dpa-AFX Compact

GNW-News: Robex kündigt den Abschluss des Abkommens mit der Regierung von Mali an

04.03.2025
um 17:57 Uhr

^QUÉBEC CITY, March 04, 2025 (GLOBE NEWSWIRE) -- Robex Resources Inc. (?Robex",
das ?Unternehmen" oder der ?Emittent") (TSXV: RBX) freut sich, den Abschluss des
Abkommens mit der Regierung von Mali bekannt zu geben, das mit dem Bergbaugesetz
von 2023 in Einklang steht. Das Abkommen wurde nun von der Regierung gemäß den
am 12(.) September 2024 unterzeichneten und am 13(.) Februar 2025 vom
Ministerrat gebilligten Bedingungen unterzeichnet. Die Regierung hält nun einen
Anteil von 20 % an der Nampala SA und wird durch eine Aktionärsvereinbarung an
der Leitung von Nampala mitwirken.
Robex Managing Director Matthew Wilcox dazu: ?Ich möchte der Regierung von Mali
und unserem engagierten Team meinen Dank für ihre harte Arbeit in den
vergangenen sechs Monaten beim erfolgreichen Abschluss dieses Übereinkommens
aussprechen. Wir machen bereits große Fortschritte, um die Lebensdauer der Mine
in Nampala zu verlängern, und setzen uns weiterhin für die Erschließung unserer
Grundstücke in Mali ein. Unser Managementteam bekräftigt sein Engagement für
eine Strategie des integrativen und nachhaltigen Wachstums, die durch ein
umsichtiges und ausgewogenes Finanzmanagement gestützt wird."
Robex Resources Inc.
Matthew Wilcox, Managing Director and Chief Executive Officer
Alain William, Chief Financial Officer
+1 581 741-7421
E-Mail: investor@robexgold.com (mailto:investor@robexgold.com)
www.robexgold.com (http://www.robexgold.com/)
ZUKUNFTSGERICHTETE INFORMATIONEN UND ZUKUNFTSGERICHTETE AUSSAGEN
Bestimmte in dieser Pressemitteilung enthaltene Informationen enthalten
?zukunftsgerichtete Aussagen" und ?zukunftsgerichtete Informationen" im Sinne
der geltenden kanadischen Wertpapiergesetze (hier als ?zukunftsgerichtete
Aussagen" bezeichnet). Zukunftsgerichtete Aussagen werden gemacht, um
Informationen über die aktuellen Erwartungen und Pläne der Unternehmensleitung
(?Management") zu liefern, die es Investoren und anderen ermöglichen, ein
besseres Verständnis der Geschäftspläne und der finanziellen Leistung und Lage
des Unternehmens zu erlangen.
Aussagen in dieser Pressemitteilung, die Schätzungen, Erwartungen, Prognosen,
Ziele, Vorhersagen, Zukunftsprognosen oder Strategien des Unternehmens oder des
Managements beschreiben, können ?zukunftsgerichtete Aussagen" sein und sind an
der Verwendung des Konjunktivs oder zukunftsgerichteter Aussagen zu erkennen,
wie z. B. ?anstreben", ?antizipieren", ?annehmen", ?glauben", ?können",
?erwägen", ?fortsetzen", ?könnten", ?schätzen", ?erwarten", ?prognostizieren",
?zukünftig", ?Prognose", ?anleiten", ?Hinweis", ?beabsichtigen", ?Absicht",
?wahrscheinlich", ?möglicherweise", ?könnte", ?Zielsetzung", ?Chance",
?Aussicht", ?Plan", ?Potenzial", ?sollte", ?Strategie", ?Ziel", ?wird" oder
?würde" oder die Verneinung davon oder andere Variationen davon. Zu den
zukunftsgerichteten Aussagen zählen auch alle anderen Aussagen, die sich nicht
auf historische Fakten beziehen. Insbesondere und ohne Einschränkung enthält
diese Pressemitteilung zukunftsgerichtete Aussagen in Bezug auf die
Rahmenvereinbarung, einschließlich der Erfüllung der aufschiebenden Bedingungen
dieser Vereinbarung, der Erschließung des Goldprojekts Kiniero und der Emission
von Bonus-Aktien.
Zukunftsgerichtete Aussagen und zukunftsgerichtete Informationen beruhen auf
bestimmten Annahmen und anderen wichtigen Faktoren, die, falls sie nicht
zutreffen, dazu führen könnten, dass die tatsächlichen Ergebnisse, Leistungen
oder Erfolge des Unternehmens wesentlich von den zukünftigen Ergebnissen,
Leistungen oder Erfolgen abweichen, die in solchen Aussagen oder Informationen
zum Ausdruck gebracht oder impliziert werden. Es kann nicht garantiert werden,
dass sich solche Aussagen oder Informationen als richtig erweisen. Solche
Aussagen und Informationen beruhen auf zahlreichen Annahmen, darunter: die
Fähigkeit des Unternehmens, die Pläne in Bezug auf das Goldprojekt Kiniero, wie
sie in der Machbarkeitsstudie zu diesem Projekt dargelegt sind, in der jeweils
aktualisierten Fassung durchzuführen, und zwar in Übereinstimmung mit dem
überarbeiteten Zeitplan, der zuvor vom Unternehmen bekannt gegeben wurde; die
Fähigkeit des Unternehmens, seine geplanten Explorations- und
Erschließungsprogramme abzuschließen; das Ausbleiben widriger Umstände beim
Goldprojekt Kiniero; das Ausbleiben unvorhergesehener Verzögerungen beim
Betrieb; das Ausbleiben wesentlicher Verzögerungen bei der Erlangung der
erforderlichen Genehmigungen; den Goldpreis, der auf einem Niveau bleibt, das
das Goldprojekt Kiniero rentabel macht; die Fähigkeit des Unternehmens,
weiterhin das notwendige Kapital zur Finanzierung seines Betriebs aufzubringen;
die Fähigkeit, die Mineralressourcen- und Mineralreservenschätzungen zu
realisieren; Annahmen hinsichtlich gegenwärtiger und zukünftiger
Geschäftsstrategien, lokaler und globaler geopolitischer und wirtschaftlicher
Bedingungen und des Umfelds, in dem das Unternehmen tätig ist und in Zukunft
tätig sein wird; die Erfüllung der aufschiebenden Bedingungen gemäß der
Rahmenvereinbarung; der Zugang des Darlehensnehmers zu den im Rahmen der
Rahmenvereinbarung zur Verfügung gestellten Mitteln; und die Verwendung aller
Beträge, die der Darlehensnehmer im Rahmen der Rahmenvereinbarung erhält, für
die vom Unternehmen angegebenen Zwecke.
Bestimmte wichtige Faktoren könnten dazu führen, dass die tatsächlichen
Ergebnisse, Leistungen oder Erfolge des Unternehmens erheblich von denen in den
zukunftsgerichteten Aussagen abweichen, einschließlich, aber nicht beschränkt
auf: geopolitische Risiken und Sicherheitsherausforderungen im Zusammenhang mit
seinen Aktivitäten in Westafrika, einschließlich der Unfähigkeit des
Unternehmens, seine Rechte geltend zu machen, und der Möglichkeit von Unruhen
und zivilem Ungehorsam; Schwankungen des Goldpreises; Einschränkungen bei den
Schätzungen des Unternehmens zu Mineralreserven und Mineralressourcen; der
spekulative Charakter der Mineralexploration und -erschließung; die Ersetzung
der erschöpften Mineralreserven des Unternehmens; die begrenzte Anzahl von
Projekten des Unternehmens; das Risiko, dass das Kiniero-Goldprojekt nie das
Produktionsstadium erreichen wird (auch aufgrund fehlender Finanzierung); der
Kapitalbedarf des Unternehmens und der Zugang zu Finanzmitteln; Änderungen der
Gesetze, Vorschriften und Rechnungslegungsstandards, denen das Unternehmen
unterliegt, einschließlich der Umwelt-, Gesundheits- und Sicherheitsstandards,
und die Auswirkungen solcher Gesetze, Vorschriften und Standards auf die
Aktivitäten des Unternehmens; Kapitalbeteiligungen und Lizenzgebühren, die an
Dritte zu zahlen sind; Preisvolatilität und Verfügbarkeit von Rohstoffen;
Instabilität im globalen Finanzsystem; die Auswirkungen einer hohen Inflation,
wie z. B. höhere Rohstoffpreise; Schwankungen der Wechselkurse; das Risiko
anhängiger oder zukünftiger Rechtsstreitigkeiten gegen das Unternehmen;
Beschränkungen bei Transaktionen zwischen dem Unternehmen und seinen
ausländischen Tochtergesellschaften; Volatilität des Marktpreises der Aktien des
Unternehmens; Steuerrisiken, einschließlich Änderungen der Steuergesetze oder
-veranlagungen des Unternehmens; das Erlangen und die Aufrechterhaltung von
Eigentumsrechten an Grundstücken sowie die für den laufenden Betrieb des
Unternehmens erforderlichen Genehmigungen und Lizenzen; Änderungen der
Projektparameter und/oder wirtschaftlichen Bewertungen im Zuge der
Detailplanung; das Risiko, dass die tatsächlichen Kosten die geschätzten Kosten
übersteigen; geologische, bergbau- und erkundungstechnische Probleme;
unerwartete Betriebsstörungen von Anlagen, Geräten oder Prozessen; Unfälle,
Arbeitskämpfe und andere Risiken der Bergbauindustrie; Verzögerungen bei der
Erlangung behördlicher Genehmigungen oder Finanzierungen; die Auswirkungen von
Krisen im Bereich der öffentlichen Gesundheit auf die Aktivitäten des
Unternehmens; die Beziehungen des Unternehmens zu seinen Mitarbeitern und
anderen Interessengruppen, einschließlich lokaler Regierungen und Gemeinden in
den Ländern, in denen es tätig ist; das Risiko von Verstößen gegen geltende
Antikorruptionsgesetze, Exportkontrollvorschriften,
Wirtschaftssanktionsprogrammen und damit zusammenhängenden Gesetzen durch das
Unternehmen oder seine Vertreter; das Risiko, dass das Unternehmen in Konflikte
mit Kleinbergleuten gerät; der Wettbewerb mit anderen Bergbauunternehmen; die
Abhängigkeit des Unternehmens von Drittunternehmern; die Abhängigkeit des
Unternehmens von wichtigen Führungskräften und hochqualifiziertem Personal; der
Zugang des Unternehmens zu einer angemessenen Infrastruktur; die Risiken im
Zusammenhang mit den potenziellen Verbindlichkeiten des Unternehmens in Bezug
auf seine Abraumlagerstätten; Unterbrechungen der Lieferkette; Gefahren und
Risiken, die normalerweise mit der Mineralexploration und dem Goldabbau sowie
mit Erschließungs- und Produktionsbetrieben verbunden sind; Probleme im
Zusammenhang mit Wetter und Klima; das Risiko von Ausfällen der
Informationstechnologiesysteme und von Bedrohungen der Cybersicherheit; das
Risiko, dass der Kreditnehmer nicht in der Lage ist, auf die im Rahmen der
Kreditvereinbarung zur Verfügung gestellte Fazilität zuzugreifen oder einen im
Rahmen der Kreditvereinbarung erhaltenen Betrag für die vom Unternehmen
angegebenen Zwecke zu verwenden; und das Risiko, dass das Unternehmen
möglicherweise nicht in der Lage ist, sich gegen alle potenziellen Risiken im
Zusammenhang mit seinen Geschäftstätigkeiten zu versichern.
Obwohl das Unternehmen davon ausgeht, dass seine Erwartungen auf vernünftigen
Annahmen beruhen, und versucht hat, wichtige Faktoren zu identifizieren, die
dazu führen könnten, dass die tatsächlichen Handlungen, Ereignisse oder
Ergebnisse wesentlich von den in den zukunftsgerichteten Informationen
beschriebenen abweichen, kann es andere Faktoren geben, die dazu führen, dass
die Handlungen, Ereignisse oder Ergebnisse nicht wie erwartet, geschätzt oder
beabsichtigt ausfallen. Diese Faktoren stellen keine vollständige und
erschöpfende Liste der Faktoren dar, die sich auf das Unternehmen auswirken
könnten. Sie sollten jedoch sorgfältig in Betracht gezogen werden. Es kann nicht
garantiert werden, dass sich zukunftsgerichtete Informationen als richtig
erweisen, da die tatsächlichen Ergebnisse und zukünftigen Ereignisse erheblich
von den in solchen Informationen erwarteten Ergebnissen abweichen können.
Das Unternehmen übernimmt keine Verpflichtung, zukunftsgerichtete Informationen
zu aktualisieren, wenn sich die Umstände oder die Schätzungen, Annahmen oder
Meinungen des Managements ändern sollten, es sei denn, dies ist gesetzlich
vorgeschrieben. Der Leser wird davor gewarnt, sich in unangemessener Weise auf
zukunftsgerichtete Informationen zu verlassen. Die hierin enthaltenen
zukunftsgerichteten Informationen sollen Investoren dabei helfen, die erwarteten
finanziellen und betrieblichen Leistungen und Ergebnisse des Unternehmens für
die in den Plänen und Zielen des Unternehmens genannten Zeiträume zu verstehen,
und sind möglicherweise für andere Zwecke nicht geeignet.
Weitere Informationen zu den Risikofaktoren, die dazu führen könnten, dass die
Ergebnisse wesentlich von den zukunftsgerichteten Aussagen abweichen, finden Sie
auch im Abschnitt ?Risikofaktoren" des Jahresinformationsformulars des
Unternehmens für das am 31. Dezember 2023 endende Jahr vom 29. April 2024, das
unter dem Profil des Unternehmens auf SEDAR+ unter www.sedarplus.ca
(http://www.sedarplus.ca/) oder auf der Website des Unternehmens unter
www.robexgold.com verfügbar. Dort finden Sie auch zusätzliche Informationen zu
den Risikofaktoren, die dazu führen könnten, dass die Ergebnisse wesentlich von
den zukunftsgerichteten Aussagen abweichen. Alle zukunftsgerichteten Aussagen in
dieser Pressemitteilung werden durch diesen Warnhinweis ausdrücklich
eingeschränkt.
Weder die TSX Venture Exchange noch ihre Regulierungs-Serviceanbieter
(entsprechend der Definition dieses Begriffs in den Richtlinien von TSX Venture
Exchange) übernehmen die Verantwortung für die Angemessenheit oder Richtigkeit
dieser Pressemitteilung.
°

Robex Resources Inc.

WKN A0B82Q ISIN CA76125Y1051