dpa-AFX Compact

EQS-Adhoc: HomeToGo unterzeichnet verbindlichen Kaufvertrag zum Erwerb von Interhome und eröffnet ein beschleunigtes Bookbuilding-Verfahren von ca. EUR85 Mio. als Teil der Akquisitionsfinanzierung (deutsch)

12.02.2025
um 17:46 Uhr

HomeToGo unterzeichnet verbindlichen Kaufvertrag zum Erwerb von Interhome und eröffnet ein beschleunigtes Bookbuilding-Verfahren von ca. EUR85 Mio. als Teil der Akquisitionsfinanzierung

^
EQS-Ad-hoc: HomeToGo SE / Schlagwort(e): Firmenübernahme
HomeToGo unterzeichnet verbindlichen Kaufvertrag zum Erwerb von Interhome
und eröffnet ein beschleunigtes Bookbuilding-Verfahren von ca. EUR85 Mio. als
Teil der Akquisitionsfinanzierung

12.02.2025 / 17:45 CET/CEST
Veröffentlichung einer Insiderinformation nach Artikel 17 der Verordnung
(EU) Nr. 596/2014, übermittelt durch EQS News - ein Service der EQS Group.
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich.

---------------------------------------------------------------------------

NICHT ZUR DIREKTEN ODER INDIREKTEN VERÖFFENTLICHUNG ODER VERBREITUNG IN ODER
INNERHALB DER VEREINIGTEN STAATEN VON AMERIKA, KANADA, AUSTRALIEN, JAPAN
ODER ANDEREN LÄNDERN, IN DENEN DIE VERBREITUNG DIESER MITTEILUNG GEGEN
GELTENDES RECHT VERSTÖßT.

HomeToGo unterzeichnet verbindlichen Kaufvertrag zum Erwerb von Interhome
und eröffnet ein beschleunigtes Bookbuilding-Verfahren von ca. EUR85 Mio. als
Teil der Akquisitionsfinanzierung

Luxemburg, 12. Februar 2025 - HomeToGo SE (Frankfurter Wertpapierbörse: HTG)
verkündet heute, dass die Gesellschaft einen verbindlichen Kaufvertrag
(Share Purchase Agreement) mit Migros für den Erwerb von Interhome
unterzeichnet hat. Die bisher bedeutendste Transaktion des Unternehmens wird
Europas zweitgrößten Spezialisten für die Vermietung und Verwaltung von
Ferienhäusern und -wohnungen in die HomeToGo Group integrieren und soll
infolgedessen die Umsatzerlöse, die Profitabilität und den Free Cash Flow
deutlich steigern. In derselben Transaktion hat die DERTOUR Group, ein
renommiertes internationales Touristikunternehmen, eine verbindliche
Einigung zur Übernahme der anderen Einheiten der Hotelplan Group
unterzeichnet.

Der Kaufpreis für Interhome (Enterprise Value) beträgt CHF 150 Mio. (ca.
EUR160 Mio.) in bar bei Vollzug der Transaktion zuzüglich aufgeschobener
Zahlungen von bis zu CHF 85 Mio. (ca. EUR90 Mio.), die in den kommenden vier
Jahren bis 2029 in Tranchen fällig werden könnten. Die Transaktion wird
durch eine Kombination aus (i) einer Erhöhung des Eigenkapitals der
Gesellschaft gegen Bareinlage mit einem angestrebten Platzierungsvolumen von
ca. EUR85 Mio., (ii) einem erstrangig besicherten Darlehen in Höhe von EUR75
Mio., für das eine Finanzierungsvereinbarung unter üblichen
Abschlussbedingungen vorliegt, sowie (iii) verfügbaren Netto-Barmitteln
finanziert.

Der Vollzug der Transaktion hängt von behördlichen Genehmigungen - sowohl
für die Akquisition von Interhome durch die HomeToGo Group als auch für die
Übernahme der anderen Einheiten der Hotelplan Group durch die DERTOUR Group
- sowie von weiteren üblichen Bedingungen ab. Der Vollzug der Transaktion
mit anschließender Konsolidierung durch die HomeToGo SE wird für das erste
Halbjahr 2025 erwartet.

Als Teil der geplanten Finanzierung der Übernahme von Interhome kündigt das
Management von HomeToGo eine Kapitalerhöhung im Rahmen eines beschleunigten
Bookbuilding-Verfahrens zur Schaffung neuer Aktien in Form einer
Privatplatzierung an, die von der Pflicht zur Veröffentlichung eines
Prospekts gemäß der Verordnung (EU) 2017/1129 befreit ist
("Privatplatzierung").

Hierzu hat der Vorstand von HomeToGo mit der Zustimmung des Aufsichtsrats
heute eine Kapitalerhöhung gegen Bareinlagen im Rahmen des genehmigten
Kapitals der Gesellschaft und ohne Ausgabe von Bezugsrechten für die
Zeichnung solcher Aktien für die bestehenden Aktionäre der Gesellschaft
("Kapitalerhöhung") durch Ausgabe neuer Aktien der Klasse A (redeemable)
ohne Nennwert ("Neue Aktien") mit einem angestrebten Platzierungsvolumen von
ca. EUR85 Mio. beschlossen.

Die Privatplatzierung wird unmittelbar nach der Veröffentlichung dieser
Mitteilung beginnen. Die endgültige Anzahl der neuen Aktien sowie der
Platzierungspreis für die neuen Aktien werden im Rahmen des beschleunigten
Bookbuilding-Verfahrens festgelegt und nach Abschluss der Privatplatzierung
bekanntgegeben. HomeToGo hat bereits Zeichnungszusagen aller
Vorstandsmitglieder, ausgewählter Mitglieder des Aufsichtsrats und
bestehender sowie neuer institutioneller Investoren erhalten. Nach der
Privatplatzierung haben alle HomeToGo bekannten Bestandsaktionäre, die mehr
als 3% der Anteile halten, einer Sperrfrist von 90 Tagen für ihren gesamten
jeweiligen Aktienbestand zugestimmt. Darüber hinaus haben alle Mitglieder
des Vorstands sowie alle Mitglieder des Aufsichtsrats einer Sperrfrist von
360 Tagen für ihren gesamten jeweiligen Aktienbestand zugestimmt. HomeToGo
hat einer Sperrfrist von sechs Monaten zugestimmt.

Die Nettoerlöse der Kapitalerhöhung werden verwendet, um einen Teil des
Kaufpreises für Interhome sowie die damit verbundenen Transaktionskosten zu
finanzieren. Der restliche Kaufpreis wird durch ein erstrangig besichertes
Darlehen und verfügbare Netto-Barmitteln finanziert. Mit dieser
Privatplatzierung beabsichtigt das Unternehmen seine Aktionärsbasis weiter
zu diversifizieren und die Gesamtliquidität der HomeToGo Aktie zu erhöhen.

Die neuen Aktien sollen in die bestehende Notierung der HomeToGo Aktien im
regulierten Markt der Frankfurter Wertpapierbörse (Prime Standard) auf der
Grundlage eines von HomeToGo erstellten Befreiungsdokuments einbezogen
werden. Die Handelszulassung der neuen Aktien wird zum 17. Februar 2025
erwartet. Die Notierungsaufnahme und Lieferung der neuen Aktien werden zum
18. Februar 2025 erwartet.

Ansprechpartner für Investoren
Sebastian Grabert, CFA
+49 157 501 63731
IR@hometogo.com

Wichtige Mitteilung
Diese Mitteilung darf weder direkt noch indirekt in den Vereinigten Staaten
von Amerika (einschließlich ihrer Territorien und Besitzungen) ("Vereinigte
Staaten" oder "US"), Kanada, Japan oder Australien oder einer anderen
Jurisdiktion, in der eine solche Mitteilung rechtswidrig sein könnte,
veröffentlicht, verteilt oder übermittelt werden. Die Verbreitung dieser
Bekanntmachung kann in bestimmten Rechtsordnungen gesetzlich eingeschränkt
sein, und Personen, die im Besitz dieses Dokuments oder anderer hierin
erwähnter Informationen sind, sollten sich über solche Einschränkungen
informieren und diese beachten. Die Nichteinhaltung dieser Beschränkungen
kann einen Verstoß gegen die Wertpapiergesetze dieser jeweiligen Länder
darstellen.

Diese Bekanntmachung stellt weder ein Angebot noch eine Aufforderung zur
Abgabe eines Angebots zum Kauf oder zur Zeichnung von Wertpapieren an
Personen in Luxemburg, Deutschland, den Vereinigten Staaten oder in einer
anderen Rechtsordnung dar. Weder diese Bekanntmachung noch ihr Inhalt darf
die Grundlage für ein Angebot in irgendeiner Rechtsordnung bilden oder als
Grundlage für ein solches Angebot dienen.

Die hierin erwähnten Wertpapiere wurden und werden nicht gemäß dem
US-Securities Act von 1933 in der jeweils gültigen Fassung ("Securities
Act") registriert und dürfen ohne eine solche Registrierung weder in den
Vereinigten Staaten noch an oder für Rechnung von US-Personen angeboten oder
verkauft werden, es sei denn, es liegt eine Ausnahme von den
Registrierungserfordernissen des Securities Act vor oder es handelt sich um
eine Transaktion, die nicht den Registrierungserfordernissen des Securities
Act unterliegt. Für Zwecke des US-Rechts werden die hierin erwähnten
Wertpapiere nur Personen angeboten, bei denen vernünftigerweise davon
ausgegangen werden kann, dass es sich um qualifizierte institutionelle
Käufer gemäß Rule 144A des Securities Act handelt, und außerhalb der
Vereinigten Staaten nur bestimmten Nicht-US-Anlegern gemäß Regulation S.
Vorbehaltlich bestimmter Ausnahmen dürfen die hierin erwähnten Wertpapiere
weder in Australien, Kanada oder Japan noch an Staatsangehörige, Einwohner
oder Bürger Australiens, Kanadas oder Japans oder für deren Rechnung oder zu
deren Gunsten angeboten oder verkauft werden. Das Angebot und der Verkauf
der hierin erwähnten Wertpapiere wurde und wird nicht gemäß den geltenden
Wertpapiergesetzen Australiens, Kanadas oder Japans registriert. Es wird
kein öffentliches Angebot der Wertpapiere geben.

In Mitgliedstaaten des Europäischen Wirtschaftsraums ("EWR") wird ein
Angebot der hierin genannten Wertpapiere nur qualifizierten Anlegern oder
gemäß einer anderen Befreiung von der Pflicht zur Veröffentlichung eines
Prospekts für Wertpapierangebote gemäß der Verordnung (EU) 2017/1129
(Prospektverordnung) gemacht. HomeToGo hat die Abgabe eines Angebots von
Wertpapieren unter Umständen, unter denen eine Verpflichtung für HomeToGo
oder eine andere Person entsteht, einen Prospekt für ein solches Angebot zu
veröffentlichen oder zu ergänzen, weder genehmigt noch wird sie von HomeToGo
genehmigt.

Im Vereinigten Königreich ist diese Bekanntmachung nur an folgende Personen
gerichtet und/oder zur Verteilung an folgende Personen bestimmt: (i)
Personen, die über berufliche Erfahrung in Bezug auf Investitionen verfügen,
die unter Artikel 19(5) der Financial Services and Markets Act 2000
(Financial Promotion) Order 2005 (die "Verordnung") fallen, (ii) vermögende
Personen, die unter Artikel 49(2)(a) bis (d) der Verordnung fallen, oder
(iii) andere Personen, an die sie anderweitig rechtmäßig verteilt werden
darf (alle diese Personen werden zusammen als "Relevante Personen"
bezeichnet). Diese Mitteilung ist nur an Relevante Personen gerichtet.
Personen, die keine Relevanten Personen sind, sollten nicht auf der
Grundlage dieser Bekanntmachung oder ihres Inhalts handeln oder sich darauf
verlassen. Jede Investition oder Investitionstätigkeit, auf die sich diese
Bekanntmachung bezieht, steht nur Relevanten Personen offen und wird nur mit
Relevanten Personen eingegangen. Diese Bekanntmachung wurde auf der
Grundlage erstellt, dass ein Angebot der hierin erwähnten Wertpapiere im
Vereinigten Königreich nur gemäß einer Befreiung von der Pflicht zur
Veröffentlichung eines Prospekts für Wertpapierangebote nach Abschnitt 86
des Financial Services and Markets Act 2000 erfolgt. HomeToGo hat die Abgabe
eines Angebots von Wertpapieren unter Umständen, unter denen sich für
HomeToGo oder eine andere Person die Verpflichtung ergibt, einen Prospekt
für ein solches Angebot zu veröffentlichen oder zu ergänzen, weder genehmigt
noch wird sie von HomeToGo genehmigt.

Zukunftsgerichtete Aussagen
Bestimmte Aussagen in dieser Mitteilung können "zukunftsgerichtete Aussagen"
darstellen, die mit einer Reihe von Risiken und Ungewissheiten verbunden
sind. Zukunftsgerichtete Aussagen sind im Allgemeinen an der Verwendung der
Wörter "können", "werden", "sollten", "planen", "erwarten", "antizipieren",
"schätzen", "glauben", "beabsichtigen", "projizieren", "Ziel" oder
"anvisieren" oder der Verneinung dieser Wörter oder anderer Variationen
dieser Wörter oder vergleichbarer Terminologie erkennbar. Zukunftsgerichtete
Aussagen beruhen auf Annahmen, Prognosen, Schätzungen, Projektionen,
Meinungen oder Plänen, die von Natur aus mit erheblichen Risiken sowie
Ungewissheiten und Eventualitäten behaftet sind, die sich ändern können.
HomeToGo SE übernimmt weder jetzt noch zukünftig Gewähr dafür, dass
zukunftsgerichtete Aussagen tatsächlich eintreten oder sich als richtig
erweisen werden. Die tatsächliche künftige Geschäfts-, Finanz- und
Ertragslage sowie die Aussichten können erheblich von den in den
zukunftsgerichteten Aussagen prognostizierten oder vorausgesagten
Ergebnissen abweichen. Weder HomeToGo SE noch die mit ihr verbundenen
Unternehmen übernehmen eine Verpflichtung zur Aktualisierung der in dieser
Mitteilung enthaltenen zukunftsgerichteten Aussagen oder anderen
Informationen, sei es aufgrund neuer Informationen, zukünftiger Ereignisse
oder aus anderen Gründen, und erwarten auch nicht, diese öffentlich zu
aktualisieren oder zu revidieren, sofern dies nicht gesetzlich
vorgeschrieben ist.

Gemäß den EU-Produktgovernance-Anforderungen wurden die Aktien einem
Produktgenehmigungsverfahren unterzogen, in dessen Rahmen jeder Vertreiber
festgestellt hat, dass diese Aktien (i) mit einem Endzielmarkt von
Kleinanlegern und Anlegern, die die Kriterien professioneller Kunden und
geeigneter Gegenparteien erfüllen, jeweils gemäß der Definition in MiFID II,
kompatibel sind und (ii) für den Vertrieb über alle nach MiFID II zulässigen
Vertriebskanäle geeignet sind. Jeder Vertreiber, der die Aktien anschließend
anbietet, ist dafür verantwortlich, seine eigene Zielmarktbewertung in Bezug
auf die Aktien vorzunehmen und geeignete Vertriebskanäle zu bestimmen.

Ende der Insiderinformation

---------------------------------------------------------------------------

12.02.2025 CET/CEST Die EQS Distributionsservices umfassen gesetzliche
Meldepflichten, Corporate News/Finanznachrichten und Pressemitteilungen.
Medienarchiv unter https://eqs-news.com

---------------------------------------------------------------------------

Sprache: Deutsch
Unternehmen: HomeToGo SE
9 rue de Bitbourg
L-1273 Luxemburg
Luxemburg
E-Mail: ir@hometogo.com
Internet: ir.hometogo.de
ISIN: LU2290523658, LU2290524383
WKN: A2QM3K , A3GPQR
Börsen: Regulierter Markt in Frankfurt (Prime Standard);
Freiverkehr in Berlin, Düsseldorf, Hamburg, München,
Stuttgart, Tradegate Exchange; Börse Luxemburg
EQS News ID: 2085533

Ende der Mitteilung EQS News-Service
---------------------------------------------------------------------------

2085533 12.02.2025 CET/CEST

°

HomeToGo SE

WKN A2QM3K ISIN LU2290523658
HomeToGo SE Chart
HomeToGo SE Chart