EQS-Adhoc: Cliq Digital AG hat einen Transaktionsrahmenvertrag über ein mögliches Erwerbsangebot abgeschlossen und erwägt ein anschließendes Aktienrückkaufangebot sowie Delisting (deutsch)
Cliq Digital AG hat einen Transaktionsrahmenvertrag über ein mögliches Erwerbsangebot abgeschlossen und erwägt ein anschließendes Aktienrückkaufangebot sowie Delisting
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EQS-Ad-hoc: Cliq Digital AG / Schlagwort(e): Absichtserklärung
Cliq Digital AG hat einen Transaktionsrahmenvertrag über ein mögliches
Erwerbsangebot abgeschlossen und erwägt ein anschließendes
Aktienrückkaufangebot sowie Delisting
06.03.2025 / 09:05 CET/CEST
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Cliq Digital AG hat einen Transaktionsrahmenvertrag über ein mögliches
Erwerbsangebot abgeschlossen und erwägt ein anschließendes
Aktienrückkaufangebot sowie Delisting
Düsseldorf, 6. März 2025 - Die Cliq Digital AG ("Gesellschaft") hat heute
mit der Dylan Media B.V. ("Dylan Media") einen Transaktionsrahmenvertrag
über ein mögliches öffentliches Teilangebot von Dylan Media an alle
Aktionäre der Gesellschaft zum Erwerb ihrer Aktien ("Potentielles
Teilerwerbsangebot") abgeschlossen und erwägt, ein öffentliches
Teilrückkaufangebot durchzuführen ("Potentielles Teilrückkaufangebot") sowie
ein Delisting der Aktien der Gesellschaft von allen Börsen zu beantragen
("Delisting").
In Anbetracht der geringen Nachfrage und Liquidität der Aktien der
Gesellschaft sowie der Tatsache, dass die öffentlichen Kapitalmärkte nicht
mehr die beste Option für die Finanzierung der Gesellschaft darstellen,
während gleichzeitig erhebliche laufende Einbeziehungsfolgepflichten,
Aufwendungen und Kosten anfallen, erwägen der Vorstand und der Aufsichtsrat
der Gesellschaft das Delisting.
Vor diesem Hintergrund begrüßt die Gesellschaft die Gespräche mit Dylan
Media und würde es unterstützen, wenn Dylan Media den Aktionären der
Gesellschaft die Möglichkeit zur Veräußerung ihrer Aktien im Rahmen des
Potentiellen Teilerwerbsangebots geben würde, falls sie nicht Aktionäre
eines nicht börsennotierten Unternehmens bleiben möchten. Dylan Media ist
ein Unternehmen, das unter anderem von internationalen Kapitalgebern,
erfahrenen Medienmanagern und Investoren sowie einer Gruppe von Aktionären
der Gesellschaft unterstützt wird, zu denen auch Mitglieder des Vorstands
und des Aufsichtsrats der Gesellschaft gehören.
In Abhängigkeit von, unter anderem, dem Umfang und den Bedingungen des
Potentiellen Teilerwerbsangebots und der Aktionärsstruktur der Gesellschaft
nach dem Potentiellen Teilerwerbsangebot erwägt die Gesellschaft zudem, der
Hauptversammlung der Gesellschaft vorzuschlagen, das Grundkapital der
Gesellschaft durch Einziehung eigener Aktien herabzusetzen, die sie im
Rahmen des Potentiellen Teilrückkaufangebots zu erwerben beabsichtigt. Ein
Potentielles Teilrückkaufangebot würde zu gegebener Zeit nach Vollzug des
Potentiellen Teilerwerbsangebots erfolgen. Im Falle eines Potentiellen
Teilrückkaufangebots wird sich Dylan Media unwiderruflich und bedingungslos
dazu verpflichten, das Potentielle Teilrückkaufangebot für keine von ihr
gehaltenen Aktien der Gesellschaft anzunehmen.
Die Gesellschaft und Dylan Media haben einen Transaktionsrahmenvertrag
geschlossen, der das gemeinsame Verständnis der Parteien in Bezug auf das
Potentielle Teilerwerbsangebot, das Potentielle Teilrückkaufsangebot und das
Delisting festlegt.
Die Gesellschaft ist darüber informiert worden, dass sich Dylan Media noch
in Verhandlungen mit Eigen- und Fremdkapitalgebern befindet, um etwaig
zusätzliche Finanzmittel zu erhalten, und noch keine Entscheidung darüber
getroffen hat, ob, in welchem Umfang und zu welchen Konditionen sie das
Potentielle Teilerwerbsangebot abgeben wird.
Vorstand und Aufsichtsrat der Gesellschaft haben beschlossen, das
Potentielle Teilerwerbsangebot grundsätzlich zu unterstützen, sofern es
einem wesentlichen Teil der Aktionäre der Gesellschaft die Möglichkeit gibt,
ihre Aktien zu einem angemessenen Angebotspreis zu veräußern. Der Vorstand
und der Aufsichtsrat der Gesellschaft beabsichtigen zudem, das Delisting zu
unterstützen, sofern Dylan Media eine wesentliche Beteiligung an der
Gesellschaft erwirbt. Bei einem Delisting bleiben die Rechte der
Minderheitsaktionäre der Gesellschaft grundsätzlich unberührt, mit der
Ausnahme, dass die kapitalmarktrechtlichen Meldepflichten der Gesellschaft
entfallen und die Aktionäre keine Möglichkeit haben, ihre Aktien über die
Börse zu veräußern.
Die für den 11. April 2025 vorgesehene ordentliche Hauptversammlung der
Gesellschaft findet nunmehr zu einem späteren Zeitpunkt statt.
Ende der Insiderinformation
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Sprache: Deutsch
Unternehmen: Cliq Digital AG
Grünstraße 8
40212 Düsseldorf
Deutschland
E-Mail: s.mccoskrie@cliqdigital.com
Internet: www.cliqdigital.com
ISIN: DE000A35JS40
WKN: A35JS4
Indizes: Scale 30
Börsen: Freiverkehr in Berlin, Düsseldorf, Frankfurt (Scale),
Hamburg, München, Stuttgart, Tradegate Exchange
EQS News ID: 2096240
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