EQS-Adhoc: Deutsche Beteiligungs AG: Deutsche Beteiligungs AG beschließt Aktienrückkaufprogramm im Volumen von bis zu 20 Mio. Euro (deutsch)
Deutsche Beteiligungs AG: Deutsche Beteiligungs AG beschließt Aktienrückkaufprogramm im Volumen von bis zu 20 Mio. Euro
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EQS-Ad-hoc: Deutsche Beteiligungs AG / Schlagwort(e): Aktienrückkauf
Deutsche Beteiligungs AG: Deutsche Beteiligungs AG beschließt
Aktienrückkaufprogramm im Volumen von bis zu 20 Mio. Euro
20.02.2025 / 17:51 CET/CEST
Veröffentlichung einer Insiderinformation nach Artikel 17 der Verordnung
(EU) Nr. 596/2014, übermittelt durch EQS News - ein Service der EQS Group.
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Frankfurt am Main, 20. Februar 2025
Deutsche Beteiligungs AG beschließt Aktienrückkaufprogramm im Volumen von
bis zu 20 Mio. Euro
Veröffentlichung einer Insiderinformation gemäß Artikel 17 der Verordnung
(EU) Nr. 596/2014
Der Vorstand der Deutschen Beteiligungs AG ("DBAG") (ISIN: DE000A1TNUT7 /
WKN: A1TNUT) hat mit Zustimmung des Aufsichtsrats vom heutigen Tag die
Durchführung eines erneuten Aktienrückkaufprogramms beschlossen, nachdem das
am 5. März 2024 gestartete Aktienrückkaufprogramm erfolgreich und planmäßig
mit dem 18. Februar 2025 abgeschlossen wurde. Das Gesamtvolumen des nun
beschlossenen erneuten Aktienrückkaufprogramms beträgt bis zu 20 Mio. Euro
(ohne Erwerbsnebenkosten); es sollen unter diesem Aktienrückkaufprogramm
jedoch maximal 800.000 Aktien erworben werden, was einem Anteil von ca. 4,25
Prozent des derzeitigen Grundkapitals der DBAG entspricht. Unter diesem
Aktienrückkaufprogramm wird der jeweilige Kaufpreis pro Aktie (ohne
Erwerbsnebenkosten) die Grenze von 90 Prozent des Nettovermögenswerts pro
Aktie, wie dieser in der jeweils letzten Quartalsmitteilung der DBAG
veröffentlicht wurde, nicht überschreiten. Der Rückkauf wird zeitnah
beginnen und soll über einen Zeitraum von bis zu einem Jahr durchgeführt
werden. Der Rückkauf von eigenen Aktien wird in einem Zeitraum von einer
Woche vor und nach der für den 27. Mai 2025 geplanten ordentlichen
Hauptversammlung der DBAG ausgesetzt werden.
Mit dem Aktienrückkaufprogramm macht der Vorstand weiteren Gebrauch von der
durch die Hauptversammlung der DBAG am 28. Februar 2023 erteilten
Ermächtigung zum Erwerb eigener Aktien gemäß § 71 Abs. 1 Nr. 8 AktG, wonach
der Vorstand mit Zustimmung des Aufsichtsrats bis zum 27. Februar 2028
eigene Aktien im Umfang von bis zu zehn Prozent des Grundkapitals erwerben
darf. Entsprechend dieser Ermächtigung darf der von der DBAG gezahlte
Gegenwert je Aktie (ohne Erwerbsnebenkosten) den am Handelstag durch die
Eröffnungsauktion ermittelten Börsenkurs der Aktien der DBAG im Xetra-Handel
an der Frankfurter Wertpapierbörse um nicht mehr als zehn Prozent über- oder
unterschreiten.
Der Aktienrückkauf wird von einem Kreditinstitut über die Börse nach Maßgabe
der Regelungen des Artikels 5 der Marktmissbrauchsverordnung (Verordnung
(EU) Nr. 596/2014) in Verbindung mit den Bestimmungen der Delegierten
Verordnung (EU) 2016/1052 der EU-Kommission durchgeführt. Die
zurückgekauften Aktien können zu allen gesetzlich zulässigen Zwecken
verwendet werden.
Die weiteren Einzelheiten des Aktienrückkaufprogramms werden vor dem Beginn
des Aktienrückkaufprogramms auf der Internetseite der DBAG
(https://www.dbag.de) im Bereich "Investor Relations -
Aktienrückkaufprogramm" bekanntgegeben. Die DBAG wird auf dieser
Internetseite zudem regelmäßig über den Verlauf des Aktienrückkaufprogramms
informieren. Die DBAG behält sich das Recht vor, das Aktienrückkaufprogramm
jederzeit auszusetzen oder einzustellen.
Kontakt:
Dr. Matthias Döll
Director Shareholder Relations
E-Mail: matthias.doell@dbag.de
Telefon: +49 69 95787-376
Ende der Insiderinformation
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Sprache: Deutsch
Unternehmen: Deutsche Beteiligungs AG
Untermainanlage 1
60329 Frankfurt am Main
Deutschland
Telefon: +49 69 957 87-01
Fax: +49 69 957 87-199
E-Mail: welcome@dbag.de
Internet: www.dbag.de
ISIN: DE000A1TNUT7
WKN: A1TNUT
Indizes: SDAX
Börsen: Regulierter Markt in Düsseldorf, Frankfurt (Prime
Standard); Freiverkehr in Berlin, Hamburg, Hannover,
München, Stuttgart, Tradegate Exchange
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