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EQS-News: CureVac erhält positive Entscheidung zur Patentgültigkeit vom Europäischen Patentamt im Rechtsstreit mit BioNTech SE (deutsch)

27.03.2025
um 21:08 Uhr

CureVac erhält positive Entscheidung zur Patentgültigkeit vom Europäischen Patentamt im Rechtsstreit mit BioNTech SE

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Emittent / Herausgeber: CureVac / Schlagwort(e): Patent
CureVac erhält positive Entscheidung zur Patentgültigkeit vom Europäischen
Patentamt im Rechtsstreit mit BioNTech SE

27.03.2025 / 21:05 CET/CEST
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich.

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CureVac erhält positive Entscheidung zur Patentgültigkeit vom Europäischen
Patentamt
im Rechtsstreit mit BioNTech SE

* Europäisches Patentamt weist Einspruch von BioNTech SE vom April 2023
gegen die Gültigkeit von EP 3 708 668 B1 weitestgehend zurück und hält
Patent in geänderter Form aufrecht

* Anhörung zur Verletzung von EP 3 708 668 B1 für den 1. Juli 2025 vor dem
Landgericht Düsseldorf angesetzt

* Bestätigung der Gültigkeit des Patents in geänderter Form ist wichtiger
Meilenstein in breitem Patentstreit in Deutschland zur Würdigung von
CureVacs bahnbrechenden mRNA-Innovationen

TÜBINGEN, Deutschland/BOSTON, USA - 27. März 2025 - CureVac N.V. (Nasdaq:
CVAC) ("CureVac"), ein globales biopharmazeutisches Unternehmen, das eine
neue Medikamentenklasse auf Basis von Messenger-Ribonukleinsäure (mRNA)
entwickelt, gab heute bekannt, dass das Europäische Patentamt (EPA) die
Gültigkeit des europäischen CureVac-Patents EP 3 708 668 B1 mit Anpassungen
bestätigt hat. Die Anpassungen präzisieren nochmals den Schutzbereich des
Patents. Im Anschluss an die heutige Anhörung hat die Einspruchsabteilung
den ursprünglich von BioNTech SE im April 2023 eingelegten Einspruch,
weitestgehend zurückgewiesen und das Patent in abgeänderter Form
aufrechterhalten. Mit ihrem Einspruch hatte BioNTech SE die Gültigkeit des
Patents angefochten.

Das Urteil stellt einen wichtigen Meilenstein im laufenden Patentstreit
zwischen CureVac und BioNTech in Deutschland dar, bei dem es um insgesamt
sechs Schutzrechte geht. Nach dem heutigen Urteil wird das Landgericht
Düsseldorf entscheiden, ob das Patent in seiner angepassten Fassung verletzt
wurde. Eine Anhörung hierzu ist für den 1. Juli 2025 angesetzt. Eine
positive Entscheidung zur Patentverletzung würde ein Verfahren zur
Festsetzung des Schadenersatzes vor demselben Gericht auslösen.

"Wir begrüßen die Entscheidung des EPA, das EP 3 708 668 B1
aufrechtzuerhalten, und sind überzeugt, dass das Patent auch in seiner
angepassten Form verletzt ist. Die heutige Entscheidung ist ein wichtiger
Schritt auf unserem Weg zur Anerkennung des bedeutenden Beitrags, den
CureVac als Pionier in der mRNA-Technologie für sichere und wirksame
COVID-19-Impfstoffe geleistet hat", sagte Dr. Alexander Zehnder,
Vorstandsvorsitzender von CureVac. "Diese Bemühungen in Europa und den USA
sind ein mehrstufiger Prozess. Wir sind weiterhin fest davon überzeugt, dass
unsere Beiträge auf dem Gebiet der mRNA-Technologie anerkannt und fair
entschädigt werden müssen. Es ist unser Ziel, mit unseren Fortschritten
weiterhin die Grenzen von mRNA-basierten Arzneimitteln erweitern."

EP 3 708 668 B1 beschreibt die sogenannte Split-Poly-A-Tail-Technologie.
Dies ist eine Grundlagenerfindung von CureVac, die die medizinische
Wirksamkeit der mRNA durch eine verbesserte Expression des auf ihr kodierten
Proteins erhöht.

CureVac wird in Deutschland von Oliver Jan Jüngst von Bird & Bird LLP und
Andreas Graf von Stosch von der Graf von Stosch Patentanwaltsgesellschaft
und in den USA von Mark H. Izraelewicz von Marshall, Gerstein & Borun LLP
und John M. Erbach von Spotts Fain, PC vertreten.

Über CureVac

CureVac (Nasdaq: CVAC) ist ein wegweisendes multinationales
Biotech-Unternehmen, das im Jahr 2000 gegründet wurde, um die Technologie
der Boten-RNA (mRNA) für die Anwendung in der Humanmedizin voranzutreiben.
In mehr als zwei Jahrzehnten der Entwicklung, Optimierung und Herstellung
dieses vielseitigen biologischen Moleküls für medizinische Zwecke hat
CureVac grundlegende Schlüsseltechnologien eingeführt und verfeinert, die
für die Produktion von mRNA-Impfstoffen gegen COVID-19 unerlässlich waren,
und legt derzeit den Grundstein für die Anwendung von mRNA in neuen
therapeutischen Bereichen mit hohem ungedecktem Bedarf. CureVac nutzt die
mRNA-Technologie in Kombination mit fortschrittlichen Omics- und
computergestützten Werkzeugen, um standardisierte und personalisierte
Krebsimpfstoffkandidaten zu entwerfen und zu entwickeln. Darüber hinaus
entwickelt das Unternehmen Programme für prophylaktische Impfstoffe und
Behandlungen, die den menschlichen Körper in die Lage versetzen, seine
eigenen therapeutischen Proteine zu produzieren. CureVac hat seinen
Hauptsitz in Tübingen, Deutschland, und unterhält außerdem Standorte in den
Niederlanden, Belgien, der Schweiz und den USA. Weitere Informationen finden
Sie unter www.curevac.com.

CureVac Medien- und Investor-Relations-Kontakt

Dr. Sarah Fakih, Vice President Corporate Communications and Investor
Relations
CureVac, Tübingen, Deutschland
T: +49 7071 9883-1298
M: +49 160 90 496949
sarah.fakih@curevac.com

Zukunftsgerichtete Aussagen von CureVac

Diese Pressemitteilung enthält Aussagen, die "zukunftsgerichtete Aussagen"
im Sinne des United States Private Securities Litigation Reform Act von 1995
darstellen, einschließlich Aussagen, die Meinungen, Erwartungen,
Überzeugungen, Pläne, Ziele, Annahmen oder Prognosen der CureVac N.V.
und/oder ihrer hundertprozentigen Tochtergesellschaften CureVac SE, CureVac
Manufacturing GmbH, CureVac Inc., CureVac Swiss AG, CureVac Corporate
Services GmbH, CureVac Belgium SA und CureVac Netherlands B.V. (nachfolgend
"das Unternehmen") hinsichtlich zukünftiger Ereignisse oder zukünftiger
Ergebnisse ausdrücken, im Gegensatz zu Aussagen, die historische Fakten
wiedergeben. Beispiele hierfür sind Aussagen über die Erwartung, dass die
Beiträge des Unternehmens zur mRNA-Technologie anerkannt werden und
Fortschritte bei der Verbreitung von mRNA-basierten Arzneimitteln erzielt
werden. In einigen Fällen können Sie solche zukunftsgerichteten Aussagen an
Begriffen wie "antizipieren", "beabsichtigen", "glauben", "schätzen",
"planen", "anstreben", "projizieren", "erwarten", "können", "werden",
"würden", "könnten", "potentiell", "beabsichtigen" oder "sollten", dem
Negativ dieser Begriffe oder ähnlichen Ausdrücken erkennen.
Zukunftsgerichtete Aussagen basieren auf den aktuellen Einschätzungen und
Annahmen des Managements sowie auf Informationen, die dem Unternehmen
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zu vermarkten, der Fähigkeit, Produkte herzustellen, mögliche Änderungen der
aktuellen und geplanten Gesetze, Vorschriften und Regierungspolitik, Druck
durch zunehmenden Wettbewerb und Konsolidierung in der Branche des
Unternehmens, die Auswirkungen der COVID-19-Pandemie auf das Geschäft und
die Betriebsergebnisse des Unternehmens, die Fähigkeit, das Wachstum zu
bewältigen, die Abhängigkeit von Schlüsselpersonal, die Abhängigkeit vom
Schutz des geistigen Eigentums, die Fähigkeit, für die Sicherheit der
Patienten zu sorgen, Schwankungen der Betriebsergebnisse aufgrund der
Auswirkungen von Wechselkursen, oder anderen Faktoren. Solche Risiken und
Ungewissheiten können dazu führen, dass die Aussagen ungenau sind, und die
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Für weitere Informationen verweisen wir auf die Berichte und Dokumente des
Unternehmens, die bei der U.S. Securities and Exchange Commission (der
"SEC") eingereicht wurden. Sie können diese Dokumente über EDGAR auf der
Website der SEC unter www.sec.gov abrufen.

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Sprache: Deutsch
Unternehmen: CureVac
Friedrich-Miescher-Str. 15
72076 Tübingen
Deutschland
EQS News ID: 2107878

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CureVac N.V.

WKN A2P71U ISIN NL0015436031