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EQS-News: Allgeier SE: Klarstellung zum Prüfungsergebnis der BaFin (deutsch)

11.03.2025
um 08:52 Uhr

Allgeier SE: Klarstellung zum Prüfungsergebnis der BaFin

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EQS-News: ALLGEIER SE / Schlagwort(e): Stellungnahme
Allgeier SE: Klarstellung zum Prüfungsergebnis der BaFin

11.03.2025 / 08:51 CET/CEST
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich.

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München, 11.03.2025 - Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht
(BaFin) hat am gestrigen Tag das Ergebnis ihrer am 12. Juli 2022
angekündigten Prüfung betreffend den Konzernabschluss der Allgeier SE (ISIN
DE000A2GS633, WKN A2GS63) zum 31. Dezember 2020 veröffentlicht. Der Vorstand
der Allgeier SE möchte dazu folgendes erläutern und klarstellen:

Die von der BaFin veröffentlichten Feststellungen betreffen ausschließlich
Fragen des Ausweises der am 15. Dezember 2020 wirksam erfolgten Abspaltung
der Nagarro SE im Konzernabschluss der Allgeier SE gemäß der in der
Veröffentlichung angesprochenen IFRS-Normen. Keine der Feststellungen
betrifft die Einzelabschlüsse der beteiligten Gesellschaften. Damit haben
die Feststellungen keine Relevanz für die Ermittlung der im auf die Vorgänge
im Zusammenhang mit der Abspaltung entfallenden Steuern und die Liquidität
des Konzerns.

Die veröffentlichten Feststellungen betreffen lediglich den Ausweis der
Gesamtergebnisrechnung für das aufgegebene Geschäft im Konzernabschluss zum
31. Dezember 2020. Sie haben keine Auswirkungen auf den Ausweis des
fortgeführten Geschäfts des Allgeier-Konzerns zum 31. Dezember 2020. Damit
haben die Feststellungen auch keine Auswirkung auf die Konzernabschlüsse der
Allgeier SE für die Folgejahre ab 2021. Die Feststellungen haben auch keine
Auswirkung auf die Abschlüsse der Nagarro SE zum 31. Dezember 2020 oder
danach. Die Wirksamkeit der Abspaltung, die mit der rechtsverbindlichen
Eintragung im Handelsregister am 15. Dezember 2020 eingetreten ist, ist
ebenfalls nicht berührt.

Zu den Feststellungen im Einzelnen ist folgendes anzumerken:

1. Angeblicher Ausweis eines zu niedrigen Ergebnisses in der
IFRS-Gesamtergebnisrechnung

Die BaFin moniert, dass ein aus der Abspaltung entstehendes "Ergebnis aus
abgespaltenem und veräußertem Geschäft in Höhe von mindestens 199 Millionen
Euro" nicht im aufgegebenen Geschäft ausgewiesen wurde. Diese Annahme
unterstellt sachlich, dass in der Bilanz aufgrund des Beschlusses der
Hauptversammlung vom 24. September 2020 über die Abspaltung zugleich eine
Dividendenverbindlichkeit in Höhe der Zeitwerte der abgespaltenen
Vermögenswerte zu zeigen ist, die dann aufgrund der am 15. Dezember 2020
tatsächlich erfolgten Abspaltung ausgebucht werden kann. Das von der BaFin
angesprochene Ergebnis aus der Abspaltung in Höhe von "mindestens 199
Millionen Euro" ist also durch die tatsächliche Durchführung der Abspaltung
am 15. Dezember 2020 entstanden, da mit der Durchführung der Abspaltung die
zuvor zu bildende Verbindlichkeit für die beschlossene Ausschüttung
beglichen wurde. Der Buchgewinn entsteht also durch die Ausschüttung selbst
und die damit bewirkte "Erfüllung" der Ausschüttungsverbindlichkeit. Die
BaFin setzt damit die Abspaltung der Ausschüttung einer Sachdividende
gleich. Die Bildung der Ausschüttungsverbindlichkeit in Höhe von mindestens
199 Mio. Euro und ihre Kompensation durch die tatsächlich erfolgte
Ausschüttung in gleicher Höhe bewirkt in der Bilanz eine Saldierung der
beiden Positionen. Der im Konzernabschluss zum 31. Dezember 2020 erfolgte
Bilanzausweis ist damit zutreffend und zeigt das zutreffende Bild der
Vermögens- und Finanzlage des Allgeier-Konzerns zum 31. Dezember 2020. Die
Bafin moniert letztlich, dass nicht die Ausschüttungsverbindlichkeit und das
zu ihrer Kompensation führende Ergebnis aus der Durchführung der Abspaltung
jeweils einzeln ausgewiesen wurden, sondern die Darstellung in saldierter
Form erfolgt ist. Festzuhalten ist, dass unabhängig vom IFRS-Ausweis mit der
Abspaltung die gesamte Nagarro-Gruppe wirksam aus dem Allgeier-Konzern
ausgeschieden und in die Aktiendepots der Aktionäre übergegangen ist. In der
Allgeier-Gruppe waren nach Durchführung der Abspaltung lediglich ein Teil
der Transaktionskosten verblieben.

2. Ausweis der Abschreibungen und Wertminderungen nach IFRS

Die BaFin moniert ferner, dass die planmäßige Abschreibung der langfristigen
Vermögenswerte der zur Abspaltung vorgesehenen Nagarro-Gruppe bis zum Tag
des zivilrechtlichen Wirksamwerdens der Abspaltung, also den 15. Dezember
2020, erfolgte. Die Abschreibungen hätten in der IFRS-Darstellung aber nur
bis zu dem Tag berücksichtigt werden dürfen, an dem die Vermögenswerte zur
sofortigen Ausschüttung verfügbar waren und die Ausschüttung
höchstwahrscheinlich war. Dieser Tag soll nach Auffassung der BaFin bereits
der Tag der Hauptversammlung vom 24. September 2020 gewesen sein und nicht
wie von der Allgeier SE angenommen der Tag der Abspaltung am 15. Dezember
2020. Der Ausweis der planmäßigen Abschreibungen auf das Anlagevermögen der
Nagarro-Gruppe im aufgegebenen Geschäft hängt davon ab, ab wann man die
Durchführung der Abspaltung als wahrscheinlich ansah. Dies war nach Ansicht
der Allgeier SE noch nicht mit der Hauptversammlung am 24. September 2020
der Fall. Immerhin gab es Einsprüche zu Protokoll, es musste für das
künftige Listing der Nagarro SE innerhalb enger Zeitfenster ein
Börsenprospekt geschrieben und genehmigt werden und nicht zuletzt handelte
es sich um das erste Corona-Jahr mit hohen Unsicherheiten. Es gab eine nicht
geringe Wahrscheinlichkeit, dass die Abspaltung im Jahr 2020 nicht mehr
hätte stattfinden können. Daher hat die Allgeier SE erst mit der zur
Wirksamkeit erforderlichen Eintragung ins Handelsregister die
Wahrscheinlichkeit als ausreichend hoch angesehen und entsprechend
folgerichtig bilanziert. Wären die Abschreibungen auf das Vermögen der
Nagarro-Gruppe nur bis zum 24. September 2020 erfolgt, so wäre das im
aufgegebenen Geschäft gemäß IFRS gezeigte Ergebnis der Nagarro-Gruppe um 4,9
Mio. Euro höher gewesen. In jedem Fall wäre im aufgegebenen Geschäft nur ein
zeitanteiliges Ergebnis bis zur tatsächlich erfolgten Abspaltung gezeigt
worden. Der IFRS-Ausweis in der Konzerngesamtergebnisrechnung der Allgeier
SE für das Geschäftsjahr 2020 hat keine Auswirkungen auf das tatsächliche
Ergebnis oder Vermögen des Nagarro-Konzerns und auch keine Auswirkungen auf
das fortgeführte Geschäft des Allgeier-Konzerns und die Konzernabschlüsse
nach dem 31. Dezember 2020. Steuerlich ist der IFRS-Ausweis im
Konzernabschluss ohnehin nicht relevant.

3. Gesamtergebnis der Periode

Die BaFin rügt schließlich, dass das Gesamtergebnis der Periode im
Konzernabschluss 2020 um 14,478 Mio. Euro zu niedrig ausgewiesen wurde.
Hierbei bezieht sich die BaFin auf zwei Angaben, die unterhalb der Gewinn-
und Verlustrechnung gemacht wurden. Tatsächlich wurden an dieser Stelle im
Konzernabschluss für umklassifizierte versicherungsmathematische Gewinne ein
Betrag von -1,6 Mio. Euro und für Währungsdifferenzen ein Betrag von -5,6
Mio. Euro ausgewiesen. Bei beiden Beträgen ist in der Darstellung ein
Vorzeichenfehler unterlaufen. Die richtige Darstellung wäre ein Betrag von
+1,6 Mio. Euro für die versicherungsmathematischen Gewinne und ein Betrag
von +5,6 Mio. Euro für die Währungsdifferenzen gewesen. Die Differenz
beträgt in Summe 14,478 Mio. Euro. Es handelt sich um einen fälschlich
unzutreffenden Ausweis gemäß den IFRS-Normen. Dieser betrifft nur die
Darstellung des aufgegebenen Geschäfts in der Gesamtergebnisrechnung. In der
Konzernbilanz wurden die korrekten Vorzeichen berücksichtigt, so dass diese
von dem Fehler nicht betroffen ist. Der Ausweis hat ferner keine
Auswirkungen auf das fortgeführte Geschäft des Allgeier-Konzerns und auch
keine Auswirkungen auf die Konzernabschlüsse der Allgeier SE ab 2021.

Insgesamt ist festzustellen, dass ein Vorzeichenfehler bei der Darstellung
im aufgegebenen Geschäft wie vorstehend beschrieben unterlaufen ist. Diese
Darstellung gemäß IFRS-Normen betraf ausschließlich das aufgegebene Geschäft
in der Konzerngesamtergebnisrechnung. Das nach Auffassung der BaFin im
aufgegebenen Geschäft zu zeigende Ergebnis von mindestens 199 Mio. Euro ist
von einer entsprechenden Ausschüttungsverbindlichkeit in der Konzernbilanz
kompensiert worden. Es handelt sich also wie auch bei der Frage des
relevanten Stichtags für die Festlegung der Abschreibungen im aufgegebenen
Geschäft um eine reine IFRS-Ausweisfrage. Ein tatsächlicher substanzieller
Gewinn war nach der Durchführung der Abspaltung im Allgeier-Konzern nicht
verblieben, da die Abspaltung zu einer vollständigen Verlagerung des
Vermögens und des Wertes der Nagarro-Gruppe in die Depots der Aktionäre
geführt hat. Jedenfalls ist festzuhalten, dass das fortgeführte Geschäft der
Allgeier SE und die Konzernabschlüsse für die Folgejahre nicht von den
IFRS-Ausweisfragen betroffen sind. Auch die Wirksamkeit der Abspaltung und
die Konzernabschlüsse der Nagarro SE stehen nicht in Frage. Steuerlich haben
diese IFRS-Ausweisthemen keine Relevanz.

Kontakt:

Allgeier SE
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Dr. Christopher Große
Einsteinstraße 172
81677 München
Tel.: +49 (0)89/998421-0
Fax: +49 (0)89/998421-11
E-Mail: ir@allgeier.com
Web: www.allgeier.com

Allgeier SE ist ein Technologie-Unternehmen für digitale Transformation. Die
zur Allgeier-Gruppe gehörenden Unternehmen führen ihre Kunden im In- und
Ausland mit den umfassenden Software- und IT-Services durch die
Herausforderungen des digitalen Wandels und unterstützen die Digitalisierung
und Transformation geschäftskritischer Prozesse. Die mit über 2.000 Kunden
breite und stabile Kundenbasis besteht aus global agierenden Konzernen,
leistungsstarken mittelständischen Unternehmen sowie Auftraggebern des
öffentlichen Sektors auf allen föderalen Ebenen. Das Leistungsportfolio
reicht von den eigenen Software-Produkten und High-End-Softwareentwicklung
über die Beratung und Konzeption bis hin zur langfristigen Betreuung von
Softwareanwendungen in der Cloud oder anderen Umgebungen. In den beiden
Konzernsegmenten Enterprise IT und mgm technology partners sind über 3.100
Mitarbeiter an weltweit insgesamt 48 Standorten in der DACH-Region, in
Frankreich, Spanien, Portugal, Polen, Tschechien und den Niederlanden sowie
in Indien, Vietnam, Kanada und den USA tätig. Im Geschäftsjahr 2023 erzielte
Allgeier im Gesamt-Konzern einen Umsatz von 489 Mio. Euro. Gemäß
Lünendonk®-Liste 2024 zählt Allgeier zu den führenden IT-Service-Unternehmen
in Deutschland. Allgeier SE ist am Regulierten Markt der Frankfurter
Wertpapierbörse im General Standard gelistet (WKN A2GS63, ISIN
DE000A2GS633). Weitere Informationen unter: www.allgeier.com

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