Bundesweite Vogelschutzregeln sollen Elektro-Schienennetz voranbringen
BERLIN (dpa-AFX) - Mit bundesweit einheitlichen Regeln für den Schutz von Vögeln will die Bundesregierung den Ausbau des elektrischen Schienenverkehrs in Deutschland beschleunigen. Das geht aus einer Verwaltungsvorschrift hervor, die das Bundeskabinett am Mittwoch beschlossen hat. Demnach sollen die Standards, die Vögel vor Stromschlägen und Kollisionen mit elektrischen Oberleitungen schützen sollen, künftig bundesweit einheitlich sein.
Bislang werde der Vogelschutz je nach Bundesland sehr unterschiedlich umgesetzt, sagte ein Sprecher des Umweltministeriums. Das führe bei der Ausstattung bestehender Eisenbahnstrecken mit Oberleitungen und bei deren Erneuerung zu einem hohen Verwaltungsaufwand. Wie der Sprecher weiter erläuterte, müssten Lösungen für Vogelschutzfragen bislang jeweils mit den 16 Ländern und den rund 400 Unteren Naturschutzbehörden im Einzelfall geklärt werden. Das gelte etwa für Mindestabstände, die Stromleitungen zu Brücken haben müssen, um Vögel nicht zu gefährden. Die umständliche Klärung solcher Fragen koste Zeit und Geld und solle künftig entfallen - sofern der Bundesrat zustimmt.
Laut Umweltministerium soll sich die Länderkammer voraussichtlich im April damit befassen. Die Neuregelung könnte damit im Mai in Kraft treten.
Elektrische Schiene: Noch große Lücken im Nahverkehr
Ziel der Bundesregierung ist es, den Elektrifizierungsgrad des deutschen Schienennetzes von derzeit rund 62 auf 75 Prozent bis 2030 zu erhöhen. Wie ein Sprecher des Bundesverkehrsministeriums auf Nachfrage mitteilte, finden derzeit schon 90 Prozent des Güterbahnverkehrs auf elektrifizierten Schienen statt. Im Personenverkehr seien es 98 Prozent. Die größte Lücke gebe es im Personennahverkehr, sagte der Sprecher, ohne eine konkrete Dimension zu nennen.
Vogelschutz soll nicht abgesenkt werden
Laut Umweltministerium treten bei der Genehmigung von Elektrifizierungsmaßnahmen an Eisenbahnstrecken häufig "Zielkonflikte mit dem Schutz wildlebender Vogelarten" auf. Nicht vogelsicher ausgebaute Oberleitungen stellten eine Gefahrenquelle für Vögel dar. Die Verletzung und Tötung wildlebender Vögel sei europaweit verboten. Mit den einheitlichen Regeln werde daher der Vogelschutz nicht abgesenkt, sondern bundesweit ein hohes Schutzniveau garantiert, heißt es./yydd/DP/he