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EQS-Adhoc: Mynaric verlängert Fälligkeit von drei Überbrückungsdarlehen auf 7.2.2025 und erwartet weiteres Überbrückungsdarlehen, Restrukturierungsdarlehen und Antrag zur Eröffnung eines StaRUG-Verfahrens (deutsch)

31.01.2025
um 17:50 Uhr

Mynaric verlängert Fälligkeit von drei Überbrückungsdarlehen auf 7.2.2025 und erwartet weiteres Überbrückungsdarlehen, Restrukturierungsdarlehen und Antrag zur Eröffnung eines StaRUG-Verfahrens

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EQS-Ad-hoc: Mynaric AG / Schlagwort(e): Finanzierung
Mynaric verlängert Fälligkeit von drei Überbrückungsdarlehen auf 7.2.2025
und erwartet weiteres Überbrückungsdarlehen, Restrukturierungsdarlehen und
Antrag zur Eröffnung eines StaRUG-Verfahrens

31.01.2025 / 17:49 CET/CEST
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MÜNCHEN, 31. Januar 2025 - Die Mynaric AG (NASDAQ: MYNA; ISIN: US62857X1019)
(FRA: M0YN; ISIN: DE000A31C305) (das "Unternehmen") kündigt die Verlängerung
der Fälligkeit für ihre drei Überbrückungsdarlehen an und erwartet eine
Einigung über ein viertes Überbrückungsdarlehen, ein separates
Restrukturierungsdarlehen und den Antrag zur Eröffnung eines Verfahrens zur
finanziellen Restrukturierung nach dem Gesetz über den Stabilisierungs- und
Restrukturierungsrahmen für Unternehmen ("StaRUG").

Neues Fälligkeitsdatum für Überbrückungsdarlehen

Das Unternehmen hat heute mit den in den USA ansässigen Darlehensgebern, bei
denen es sich um Fonds handelt, die mit einer in den USA ansässigen globalen
Investmentgesellschaft verbunden sind (die "Darlehensgeber"), einen
Änderungsvertrag zu dem bestehenden Darlehensvertrag abgeschlossen, in dem
die Darlehensgeber zustimmten, das Fälligkeitsdatum der drei bestehenden
Überbrückungsdarlehen in Höhe von insgesamt USD 21,5 Millionen vom 31.
Januar 2025 auf den 7. Februar 2025 zu verlängern. Die Darlehensgeber
stellten die Darlehen im Oktober 2024, November 2024 und Dezember 2024 zur
Verfügung.

Die drei Überbrückungsdarlehen können immer noch vorzeitig gekündigt werden,
wenn, unter anderem, der zuvor bestellte, unabhängige
Restrukturierungssachverständige, mitteilt, dass es am oder vor dem neuen
Fälligkeitsdatum nicht länger wahrscheinlicher als unwahrscheinlich ist,
dass das Unternehmen restrukturiert werden kann.

Zum 29. Januar 2025 verfügt das Unternehmen über Barmittel und
Barmitteläquivalente in Höhe von EUR 8,4 Millionen, die das Unternehmen zur
Deckung seines laufenden Betriebs- und Arbeitskapitalbedarfs verwenden wird.

Die im Dezember 2024 vorgenommene Rückstellung des Unternehmens für
eventuelle Verbindlichkeiten aus Garantien in Höhe aller ausstehenden
Darlehen der Darlehensgeber, einschließlich Zinsen und Ausstiegsgebühr,
bleibt bestehen.

Vorbereitung des StaRUG-Verfahrens

Die Verlängerung des Fälligkeitsdatums ist das Ergebnis weit
fortgeschrittener Verhandlungen mit den Darlehensgebern über ein viertes
Überbrückungsdarlehen und ein separates Restrukturierungsdarlehen. Auf
dieser Basis ist der Vorstand der Gesellschaft heute zu dem Schluss gelangt,
dass es überwiegend wahrscheinlich ist, dass das Unternehmen die Eröffnung
des StaRUG-Verfahrens beim zuständigen Amtsgericht München in den kommenden
Tagen beantragen wird. Die Antragsstellung für die Eröffnung des
StaRUG-Verfahrens würde, unter anderem, immer noch unter dem Vorbehalt des
erfolgreichen Abschlusses der Verhandlungen und der Beschlüssen des
Vorstandes und Aufsichtsrats des Unternehmens stehen.

Das vierte Überbrückungsdarlehen soll den erwarteten laufenden Betriebs- und
Arbeitskapitalbedarf des Unternehmens decken bis zur erwarteten Beendigung
des StaRUG-Verfahrens und es wird erwartet, dass das vierte
Überbrückungsdarlehen ähnliche Vertragsbedingungen wie die bestehenden drei
Überbrückungsdarlehen haben wird. Das Unternehmen ist dabei, die genau
benötigte Summe zu verifizieren, und erwartet, dass sie etwas höher sein
wird als die ursprüngliche Summe der drei Überbrückungsdarlehen.

Das separate Restrukturierungsdarlehen, gemäß dem die Darlehensgeber
zusätzliches Kapital bereitstellen würden, würde den erwarteten
Kapitalbedarf decken, um den Produktionsplan des Unternehmens und den
laufenden Betrieb nach dem Restrukturierungsplan zu umzusetzen und würde
unter der Bedingung stehen, dass das StaRUG-Verfahren erfolgreich
abgeschlossen wurde. Das Unternehmen ist auch hier dabei, die genau
benötigte Summe zu verifizieren.

Derzeit ist beabsichtigt, dass der Restrukturierungsplan eine Herabsetzung
des Grundkapitals der Gesellschaft auf Null vorsehen wird, gefolgt von einer
Kapitalerhöhung unter Ausschluss der gesetzlichen Bezugsrechte. Folglich
könnte das StaRUG-Verfahren zum vollständigen Verlust der Investitionen der
Aktionäre führen. Alternative Finanzierungsmöglichkeiten für die
Gesellschaft sind derzeit weder verfügbar noch ersichtlich.

Über Mynaric

Mynaric (NASDAQ: MYNA) (FRA: M0YN) ist führend in der industriellen
Revolution der Laserkommunikation durch die Herstellung optischer
Kommunikationsterminals für Luft-, Raumfahrt- und mobile Anwendungen.
Laserkommunikationsnetzwerke bieten Konnektivität vom Himmel aus und
ermöglichen ultrahohe Datenraten und eine sichere Datenübertragung über
große Entfernungen zwischen beweglichen Objekten für drahtlose
terrestrische, mobile, luft- und weltraumgestützte Anwendungen. Das
Unternehmen hat seinen Hauptsitz in München und weitere Niederlassungen in
Los Angeles, Kalifornien, und Washington, D.C. Weitere Informationen finden
Sie unter mynaric.com.

Zukunftsgerichtete Aussage

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und unserer Finanzlage, zur Branchendynamik, zur Geschäftsstrategie und zu
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Geschichte mit erheblichen Verlusten und der Umsetzung unserer
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Zusammenhang mit der Serienproduktion unserer Produkte, (iv) Risiken im
Zusammenhang mit unserem Verkaufszyklus, der lang und kompliziert sein kann,
(v) Risiken im Zusammenhang mit unserer begrenzten Erfahrung in der
Auftragsabwicklung, unserer Abhängigkeit von Drittlieferanten und externen
Beschaffungsrisiken, (vi) Risiken im Zusammenhang mit Mängeln oder
Leistungsproblemen unserer Produkte, (vii) Auswirkungen des Wettbewerbs und
der Entwicklung des Marktes für Laserkommunikationstechnologie im
Allgemeinen, (viii) Risiken in Bezug auf unsere Fähigkeit, zukünftiges
Wachstum effektiv zu managen und ausreichende Finanzmittel für den Betrieb
und das kontinuierliche Wachstum unseres Unternehmens zu erhalten, (ix)
Risiken in Bezug auf die Ungewissheit der prognostizierten
Finanzinformationen, (x) Risiken in Bezug auf unsere Fähigkeit, unser
geistiges Eigentum und unsere Eigentumsrechte angemessen zu schützen und
(xi) Änderungen der regulatorischen Anforderungen, der staatlichen Anreize
und des Marktes Entwicklungen. Außerdem tauchen von Zeit zu Zeit neue
Risiken auf. Es ist für unsere Geschäftsleitung nicht möglich, alle Risiken
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Geschäft oder das Ausmaß, in dem ein Faktor oder eine Kombination von
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Sprache: Deutsch
Unternehmen: Mynaric AG
Bertha-Kipfmüller-Str. 2-8
81249 München
Deutschland
Telefon: +49 8105 7999 0
E-Mail: comms@mynaric.com
Internet: www.mynaric.com
ISIN: DE000A31C305
WKN: A31C30
Indizes: Scale 30
Börsen: Freiverkehr in Berlin, Düsseldorf, Frankfurt (Scale),
Hamburg, München, Stuttgart, Tradegate Exchange; Nasdaq
EQS News ID: 2079215

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WKN A31C30 ISIN DE000A31C305