Vorstand der Gesellschaft dazu
entschieden, den Abschlussprüfer um Beendigung der Prüfungshandlungen zu
bitten, damit der Jahresabschluss und Lagebericht für 2023 finalisiert und
veröffentlicht werden können. Dies ist nach Einschätzung des Vorstands
geboten, um kurzfristig die ordentliche Hauptversammlung für das
Geschäftsjahr 2023 einberufen zu können. Auf dieser Hauptversammlung soll
auch über eine Kapitalerhöhung zur Aufnahme von Finanzmitteln beschlossen
werden, um den operativen Start des Geschäftsbetriebs der Gesellschaft
sicherstellen zu können. Dabei soll es sich um eine Kapitalerhöhung gegen
Erbringung von Bar- oder Sacheinlagen durch Ausgabe von neuen Aktien
handeln. Der Vorstand der Gesellschaft ist zuversichtlich, dass die
Hauptversammlung dem geplanten Vorschlag für die Bar- oder
Sachkapitalerhöhung zustimmen wird.

Die Beendigung der Prüfungshandlungen zum jetzigen Zeitpunkt, d. h. vor
Abschluss der Klageverfahren oder einer längerfristigen
Stillhaltevereinbarung, bedeutet, dass der Abschlussprüfer wegen des noch
offenen Ausgangs der Klageverfahren im Hinblick auf den noch nicht
erledigten Teilbetrag der Klageforderungen gezwungen ist, die Erteilung des
Bestätigungsvermerks zu versagen. Mit der Versagung des Bestätigungsvermerks
ist allerdings keine Aussage über die Erfolgsaussichten der Klageverfahren
seitens der Abschlussprüfer verbunden.

Der Vorstand der Gesellschaft geht davon aus, dass die fehlende Bereitschaft
zum Abschluss einer einvernehmlichen Einigung oder Stillhaltevereinbarung
nur temporär ist und maßgeblich auf die derzeitige Beschäftigung des FC
Barcelona in anderen aktuellen Angelegenheiten zurückzuführen ist, welche
die Aufmerksamkeit der Entscheidungsträger derzeit vollumfänglich in
Anspruch nehmen. Der Vorstand der Gesellschaft geht weiterhin davon aus,
dass eine einvernehmliche Erledigung des noch offenen Teils der
Klageforderung möglich ist, und wird hierfür weitere Gespräche mit dem FC
Barcelona führen. Ferner erneuert der Vorstand in diesem Zusammenhang seine
Einschätzung, dass die Gesellschaft selbst im Falle eines Erfolgs der Klage
des FC Barcelona ihrerseits Ansprüche gegen den Bürgen auf Übernahme der
Verpflichtungen hat, so dass der Gesellschaft nach ihrer Auffassung keine
Nachteile aus den Klageverfahren drohen.

Ende der Insiderinformation

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