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EQS-Adhoc: DocMorris AG: EuGH-Urteil zur Werbung beim Bezug verschreibungspflichtiger Arzneimittel (deutsch)

27.02.2025
um 12:37 Uhr

DocMorris AG: EuGH-Urteil zur Werbung beim Bezug verschreibungspflichtiger Arzneimittel

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DocMorris AG / Schlagwort(e): Rechtssache
DocMorris AG: EuGH-Urteil zur Werbung beim Bezug verschreibungspflichtiger
Arzneimittel

27.02.2025 / 12:36 CET/CEST
Veröffentlichung einer Ad-hoc-Mitteilung gemäss Art. 53 KR
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich.

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Frauenfeld, 27. Februar 2025

Medienmitteilung
Ad hoc-Mitteilung gemäss Art. 53 KR

EuGH-Urteil zur Werbung beim Bezug verschreibungspflichtiger Arzneimittel

Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat heute die Vorlagefragen des deutschen
Bundesgerichtshofs (BGH) in der Rechtssache C-517/23 / Apothekerkammer
Nordrhein (AKNR) beantwortet. Der EuGH hält Preiswerbung für den Bezug
verschreibungspflichtiger Arzneimittel (Rx) weiterhin für zulässig. Aus
Sicht des EuGH dürfen die Mitgliedsstaaten jedoch Werbeaktionen verbieten,
die Gutscheine für Folgekäufe zum Inhalt haben, insofern diese auch für
nichtverschreibungspflichtige Arzneimittel (OTC) eingelöst werden können.
Rx-Rabattaktionen mit Gutscheinen für Gesundheits- und Pflegeprodukte (BPC)
bleiben möglich. Der BGH muss jetzt in einem nächsten Schritt über die
Revision der AKNR entscheiden. DocMorris wird die Chancen der
Digitalisierung und des E-Rezept-Wachstums in Deutschland weiterhin nutzen.

Hintergrund der Rechtssache
Die AKNR erwirkte in den Jahren 2012 bis 2015 eine Vielzahl an
Verbotsverfügungen gegen DocMorris, deren Rabattaktionen sie als Verstoss
gegen die arzneimittelrechtliche Preisregulierung ansah. Im Jahr 2016
entschied der EuGH jedoch, dass eine starre Preisbindung bei
verschreibungspflichtigen Arzneimitteln gegen Unionsrecht verstösst (EuGH,
Rs. 148/15 - «Deutsche Parkinson Vereinigung»). DocMorris klagte daraufhin
auf Schadensersatz gegen die AKNR. Der BGH hat den Fall dem EuGH zur
Vorabentscheidung vorgelegt.

Kontakt für Analysten und Investoren
Dr. Daniel Grigat, Head of Investor Relations & Sustainability
E-Mail: ir@docmorris.com, Telefon: 41 52 560 58 10

Kontakt für Medien
Torben Bonnke, Director Communications
E-Mail: media@docmorris.com, Telefon: +49 171 864 888 1

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2025
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2025
DocMorris
Die Schweizer DocMorris AG ist ein führendes Unternehmen in den Bereichen
Online-Apotheke, Marktplatz sowie professionelle Gesundheitsversorgung mit
starken Marken in Deutschland und weiteren europäischen Ländern. Die
Belieferung erfolgt hauptsächlich aus dem hochautomatisierten
Logistikzentrum im niederländischen Heerlen mit einer Kapazität von 27
Millionen Paketen pro Jahr. In Spanien und Frankreich betreibt das
Unternehmen den in Südeuropa führenden Marktplatz für Gesundheits- und
Pflegeprodukte. Mit ihrem Geschäftsmodell bietet
DocMorris ihren Patienten, Kunden und Partnern ein breites Spektrum an
Produkten und Dienstleistungen. Sie verfolgt da-mit die Vision, ein
digitales Gesundheitsökosystem zu schaffen, in der die Menschen ihre
Gesundheit mit einem Klick managen können. Im Jahr 2024 erzielten rund 1'600
Mitarbeiter in Deutschland, den Niederlanden, Spanien, Frankreich, Portugal
und der Schweiz mit über 10 Millionen aktiven Kunden einen Aussenumsatz von
CHF 1'085 Mio. Die Aktien der DocMorris AG sind an der SIX Swiss Exchange
kotiert (Valor 4261528, ISIN CH0042615283, Ticker DOCM). Weitere
Informationen unter corporate.docmorris.com.

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Ende der Adhoc-Mitteilung

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Sprache: Deutsch
Unternehmen: DocMorris AG
Walzmühlestrasse 49
8500 Frauenfeld
Schweiz
ISIN: CH0042615283
Börsen: SIX Swiss Exchange
EQS News ID: 2092779

Ende der Mitteilung EQS News-Service
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WKN A0Q6J0 ISIN CH0042615283